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Ware von eBay nicht bekommen! Was tun?

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Alev, Oct 2, 2007.

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  1. Alev

    Alev ROM

    Hallo,

    bin ziemlich neu hier, weil ich dringend Rat brauche!!
    Ich habe bei Ebay einen USB Stick bestellt. Wie gewöhnlich auch überwiesen und am 14.09.07 bekam ich eine Mail von der Firma, dass die Zahlung eingegangen ist und sie die Ware losgeschickt haben.
    Nach einer Woche schrieb ich denen in eine Mail das die ware noch nicht da sei und was los wäre, daraufhin antworteten sie mir, ich solle noch ne Woche warten. Gesagt getan.
    Da aber trotzdem nichts bei mir ankam schrieb ich denen wieder eine Mail und sie rieten mir wieder eine Woche abzuwarten (da es bei der Post manchmal länger dauere..).
    Nun ist es ca. drei Wochen schon her und ich habe den USB Stick immer noch nicht erhalten. :(

    Ich wollte denen wieder eine Mail schreiben, dass ich schon seit drei Wochen darauf warte, aber weiß nicht so genau wie ich es diesmal richtig formulieren soll, so das die der Sache auch wirklich gründlich nachgehen.

    Wenn sich jemand erklärt mir dabei zu helfen, wäre ich sehr dankbar, der USB Stick hat mich immerhin 21,98 € gekostet.

    ( Ich habe mir die Bewertungen der Firma durchgelesen und bei vielen negativen ist mir aufgefallen, das einige andere Kunden auch lange auf die Ware gewartet haben mussten )
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    1. solltest Du über das ibäh-System den nicht erhaltenen Artikel melden
    2. solltest Du eine letzte Frist setzen (am besten schriftlich), andernfalls vom Kauf zurücktreten
    3. Dich damit abfinden, dass das alles den Verkäufer nicht wirklich jucken wird :rolleyes: :D
     
  3. Reaven

    Reaven Kbyte

    Ebay verlangt, das die Angebotene Ware auch wirklich an Lager ist. Ansonsten dürfte man es gar nicht anbieten...leider gibt es trotzdem immer wieder Leute die etwas verkaufen, dann aber erstmal selber bestellen müssen, was zu völlig unzumutbaren Wartezeiten führt.

    Erstmal das ganze an ebay melden (ggf Käuferschutz beantragen)

    Wie oben geschrieben solltest du in schriftlicher Form eine Frist setzen, ich halte 14 Tage (ab Versanddatum des Briefes) für angemessen. Den Brief unbedingt mit Rückschein absenden. Kostet zwar mehr, dafür hast du die Bestätigung das er angekommen ist.
    Falls nach den 14 Tagen nichts passiert, hast du das Recht auf deiner Seite und kannst zbsp juristisch gegen sie vorgehen. (natürlich erstmal damit drohen --> auch schriftlich!!)
    Ebenso kannst du ihnen Mahnungen schicken mit Verzugszinsen...falls du Lust darauf hast :D

    Mit Mails solltest du dich gar nicht mehr abgeben...diese sind völlig irrelevant.
     
  4. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ Alev
    Bei Ebay kannst Du keinen USB Stick bestellen, Ebay versendet die Dinger auch nicht.

    Darum nehme ich an, Du hast die Ware bei einem Händler bestellt, der bei Ebay eine Plattform gemietet hat. Ähnlich einer Firma, die in der Tageszeitung eine Werbung geschaltet hat, da kannst du das Bett dann auch nicht bei der Tageszeitung bestellen.

    Wie Du nun vorgehen solltest, haben meine Vorschreiber schon geschrieben.
    Ebay Käuferschutz beantragen. Die Firma anschreiben (nicht per Email, sondern per Post) und denen eine Lieferfrist setzen. Schreibe denen, dass sämtliche in Zukunft Dir entstehende kosten zu deren Lasten gehen. Der erste Brief muss noch nicht einmal unbedingt ein Einschreiben sein.

    Nächsten Brief mit Nachfrist, dieses mal als Einschreiben mit Rückschein. Dieses mal führst du auch deine Kosten auf, Porto, Papier, Deine Zeit. Gleichzeitig drohst du den gerichtlichen Mahnbescheid an, falls die Frist nicht eingehalten wird.

    Nächster Schritt: gerichtlicher Mahnbescheid, geht auch ohne Anwalt.
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    ibäh-"Käuferschutz" ist gut und schön, beinhaltet aber 25,--€umel Selbstbeteiligung/Aufwandsenschädigung für ibäh und scheidet deshalb hier aus! Die Meldung an ibäh auch nur, damit sie evt. doch mal bei dem Verkäufer nachhaken, wenn das häufiger vorkommt ...

    :nixwissen aber TO hat sich ja wohl auch nicht durch entsprechende Bewertungen abhalten lassen, so what? :rolleyes:

    :wink:
     
  6. Alev

    Alev ROM





    Hast schon Recht. Ich wollte mich eigtl. telefonisch bei denen melden aber da es mich pro Minute 0,99 € kostet habe ich es lieber sein lassen.
    Aber ich habe ehrlich gesagt kaum Erfahrung solche Briefe selbst zu erfassen. Du scheinst darin eigentlich gut informiert zu sein, oder kann mir jemand nicht ein Musterbrief schreiben? :bitte:
     
  7. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Musterbriefe finden sich doch sicher auch über eine Suchmaschine Deiner Wahl :rolleyes:
     
  8. Alev

    Alev ROM

    Ich habe mich bereits veruscht schlau zu machen und einen Musterbrief umgeändert. Falls ihr etwas findet was man verbessern kann, dann meldet es mir bitte damit ich es ändere. Ansonsten liest es euch mal bitte durch, ich glaube ich bräuchte Verbesserungsvorschläge:





    Möbelfix AG Wien, 4.4.2005
    Paraventstraße 24
    5020 Salzburg


    Betreff: Bestellung des 2Gb APACER USB Stick Flash Drive 2 Gb USB 2.0 Speicher mit der Artikelnummer 290154903107 vom 03.09.07


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am 03.09.07 bei Ihnen den 2Gb APACER USB Stick Flash Drive 2 Gb USB 2.0 Speicher zu einem Kaufpreis von 21,98 Euro bestellt.

    Auf einen konkreten Liefertermin wollte sich Ihr Angestellter nicht festlegen, er riet mir jedoch eine Woche abzuwarten. Mittlerweile sind
    aber jedoch drei Wochen vergangen und es ist nichts passiert!

    Nachdem ich nun bereits mehrmals erfolglos per Email recherchiert habe, setze ich Ihnen hiermit eine nunmehr verbindliche Lieferfrist bis spätestens zum 23. Oktober 07 und ersuche Sie, sich wegen eines konkreten Liefertermins mit mir in Verbindung zu setzen.

    In Erwartung Ihrer fristgerechten Lieferung verbleibe ich

    Mit freundlichen Grüßen
     
  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ob hast Du geschrieben, man hat Dir "eine Woche" genannt als Lieferzeit. Daher würde ich jetzt nicht mit "baldiger Lieferung" anfangen :confused:

    Stammst Du auch aus Österreich? Dann ist "urgiert" vielleicht OK (was auch immer das heißt...) ;)
    Ansonsten lieber gebräuchliche Wörter nehmen.
     
  10. Alev

    Alev ROM

    Nein ich komme nicht aus Österreich, das war im Musterbrief so vorgegeben aber danke für die Aufmerksamkeit ;) Ich habe es umgeändert.. Auf weitere Verbesserungsvorschläge würde ich mich weiterhin freuen.
     
  11. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    Anwalt nehmen. kann jeder. wenn du kein Geld hast dann beantrage Prozesskostenbeihilfe.
    Oder zweite Möglichkeit, einen Gerichtsvollzoeher beauftragen.
    Wenn auch hier kein Geld dann wieder zum Gericht und Papiere ausfüllen.
     
  12. Alev

    Alev ROM

    Das war`s ? :(

    Wollte eigtl. noch gerne Verbesserungsvorschläge lesen :bitte:
     
  13. Reaven

    Reaven Kbyte

    Vergiss es. Da wird dich jeder Jurist wegen den "läppischen" 20 Eumeln auslachen!
    Ausserdem muss man selber erstmal die Anwaltkosten zahlen, bevor man diese ggf. zurück bekommt und wie oben gesagt, ob der Staat was vorschiesst wegen 20 Euro?? :rolleyes:

    Bis zum Gerichtsvollzieher gehts ebenfalls erstmal ne längere Zeit....aber eben....wegen 20 Euro...

    Guckst zuviel TV oder? ;)


    @Alev

    Der Brief geht so im allgemeinen in Ordnung. Du solltest aber den Satzaufbau ein wenig verbessern, damit es sich professioneller liest.

    Hier mein Änderungsvorschlag:

    Zuviel "jedochs" ;) Sag knallhart die Fakten..

    Ansonsten würd ich sagen, weg damit! :D


    Du kannst ihm ansonsten auch noch die Klausel zitieren, in der Ebay verlangt, das nur Dinge versteigert werden dürfen welche auch schon im Besitz des Verkäufers sind (sprich an Lager). Da ich von meinem Rechner aus grad nicht auf ebay komme, müsstest du selber schnell das Reglement durchforsten.

    Und bei der Frist sind 14 Tage ab Sendedatum normalerweise die Regel.
     
  14. Alev

    Alev ROM

    Ich habe den ja eine Mail heute morgen geschrieben und die meinten die würden mir ein neuen USB-Stick zuschicken.
    Mal sehen wie lange das jetzt dauert.. :rolleyes:
     
  15. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ Alev
    Wer hat denn hier etwas von Mail gesagt? Mach es, wie von mehreren beschrieben, mache denen dampf unterm Hintern, Ars** mag ich nicht schreiben, setzen denen Fristen und gut ist.
     
  16. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    @Reaven
    hast ein Ahnung mit was für Geldbeträge die gerichtsvollzieher rauskommen. Ist nicht nur das, Gebühren kommen auch noch dazu.
    Ein Anwalt bekommt auch mehr.

    Anscheinend warst du noch nie in so einer Situation, sonst würdest du anders schreiben.
     
  17. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Da täuscht Du Dich, für so eine Sache bekommt der Anwalt sogar sehr wenig. Der muss nach einer Gebührenliste nach Höhe des Streitwertes abrechnen, da setzt der bei solchen Beträgen zu. Da hat Reaven schon Recht, der Anwalt wird das wegen 20,- € wohl erst gar nicht annehmen.

    Es ist bei dieser Gebührenliste tatsächlich so, dass der Anwalt für die gleiche Arbeit mal 10,- € und mal 1000,- € bekommt.

    Darum Brief mit Terminsetzung, Einschreiben mit Nachfrist, gerichtlichen Mahnbescheid (geht auch ohne Anwalt.
     
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