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Wer kennt sich aus? Probleme während Garantiezeit

Discussion in 'Notebooks, Netbooks' started by Birte, Jan 18, 2005.

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  1. Birte

    Birte ROM

    Hallo, wer kann mir weiterhelfen? Mein Notebook wird im Mai zwei Jahre alt. Seit beginn des kaufes, gibt es Probleme: Entweder ging er plötzlich nicht mehr einzuschalten oder er fand die Festplatte nicht(irgendwann funktionierte er plötzlich weider) oder nun entstand zum 2. mal ein Riss im Gehäuse-an der gleichen Stelle.
    Ich befürchte, daß es auch weiterhin diese Probleme geben wird, wenn die Garantiezeit abgelaufen ist... nun habe ich mich mit der Firma auseinandergesetzt, die lassen sich auf nichts ein, außer das Notebook vor Ende der Garantiezeit nochmals durchzuchecken. Allerdings kann da ja auch niemand hell sehen, ob der Riss nocheinmal entstehen wird, oder die Festplatte demnächst mal wieder nicht zu finden ist...
    Bei Geld zurück würde ich nur noch-nach deren Aussage- ein Anspruch auf 40% haben.
    Was kann ich tun? hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß über rechtliche Dinge bescheid?
    Danke für Eure Antworten-die hoffentlich kommen werden!
    Gruß, Birte
     
  2. TheFog

    TheFog Byte

  3. andy33

    andy33 Megabyte

    Es ist so, wenn Du das Notebook jetzt kurz vor ende der Garantiezeit zurückgeben willst, dann kann der Händler dir nur den Zeitwert eretzen, Da kann s hinkommen das er mit 40% im Rahmen liegt. Denn zum einen hat er ja das Notebook immer repariert, wenn ich Dich richtig verstehe und hat Dir angeboten das Notebook vor ende der Garantie Zeit noch einmal zu checken. Wenn er also das DERZEIT Mängfreie Notebook zurück nimmt, kann er damit ja auch nicht mehr viel machen, weil es zu alt ist um es zum Neupreis zu verkaufen, ausserden hast du das Notebook ja auch all die Zeit genutzt und somit sind mit sicherheit Gebrauchsspuren dran. Lässt sich ja nicht vermeiden. :)
    Nun ist es so das mir die Probleme nicht sonderlich problematisch erscheinen. Und wenn der Händler noch mal checkt und gegebenenfalls noch mal repariert, dann würde ich das so machen. Sicher kann dir keiner Garantieren das nicht irgendwann wieder das Gehäuse einen Riss bekommt, aber 2 Jahre Garantie sind ja schon rum.

    Ich würde das Teil behalten und vorher nochmal in Stand setzen lassen. Dann das Teil über Ebay oder so verkaufen. Da bekommst Du evtl. mehr als die 40 % und bist das Teil los. Damit lässt sich dann ja soch wieder was neues machen. :)

    Darf ich fragen was das für ein Notebook ist? Marke, Modell, Ausstattung? Weil es mich schon wundert wenn schon zum 2. mal das Gerhäuse einen Riss hat. sowas kenne ich eigentlich nur von noname oder Billig Notebooks. Bei nem Markengerät habe ich das ohen vorherige Fremdeinwirkung noch nicht gesehen.

    gruß
    andy33
     
  4. otz_neu

    otz_neu Kbyte

    Es gibt da so eine Rgelung, dass wenn man nach Kauf(in der Garantiezeit) das Gerät 2-mal zur Reparatur eingesandt hat, das Gerät immer noch fehlerhaft, man beim 3. Mal auf Rücknahme bestehen kann. Ein Kollege von mir (Vater ist Jurist und wusste das) hat das bei seinem neuen Notebook praktiziert und bekam den Kaufpreis zurück. (Habe das aber nicht näher verfolgt). Nein das heisst wie mir gerade einfällt, wir hatten so einen Fall dann auch noch in unserer Firma. Das ASUS Notebook was ich für einen Kollegen gekauft hatte, zeigte nach dem Kauf auch merkwürdige Fehler. Nach dem 2. Reparaturversuch habe ich es dann zurückgehen lassen und wir bekamen anstandslos das Geld zurück. Spielte sich innerhalb des 1. Monats ab.

    Wie das natürlich bei Deinem Notebok aussieht nach so langer Betriebszeit...?
     
  5. Birte

    Birte ROM

    Hab vielen Dank für Deine Antwort!! Mal sehen, was sich so machen läst-Geld zurück werde ich wohl nicht bekommen, aber es geht ja nicht an, ständig einen defekten PC zu haben...(Oder muss hoffen, daß Gehäuse noch vor Ablauf der Garantie wieder reißt)Gruß, birte
     
  6. Birte

    Birte ROM

    Danke. Tja, aber bei ebay verkaufen-dann bekomme ich leider auch keinen neuen von dem Geld-zur Zeit kann ich leider auch keinen Cent dazubuttern...
    Es ist von der Firma PEACOCK:Ein Interpender R P4M1800 WXPH
    Es ist in dem Falle problematisch, daß er ne Stange Geld gekostet hat!-und ich ein Recht auf ein Mängelfreies Gerät habe...Irgendwann geht er gar nicht mehr und dann? Nach 2 Jahren ist er nicht alt und zum wegschmeißen daher nicht geeignet...Bisher haben sie ja auch keinen Fehler entdecken können, wenn er die Festplatte nicht findet...Bin ziemlich sauer über diese Firma! Findest Du es in ordnung-40%, nur weil ich ihn 2 Jahre habe? Klar habe ich davon etwas gehabt-aber sie haben eben auch viel Geld dafür bekommen-da erwarte ich ein ordentliches Gerät...Gruß!
     
  7. Birte

    Birte ROM

    Hallo und Danke. Habe nicht so viel rausfinden können, aber Du hast mich auf die Idee gebracht, mal bei der Verbraucherzentrale nachzufragen-vielleicht können die auch weiterhelfen...
     
  8. annette65

    annette65 Kbyte

    Hallo Birte,

    grundsätzlich halte ich es für in Ordnung, für ein 2-Jahre altes Notebook vom Händler noch 40% des Kaufpreises zu erhalten, denn
    er bräuchte ein zur Zeit funktionierendes Gerät gar nicht zurücknehmen.

    Andererseits ist das schon mehr als ärgerlich, wenn das Gerät immer wieder streikt, und keiner findet den Fehler.

    Mit dem Angebot, das Gerät vor Ablauf der Garantiezeit noch einmal kostenlos durchzuchecken, ist er dir in seinem Rahmen schon ein Stück entgegengekommen.

    Es gibt so Geräte, die einfach nicht dauerhaft stabil laufen.
    Nachweisen kannst du das mit den Reparaturunterlagen, die du hoffentlich aufbewahrt hast.

    Die Verbraucherzentrale um Rat fragen, ist sicherlich eine gute Ergänzung.

    Die in einem vorherigen Beitrag beschriebene Nachbesserungspflicht beschränkt sich aber in erster Linie auf denselben Mangel. Deinen Ausführungen entnehme ich aber, dass es sich um unterschiedliche Mängel in sehr großen Zeitabständen handelt.
    Diesen Sachverhalt bitte auch der Verbraucherzentrale schildern.

    Schau mal, was die sagen, und überlege dir dann, was du tun wirst - oder poste die Ansicht der Verbraucherzentrale doch einfach hier unter deinem Thema. Vielleicht ergibt sich eine neue Sichtweise.

    Schöne Grüße von Annette.
    :)
     
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