1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Verbraucherschützerin : Online-Anbieter müssen vollen Preis nennen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by NCzarik, Oct 10, 2007.

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  1. NCzarik

    NCzarik ROM

    Diesen Artikel finde ich sehr interessant und aufschlussreich. Ich habe nämlich ein Problem mit der Stein'sche Buchhandlung.
    Ich bin französischer Deutschlehrer und habe im Internet bei Langenscheidt ein Buch für 48 ? gekauft. Da ich, wie bei jedem Internetkauf, die Nummer meiner Kreditkarte angegeben habe, war fûr mich die Sache erledigt.
    Ungefähr zwei Monate später bekomme ich aber einen Mahnbrief : ich hätte die Rechnung nicht beglichen und müsse jetzt 5 ? Mahngebühr bezahlen. Ich habe der Buchhandlung geschrieben, dass sie den Betrag über meine Kreditkarte hätte einbeziehen sollen. Denn wenn ich den Betrag durch meine Bank überweisen lasse, habe ich natürlich Zusatzkosten, von denen auf der Webseite keine Rede war.
    Dann habe ich einen Brief (auf Französisch !) von einer Anwaltfirma bekommen, die jetzt 137 ,05 ? verlangen !!!
     
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