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Vom Kauf zurÃ?cktreten,geht das????

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Neo674, Jan 26, 2004.

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  1. Neo674

    Neo674 Byte

    Hallo Community,

    Kann man von einem Onlinekauf bzw. Bestellung zurÃ?cktreten ohne weiteres???

    Habe mich jetzt entschlossen mir meinen Bestellten Drucker Canon i865 wo anders zu holen, die Warterei ist mir mittlerweile unertrÃ?glich, vor allem Weil die im www.diekamera.com kein Auskunft geben, bzw. gar nicht erreichbar sind und auf Email-nachfrage haben die gar nicht reagiert!!!!

    WÃ?re euch dankbar fÃ?r eure Tipps, Danke.

    MfG,
     
  2. Neo674

    Neo674 Byte

    Ja Super!!!

    Danke dir! Werde ich gleich machen!!

    Habe einen alten HP 840c, hab einen neue schwarze Patrone und die will er nicht aktzeptieren, er will einfach nicht drucken und die Leuchte blinkt auch andauernd (deswegen der Canon Drucker Kauf). Irgendwie muss man anscheinend den Kopf reinigen oder so!!
    Wißt ihr zufällig was ich da am besten nehmen soll um dies zu erledigen!
    Könntet ihr mir ein Produkt oder so empfehlen!

    Danke schön i V.

    MfG,
     
  3. mschuetzda

    mschuetzda Megabyte

    Dass Du das Teil noch nicht hast, ist doch der Grund warum Du zurücktrittst.

    Eine Mail reicht nicht, da Du dann nicht beweisen kannst, dass Du vom Kauf zurücktrittst,
    deshalb:

     
  4. Neo674

    Neo674 Byte

    HI und danke für eure Antworte,

    die Sache ist, dass ich die Ware noch nicht bekommen habe, wenn ich jetzt einfach eine Mail schreib und erkläre, dass ich vom Kauf zurücktrete, meint ihr das würde dann reichen???
    Oder soll ich mir lieber meinen Drucker ruhig wo anders holen und warten bis der von "diekamera" ankommt und ihn einfach zurücksenden???

    MfG,
     
  5. mschuetzda

    mschuetzda Megabyte

    Und unter AGB findest Du die Postanschrift.

    Am besten Einschreiben mit Rückschein senden,
    dann hast Du den Nachweis für den Rücktritt.

    mfg
    mschue
     
  6. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Die schreiben es doch selbst, wie vom Gesetzgeber verlangt:
    Fernabsatzgesetz

    Beachten reicht.

    MfG Raberti
     
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