1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Widerrufsrecht ohne Akzeptanz bei den 'Geschützten'

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by consulting, Jun 26, 2014.

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  1. consulting

    consulting Halbes Megabyte

    War vorherzusehen.
    Dieses Gesetz spielt nur den Marktgiganten in die Hände.
    Sie können nun noch mehr "Großzügigkeit" von sich behaupten,
    indem sie auf die Anwendung der neuen Bestimmungen verzichten.

    Besseres hatte der Gesetzgeber aber sowieso nicht zu tun.
    Also war das reiner Zeitvertreib, um die Maschinerie weiter am
    Laufen zu halten.
     
  2. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    So argumentiert nur jemand, der vom eigentlichen NULL Plan hat, und jemand, der eh auf "ich will's billig und so bequem und kostenfrei wie möglich" steht.
    Keiner soll glauben, dass die Rücksendekosten übernehmenden Onlinehändler diese nicht Zug um Zug in die Preise einkalkulieren werden - bzw. es schon längstens haben.
    Anders als die arbeitende Bevölkerung, die entweder ein Gehalt oder einen Lohn bezieht, müssen Unternehmen Gewinne erwirtschaften womit sie z. Bs. ihre Mitarbeiter bezahlen oder in die Zukunft investieren können. Vom Drauflegen (hier für die übernommenen Rücksendekosten, zu denen noch interne Fixkosten hinzuzurechnen sind) können sie das nicht - werden sie keine ordentliche Gewinne erziehlen - müssten sie irgendwann Mitarbeiter entlassen - die dann der Allgemeinheit (uns allen) auf der Tasche liegen.

    Das neue Widerrufsrecht wurde nicht von unserer Regierung, sondern von der EU verabschiedet - was längstens überfällig gewesen war.
    Was einmal zum Schutz der Verbraucher gedacht war, wurde von vielen Verbrauchern (ich nenne sie Schmarotzer) auf Kosten der Händler und der Umwelt (zusätzliche Transporte erforderlich) rigoros ausgenutzt. Nicht nur das, auch der örtliche Einzelhandel hat dadurch einen erheblichen Schaden erlitten.

    So mancher Endverbraucher sollte sich einmal fragen, ob er ne Klamotte anziehen würde, die ein anderer schon mal zwei drei Tage am Leib getragen hatte. Die schon mal anprobierten Textil-Retouren werden von den Onlinehändlern zwar auf Beschädigung überprüft, aber bestimmt nicht gewaschen bzw. desinfiziert und erst danach wieder für den Verkauf frei gegeben. In die Tonne kommen sie auch nicht - wenn doch hätte der Onlinehändler entweder zu viel Kohle oder was an der Klatsche.

    Man stelle sich vor, da bestellt jemand drei paar neue Strandlatschen - alle werden (weil ja 14 Tage Widerrufsrecht) ausprobiert (logisch wie am Strand - ohne vorher Strümpfe anzuziehen) - aber dafür ohne Rücksicht auf Übertragung des eigenen Fußpilzkeims - weil anders überlegt, werden die Latschen zurückgeschickt - der Händler prüft auf Beschädigung - stellt nichts gravierendes fest - verpackt sie - gibt sie wieder für den Onlineverkauf frei. Supper - der Fußpilzkeim darf sich auf einen anderen übertragen.
    OK, das könnte auch im örtlichen Einzelhandel vorkommen - aber hier sollte eigentlich das "geschulte und sensibilisierte Verkaufspersonal" Sorge dafür tragen, dass niemand mit blanken Füßen in einen Schuh oder ne Strandlatsche steigt.
    Mit "örtlichem Einzelhandel" sind die "billigst Schuh-Discounter" auf der grünen Wiese nicht gemeint.
    Doch - er hat dadurch der schmarotzerischen Ausnutzung des Onlinehandels durch Endverbraucher endlich einen kleinen Riegel vorgeschoben.

    Mal ein paar Fragen:
    Ist der Gesetzgeber nur für den Endverbraucherschutz da? Stehen Onlinehändlern und Unternehmen keine Rechte zu? Dürfen sie für sich keine Rechte einfordern oder sogar Änderungen an bestehendem wünschen - besonders dann, wenn sie von den Verbrauchern auf schamloseste Weise ausgenutzt werden?

    Siehe die jetztige WM. Ich will nicht wissen, wie viele "Schlaumaier" sich kurz vor Beginn über Amazon (freiwillige 30 Tage Rückgabe wenn direkt von Amazon verkauft wird) das teuerste TV oder den besten Beamer mit Großleinwand zugelegt haben, das ganze zur Zeit intensiv nutzen und kurz vor Ablauf der 30 Tage an Amazon (am besten noch kostenlos) zurückgeschicken werden.
    Diese Schmarotzer, die ne eigentlich zum Schutz der Verbraucher gedachte Gesetzesauflage rigoros auf Kosten anderer ausnutzen, werden sich ins Fäustchen lachen - weil es sie nichts gekostet hat - Amazon wird sich jetzt bereits ärgern - weil solche Schmarotzer Unkosten verursachen.

    Typisches Endverbraucherdenken.
    Reicht man einigen den kleinen Finger - wollen sie die ganze Hand - und wurde ihnen einmal etwas zugegestanden (hier kostenlose Rücksendung ab 40,- Euro Warenwert) sind sie nicht bereit, wegen "rigoroser Ausnutzung des vom Gesetzgeber vormals gut gemeinten" zurückzustecken.
    Zeitvertreib wars bestimmt nicht. So mancher Online Einkaufender wird sich noch wundern, wie viele, besonders kleinere Onlinehändler, die Rücksendekosten (auch für Ware kleiner 40,- Euro) zukünftig nicht mehr übernehmen oder klamm heimlich anteilmäßig in die Preise einrechnen werden.
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das ist eher ein recht kleiner Teil - zumindest in meiner Branche. Die Leute, die so auftreten, bleiben meist längere Zeit in Erinnerung und erwecken dadurch subjektiv den Eindruck, eine große Maße zu sein. Da hat wohl jeder Onlinehändler schon dreiste Schoten erlebt. Eine einfache Rücksendung ist da noch harmlos.

    Was viel wichtiger am neuen Widerrufsrecht ist, dass es endlich einfache gesetzliche Regelungen gibt. Die Rücksendung zahlt grundsätzlich der Kunde und Sonderleistungen beim Versand müssen nicht mehr vom Händler erstattet werden. Unfreie (z.B. kassiert DHL beim Händler mindestens 15 Euro pro Paket) Rücksendungen gehören nun ebenfalls der Vergangenheit an. Ob der Händler dies so weitergibt, steht letztlich auf einem anderen Blatt.

    Einige Informationspflichten schießen aber wie üblich über das Ziel hinaus. Ein standardisiertes Zwangswiderrufsformular braucht kein Mensch. Insbesondere da es so formuliert ist, dass weder Kunde noch Händler es sinnvoll einsetzen können. Auch das der Händler einen genauen Liefertermin noch vor der Bestellung definieren muss ist, auf Grund nicht kalkulierbarer Faktoren in der Lieferkette, mit gesundem Menschenverstand nicht vermittelbar. Für den Kunden bringt das ebenfalls keinen Mehrwert, da er keine Möglichkeit hat, den Liefertermin durchzusetzen. Er könnte vom Kaufvertrag zurück treten, aber dass kann er ja eh im Rahmen des Widerrufs. Einzig für Abmahnanwälte tun sich neue Einnahmequellen auf.
     
  4. consulting

    consulting Halbes Megabyte

    Über eine so flotte, arrogante und gründliche Fehleinschätzung kann ich nur müde lächeln.
    Mit meinen VWL-, BWL- und JUS-Hintergrund sowie als erfahrener IT-Journalist, der jetzt seit 35 Jahren den Markt beobachtet und lange Zeit in Print und TV berichtet hat, fühle ich mich in meinem Urteil ziemlich sicher.

    Und als wirklich sehr langjähriger und zufriedener Kunde von AMAZON habe ich noch nie einen bestellten und gelieferten Artikel zurückgeschickt, weil ich ihn etwa doch nicht haben wollte.
    NOCH NIE!
    Eine einzige Rücksendung gab es, weil der Artikel nicht korrekt funktionierte.

    Schütten Sie sich weiter aus, @ Kantiran, nur sollten Sie auch mal treffen.
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich behaupte mal, @Kantiran spricht aus seiner täglichen Arbeitserfahrung. Das die nicht unbedingt mit den theoretischen Betrachtungen von Außenstehenden übereinstimmen, sollte sich von selbst verstehen.

    Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass...? :grübel:
     
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