1. Liebe Forumsgemeinde,

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wirkung einer klausel

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by manuelahh, Oct 28, 2009.

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  1. manuelahh

    manuelahh ROM

    hallo ihr lieben,

    ich habe da mal eine frage. ich habe auf unterschiedlichen pages eine klausel gesehen, bei der ich mich frage, wie wirkungs- und sinvoll die ist.

    es geht dabei um diese "keine abmahnung ohne kontakt" klausel in bezug auf uhrheberrechtsverletzungen.
    so heißt es: der betreiber der seite sei im falle eines falles sofort bereit, etwaige ansprüche bei bekanntmachung anzuerkennen und wiederholungen auszuschließen. er weist dann auf die schadenminderungspflicht des "geschädigten" hin.

    hab ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt?:aua:
    wißt ihr was ich meine?:bitte:

    würde mich freuen, mehr dazu zu erfahren.

    lieben gruß
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Eine solche Klausel ist die Bits nicht wert, aus der sie besteht. Selbstverständlich kann ein Geschädigter selbst über das rechtliche Mittel zur Durchsetzung seiner Interessen entscheiden. Auf den "Schadenersatz" oder irgendwelche Kostenerstattungen hat das nicht den geringsten Einfluss. Bei der Klausel kann man viel mehr davon ausgehen, dass eine Urheberrechtsverletzung durch den Betreiber wissentlich begangen wird (zumindest aber billigend in Kauf genommen wird).
     
  3. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Das hört sich verdächtig nach "Marions Kochbuch" und der "Brötchen Klausel" an...., auf welcher Seite bist du denn darauf gestoßen?
    Die Beschreibung reicht, einen Link solltetst du besser nicht posten!

    Gruß kingjon
     
  4. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Hört sich mehr an nach....wir sitzen in der Ukraine(oder sonst wo) ihr könnt uns mal...
    solche Sätze sind eine Verhöhnung.....
     
  5. manuelahh

    manuelahh ROM

    ...auch wenn mich das wieder vor neue fragen stellt^^
    wenn ich nun eine seite habe, bei der jeder seine fotos nach belieben reinstellen kann, muss ich doch da irgendeine möglichkeit haben mich gegen die urheberechtsverletzung abzusichern. es gibt da nämlich so ein paar mitbewerber, die nur auf eine gelegenheit warten...
     
  6. manuelahh

    manuelahh ROM

    seite beschreiben, ohne den link zu posten ist süß.
    wie willste die seite denn so finden?

    hi,hi :nospam:
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das ist kein Problem: Der hochladende Nutzer unterschreibt einen entsprechenden Vertrag, in dem er die volle Verantwortung für das Material übernimmt und seine Rechte daran bestätigt. Das Ganze sollte man noch per Postident / persönliches Einschreiben o.ä. gegenprüfen. Danach bist du zumindest so weit aus der Sache raus, als dass man im Zweifel nur die Entfernung des Materials fordern kann und die Kostennote usw. an den Nutzer selbst geht.


    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
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