1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Windows XP-Installation auf Zweitrechner

Discussion in 'Windows XP / Server 2003/2008 / Vista' started by hennij, Mar 19, 2010.

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  1. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Sagt wer?
    D.h. ein Netbookangebot, das neu vom Händler mit Windows aber ohne Recovery CD angeboten wird, beinhaltet keine Windows Lizenz?
     
    Last edited: Mar 20, 2010
  2. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    kloppt euch drum...;)
    > http://www.microsoft.com/germany/lizenzen/ueberblick/regeln/default.mspx
    > http://www.microsoft.com/austria/originalsoftware/faq_zertifikate.mspx
    > http://www.microsoft.com/howtotell/default.aspx?displaylang=de
    imo besteht eine Windows-Lizenz nicht aus der CoA alleine, sondern der Installations-Datenträger der betreffenden M$-Software muss ins Eigentum des Käufers,- bzw. neuen Eigentümers (wenn unentgeltlich überlassen), - übergehen.
    Ebenso muss die installierte Software auf dem alten Rechner gelöscht werden, auch eine evtl. angelegte "Sicherheitskopie".
    Wenn man diese Punkte beachtet, wird M$ einem keins auf den Pelz brennen. :)
     
  3. XP-Fan

    XP-Fan Halbes Megabyte

    Wenn eine Recovery Partition auf dem Notebook existiert ist diese Teil der Lizenz.

    Heute in der Presse:
    Auch der Handel mit COAs ist verboten, da sie zur Kennzeichnung von echter Microsoft-Software verwendet werden", so Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland.

    Da gab es ein Urteil gegen einen Händler in Deutschland ....
     
  4. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Bleibt die Frage ob die Vorgaben von MS gesetzeskonform sind.
    Nach dem Erfahrungen aus der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass MS nicht gegen Privatpersonen vorgeht.
    Link? :)
     
  5. XP-Fan

    XP-Fan Halbes Megabyte

    Von was sprichst du hier ?
     
  6. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Das Urteil, auf das du dich oben beziehst, wird bei Golem so kommentiert:
    http://www.golem.de/0905/67274.html
    Von den Aussagen von MS, die mike_kilo zitiert.
     
    Last edited: Mar 20, 2010
  7. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > ... so Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft

    wes' Brot ich ess, des' Lied ich sing! *tralalalala* :jump: - so, jetzt habt noch feel Spasss damit, ich hab' genuch queruliert ... :D :wink:





    P.S.: :danke: Singapur!
     
  8. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    Logisch, würde es Sinn machen, gegen die Interessen eines Brötchengebers zu arbeiten?
     
  9. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    ach menno, das steht doch völlig außer Frage! aber es ist doch sinnlos, so jemanden auf diese Art zu zitieren - noch dazu ohne Quelle und Hintergrundinfos! :rolleyes:

    so, jetzt isses aber wirklich gut ... EOD
     
  10. XP-Fan

    XP-Fan Halbes Megabyte

  11. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Deine Quelle bestätigt #26.
    Das Urteil bezieht sich auf den gewerblichen Handel nicht den Weiterverkauf von Softwarelizenzen, die zusammen mit einem Datenträger im Einzelhandel oder beim Kauf eines Computers erworben wurden.
     
  12. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Frage mich gerade: Wenn Microsofts Eulas in Deutschland für den Hintern sein sollen, warum ist dann noch niemand auf die Idee gekommen dagegen vorzugehen?
    @ scasi: Wie in einem anderen Thread schon mal vorgeschlagen: Wenn du dir deiner Sache so sicher bist, dann zieh du doch vor Gericht und zeigs MS. Meine Unterstützung hast du.
    Bin mir sicher, du wirst deinen Bekanntheitsgrad enorm steigern können. ;)
     
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