1. Liebe Forumsgemeinde,

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Warenbetrug über meinen DSL-Zugang (WLan)!

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Terraformer, Mar 7, 2006.

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  1. Hallo

    ich stecke in tiefen Problemen.

    Vor kurzem bekam ich eine Vorladung wegen Warenkreditbetrugs. Ich werde beschuldigt, unter falschem Namen, Waren auf Rechnung, online bestellt zu haben, um diese dann an der Lieferadresse, direkt beim Paketboten, abzufangen. Die einzige Verbindung zu mir ist eine IP-Adresse, über die die Waren bestellt wurden, nämlich meine.

    Meine einzige Erklärung ist, dass sich jemand über mein WLan ins Internet eingwählt hat. Zwar nutzen noch weitere Familienmitglieder mit insgesamt 4 Rechnern das Netzwerk, aber ich kann deffinitiv auschließen, dass jemand aus dem Familienkreis die Waren bestellt hat.

    Das Argument, dass ich als Fachinformatiker sehr wohl weiß das IP's zuurückverfolgbar sind und die meißten Online-Shops diese auch speichern interessierte den Beamten nicht.

    Ärgerlicher weise, hab ich zu der fraglichen Zeit auch noch eine Menge Rechner für Bekannte konfiguriert und einige WLan-Probleme gehabt, sodass das Netzwerk durchaus mal für einige Stunden offen war. Aber selbst die WEP-Verschlüsselung ist ja auch kein Schutz.

    Die Frage ist jetzt: Kann ich belangt werde, obwohl ich nichts getan habe? Ist die IP ein "Beweis" für meine Schuld?

    Gruß Terra
     
  2. mroszewski

    mroszewski Viertel Gigabyte

    hattest du WEP aktiviert am Router?
    du solltest dir einen Anwalt zu rate ziehen.
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    nur ´ne Vorladung und keine Beschlagnahme von PCs ? kann ja nicht wirklich viel sein ...
     
  4. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    Als Fachinformatiker solltest du ja wissen dass du ein WLAN nicht ohne starke Verschlüsselung betreiben solltest.. und schon überhaupt einige Stunden. Schalte das WLAN ab wenn du es nicht sicher betreiben kannst.

    Ohne Anwalt keine Aussagen machen, beraten lassen auch in Hinsicht auf Datenschutzverstoß von Seiten deines Providers.
    Der müsste ja die Verbindungsdaten gespeichert haben und an
    die Ermittlungsbehörden weitergegeben haben. Ich glaube bei
    Flatrate-Nutzern darf er das derzeit nicht.
     
  5. mroszewski

    mroszewski Viertel Gigabyte

    hast du deinen Anwalt inzwischen kontaktiert?
    in diesem Falle würde ich keinesfalls Zeit verstreichen lassen, die Handschellen klicken schneller als dir lieb ist.
     
  6. Bei der polizeilichen Vorladung habe ich natürlich wahrheitsgemäß ausgesagt und meine Unschuld beteuert. Einen Anwalt kann ich mir z.Zeit nicht leisten und werde wohl abwarten müssen wie sich die Staatsanwaltschaft entscheidet. Widerspruchsrecht hab ich ja dann immer noch. Ob ich dann aber auch einen Anwalt finde, der was mit Internetrecht und Netzwerktechnik anfangen kann ist noch die Frage. Ich musste dem Beamten ja schon einen fünfminütigen Netzwerk-Grundkurs geben, bis der begriffen hat, dass die IP nicht zu meinem Rechner sondern zu meinem Netzwerkrouter gehört und da noch vier Rechner dranhängen.

    Fakt ist wohl, dass der Internetshop die Waren nicht herrausgeschickt hat und auf eigene Initiative hin nachgeforscht hat. Die Polizei wurde dann eingeschaltet und die haben dann von meinem Provider die IP-Daten erhalten. Von daher ist noch keine Straftat begangen worden, nur ein "versuchter Betrug".

    Klar weiß ich als Fachinformatiker, dass ein ungeschütztes WLan äußerst dämlich ist. Allerdings hab ich die Gefahr wohl offensichtlich deutlich unterschätzt. Meinen Spruch, "Ein Angriff auf das eigene Netzwerk ist extrem Unwahrscheinlich." werd ich tief im Garten vergraben. Allerdings gibt es kaum die Möglichkeit für ein sichers Heimnetz. Es ist nahezu alles überwindbar.
     
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