1. Liebe Forumsgemeinde,

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Vodafone - Verkehrsdatenspeicherung?

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Tigerking, Sep 10, 2009.

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  1. Tigerking

    Tigerking Byte

    Ich hab einen neuen Anschluss von Vodafone und im Vertrag sehe ich was von Verkehrsdatenspeicherung. Ist das diese VOrratsdatenspeicherung ?

    In den AGB steht dies:

    9. Speicherung von Verkehrsdaten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung
    9.1 VF D2 speichert - vorbehaltlich Ziff. 9.2 - Verkehrsdaten (Daten, die bei der Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden) zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte vollständig bis zu 6 Monate nach Abrechnung.
    9.2 Auf Verlangen des Kunden werden die Verkehrsdaten
    a) unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten 3 Ziffern bis zu 6 Monate nach Abrechnung gespeichert oder
    b) spätestens mit Abrechnung vollständig gelöscht.
    VF D2 ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem eine Speicherung der Verkehrsdaten erfolgt. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder auf Kundenwunsch gelöscht (verkürzte Speicherung oder vollständige Löschung), trifft VF D2 keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
    9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, weist er Mitbenutzer auf die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten hin und beteiligt, sofern erforderlich, den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.



    Wie kann ich jetzt Punkt 9.2 verstehen? Kann ich der speicherung Widersprechen so das die Daten sofort gelöscht werden ?

    Sind doch meine Daten und da soll nichts geloggt werden !


    Die kompletten AGB finden sich hier :
    http://www.vodafone.de/128632.html

    falls jemand kompllet anschauen möchte.

    Wie ist das bei euch ?
     
  2. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    Nein - so ist das nicht zu verstehen. Du kannst "nur" verlangen, dass die Daten mit der Abrechnung gelöscht werden, nicht sofort.
    ABER: der letzte Satz von 9.2 sollte dir zu denken geben. Verlangst du die Löschung, braucht Vodafone nix mehr nachzuweisen. Dann ist es auch für dich unmöglich, gegen fehlerhafte Abrechungen vorzugehen!

    Ich würde mir das gut überlegen...
     
  3. T-Liner

    T-Liner Viertel Gigabyte

    Hi
    Außerdem ist das bei allen Anbietern ähnlich , das die Verbinungsdaten aufgezeichnet werden (nicht deren Inhalt) , wie sollten sie sonst , bei einer Beschwerde deinerseitz , oder auch intern (gibt ja auch Abrechnugsprobleme zwischen den Anbietern , nachweisen wer und wie lange (und früher auch zu welcher Uhrzeit) mit wem eine Verbindung hatte


    Da kann man auch manchen KIDDY's mal beweisen , wie lange sie wirklich gequasselt haben .
    Mich stört das nicht , rufe ja auch keine obskuren Nummern an , und die Familie kann den Nachweis auch ansehn , da sie eh wissen das es ihn gibt.
    Für alles andere gibts Telefonzellen :baeh:


    MfG T-Liner
     
  4. Tigerking

    Tigerking Byte

    okay das klingt einigermaßen logisch. Ja wollte mich mal einfach nur schlaumachen. Aber bezieht sich das denn nun auch auf das Internet ?
    Also wird wirklich jede einzelne Seite geloggt auf der ich war ?
    Und wer hätte darauf zugriff und in welchen Fällen dürfen die das einsehen ?
    Ich fühle mich dadurch halt ein wenig beobachtet.


    Und wie ist dies hier zu verstehen ?

    10. Nutzung von Daten
    10.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, willigt der Kunde mit Vertragsschluss - jederzeit widerruflich - darin ein, dass VF D2 seine Verkehrsdaten zur Vermarktung und bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen gemäß Ziffer 9.1, 9.2 speichert, verarbeitet und nutzt, ihn zu Werbezwecken (auch automatisiert) anruft oder ihm per Telefax oder in Form elektronischer Nachrichten Werbung zusendet und seine Bestandsdaten (Daten, die erhoben werden, um das Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern) verarbeitet und nutzt, soweit dies zur Kundenberatung, Werbung und Marktforschung erforderlich ist. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einwilligung bleiben etwaige gesetzliche Werbebeschränkungen bestehen.


    Soll das heißen standardmäßig werden die Daten einfach so genutzt ? :eek:
     
  5. T-Liner

    T-Liner Viertel Gigabyte

    Hi
    >VF D2 seine Verkehrsdaten zur Vermarktung und bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen gemäß Ziffer 9.1, 9.2 speichert, verarbeitet und nutzt

    Das wär noch Ok , das wäre gleichzusetzten mit , Du kriegst oft Besetzt oder Kein Netz , die werten das aus , und "bauen" Ihr Netz aus.
    (wenn es so wäre)

    >ihn zu Werbezwecken (auch automatisiert) anruft oder ihm per Telefax oder in Form elektronischer Nachrichten Werbung zusendet

    Das ist generve !

    >seine Bestandsdaten (Daten, die erhoben werden, um das Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern) verarbeitet und nutzt

    Früher wäre dieses nur das TELEFONBUCH gewesen , aber nun ?

    >Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einwilligung bleiben etwaige gesetzliche Werbebeschränkungen bestehen.

    Leg doch Widerspruch gegen die Werbung und die Vermarktung ein.

    MfG T-Liner
     
  6. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    Ja.
    Das ist die sog. Vorratsdatenspeicherung.
    Dein Internet-Provider loggt die IPs der besuchten Seiten.
    Zugriff hat - nach richterlichem Beschluss - die Staatsanwaltschaft, wenn sie den dringenden Verdacht hat, dass von deinem PC aus Straftaten begangen wurden.
    Du kannst dich beobachtet fühlen - Grüß Gott, Herr Schäuble
    Du kannst es aber auch einfach ignorieren...
     
  7. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Nein, das ist falsch!
    Es wird nicht gespeichert wer auf welchen Seiten war; das wäre auch nicht zulässig.
    Es wird nur für längere Zeit (über die Abrechnung hinaus) gespeichert wer mit welcher IP wann unterwegs war. Mehr nicht.
    Keiner braucht sich so verfolgt zu fühlen.
     
  8. salim_aliya

    salim_aliya Halbes Megabyte

    Alles, was der Provider "zu Abrechnungszwecken" protokolliert muss nicht immer zwangsläufig wichtig sein: Wenn man eine Flatrate hat ist es ja egal, wie lange man telefoniert oder man ins Internet geht. In diesem Fall sogar denke ich muss der Anbieter sogar nichts speichern. Außer, es wird im Ausland angerufen :D

    Abgesehen davon: Dem provider ist es völlig wurscht, wen du anrufst und wo du surfst, das interessiert nur die Regierung. Und die hat 82 Mio Einwohner, wo könnten die da durchblicken?
     
  9. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Blödsinn denn in einer Flatrate sind keine Kostenpflichtigen Nummern enthalten....
    Somit hat auch der Provider ein Interesse diese Daten zu Speichern.
    Und bei missbrauch durch Blue tooth kannst nur über Deine IMEI Nummer Deine unschuld beweisen....
     
  10. salim_aliya

    salim_aliya Halbes Megabyte

    Klar, alles, was zur flatrate NICHT gehört, kann gespeichert werden.

    Du liest meine Posts nicht richtig.

    Für Service Nummern gibt es ja auch KEINE Flatrate :D
    Was für ein Missbrauch könnte es da geben?

    Wenn du ne flatrate hast, ist es prinzipiell doch ganz egal, ob dritte über deine Leitung gesurft sind oder im festnetz telefoniert haben. Das wäre für die abrechnung völlig egal.
     
  11. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    No ist es nicht...wenn jemand über offenes Blue tooth Deine Daten hat, und damit Kostenplichtige Hotlines angerufen ist der beweis Deiner Unschuld nur die IMEI nummer.
    Ansonsten stöhnst Du über die Nummer lauter als die alte auf der selbigen...
     
  12. salim_aliya

    salim_aliya Halbes Megabyte

    Ich denke der TO Spricht vom normalen - Haushalts DSL.
     
    Last edited: Sep 13, 2009
  13. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Und schützt das in irgengend einer weise?
    Nein......
    Also ist das was ich geschrieben hab schon war....ob es den TO betrifft :nixwissen,
    100% Sicherheit gibt es nur offline.
    Und wer ist das ?
    .
     
  14. salim_aliya

    salim_aliya Halbes Megabyte

    Schön, dass du alles liest und verstehst und viel Ahnung hast :-) Ich mag dich :D
     
  15. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    In diesem Sinne.....:D

    Edit: Schaff Dir eine pupantierende Stieftochter an, dann weist Du wovon ich rede....
    Nextel ändert mindestens alle zwei Monate die Rechnung....
     
    Last edited: Sep 13, 2009
  16. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Der Provider speichert die IP 6 Monate, die Seitenbetreiber speichern, welche IP wann auf der Seite war.
    Somit ist es den Ermittlungsbehörden ein Leichtes, im Zweifel herauszufinden, wer wann auf der Seite war.

    Vorratsdatenspeicherung ist schon was Feines. Und da es gesetzlich "vorgeschrieben" ist, weisen wohl die Provider auch nicht extra darauf hin, daß sie es machen (nur die wenigen Provider, die sich weigern, sagen dies explizit).
    Verkehrsdaten sind was völlig Anderes, die sind ja nur für die Abrechnung da.
    Daß die Provider womöglich aus Kostengründen einfach alles in einer Datenbank speichern, steht auf einem anderen Blatt.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

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