1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Verwarnung von AOL erhalten

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Wolfgang77, Aug 7, 2003.

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  1. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Meine Frage zum nachfolgenden Thema: Ist es möglich die IP-Adresse zu verschleiern. Ich hatte keine Dateien freigegeben, vermute daß es sich um unfertige temporäre Dateien handelt.

    Sehr geehrtes AOL Mitglied,

    wir wurden von Universal Studios, Inc. darüber informiert, dass Ihre AOL Mitgliedschaft am 23.07.2003 dazu genutzt wurde, urheberrechtlich geschützte Dateien (z. B. Musikdateien, Software) in einer Online-Tauschbörse zur Verfügung zu stellen beziehungsweise zu übertragen.

    Wir versichern Ihnen, dass wir die Onlineaktivitäten unserer Mitglieder selbstverständlich nicht überwachen und keine Mitgliedsdaten an Dritte weitergeben.

    Bitte beachten Sie, dass Ihre IP-Adresse in einer Online-Tauschbörse für jeden anderen Nutzer dieser Tauschbörse einsehbar ist und mit Hilfe bestimmter Online-Datenbanken Ihrem jeweiligen Provider zugeordnet werden kann. Diese Möglichkeit nutzt die Software- und Unterhaltungsindustrie, um IP-Adressen von Internet-Nutzern festzustellen und dem zuständigen Provider Urheberrechtsverletzungen zu melden.

    Wenn wir eine solche Meldung erhalten, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechend zu reagieren und Sie hierüber zu informieren.

    Da es sich hierbei gleichzeitig um einen Verstoß gegen die AOL Nutzungsbedingungen/Mitgliedschaftsregeln handelt, wurde Ihrer Mitgliedschaft ein entsprechender Vermerk hinzugefügt. Da jeder weitere Verstoß zu einer Kündigung Ihrer Mitgliedschaft durch AOL führen kann, weisen wir Sie hiermit auf die AOL Nutzungsbedingungen/Mitgliedschaftsregeln hin, die Sie online unter den AOL Stichwörtern (Strg+K) NUB beziehungsweise MITGLIEDSCHAFTSREGELN finden.

    Bitte beachten Sie, dass uns darüber hinaus keine weiteren Informationen vorliegen und wir Ihnen daher keine weitere Auskünfte erteilen können. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich daher bitte direkt per eMail an

    Universal Studios, Inc.
    antipiracy@unistudios.com

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr AOL Lotsenteam
     
  2. Kosto10

    Kosto10 ROM

    Wenn Du eine Ausgabe von Microsft in einem Geschäft kaufst und sich später herausstellt, dass es sich nicht um ein Orginal handelt wirst Du oder der Händler bestraft?
     
  3. Kosto10

    Kosto10 ROM

    Zur Verantwortung kann nur der gezogen werden, der als erster etwas in die Tauschbörse läd, obwohl er nicht das Recht dazu besitzt.

    Der Downloader muss davon ausgehen, dass der der was erstmals zur Verfügung stellt auch der Rechteinhaber ist. Denn bei uns gilt doch wohl immer noch die Unschuldsvermutung.

     
  4. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    hoffentlich hast du die Konsequenz gezogen... zeig dem Dreckladen wo es lang geht und kündige sofort.

    Gruss W.W.
     
  5. kruemelbaer

    kruemelbaer Halbes Megabyte

    schön das es in amiland schauspieler gibt die erst nen finger krumm machen, bevor sie mindestens 50millionen gage bekommen haben

    UWE
    [Diese Nachricht wurde von kruemelbaer am 09.08.2003 | 17:50 geändert.]
     
  6. Mein vorab letzter Kommentar: Die Provider selbst, werben z.B. bei
    volumenbegrenzten Tarifen mit 5.000 MB: Das reicht für 3000 MP3, oder bis zu 10 Videos mit Ihren Lieblingsfilmen.
     
  7. Was meinst Du damit? Daß die User reihenweise den Providern weglaufen und lieber Eis schlürfen? Oder daß die PCs in den Regalen stehen bleiben, weil man sie nur noch als Dekoration benutzen kann? Mit unseren Gemagebühren leben die Künstler doch auch nicht schlecht. Weswegen also aufregen. Allein meine Downladerei hat mich im letzten Jahr 70 Euro mehr an Strom gekostet. Von der verbrachten Zeit vor der Kiste ganz zu schweigen. Das wir uns richtig verstehen: Ich bin für jeden Cent den die armen Künstler verdienen, hauptsache die wollen nicht alle Gouverneur werden.
     
  8. Ich dachte, die Technik wäre weiter fortgeschritten. Mit "Steganos" klappt dann auch nur der UP- nicht der Download.
    Fazit: Man leiht sich für die 20Euro DSL- und 30Euro Providergebühr in der Videothek die Filme aus. Für etwas anders benutze ich das Internet kaum. Für die wenigen Recherchen und Onlinebanking reicht der Sonntag - und da ist mit ISDN-XXL schon alles bezahlt. Bevor ich mich strafbar machen könnte, setze ich mich lieber mit den 50Euro in die nächste Eisdiele. Bis bald...
     
  9. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    wenn du ein P2P-Netzwerk wie emule, kazaa oder ähnliches nutzt, dann ist deine IP für alle die das gleiche wie du saugst sichtbar. Selbst wenn du dich hinter einem Pseudonym wie viele emule-Nutzer z.B. "emule Ver. 29b" versteckst, die IP ist spätestens dann sichtbar, wenn man den jeweiligen User markiert und via Rechtsklick auf Eigenschaften klickt. Alles weitere ist für die Gegener der Tauschbörsen-Nutzer ein regelrechtes "Kinderspiel".
    Selbst wenn du deine IP via Anonymizer oder ähnlich "verschleierst", die IP kann spätestens dort wieder sichtbar gemacht werden.
    Auch wenn du keinerlei Dateien freigibst, ist das "saugen" urheberrechtgeschützter Daten (Musik, Filme, Software, etc) von Quellen die "garantiert" gegen das Urheberrecht verstossen, strafbar. Spätestens dann, wenn unser Bundespräsident seine Unterschrift unter das neue UrhG gesetzt hat.

    Andreas
     
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