1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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WLAN-Router: Firmware-Update Schritt für Schritt

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Kantiran, Jul 15, 2014.

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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Doch, und zwar dann, wenn es sich um einen Mietrouter oder um einen bis Ende der Vertragslaufzeit vom ISP kostenlos zur Verfügung gestellten handelt.
    Für diese ist vor irgendwelchen Änderungen (wozu auch das Einspielen eines Firmwareupdates gehört) die Genehmigung des "wahren Eigentümers = des ISPs" einzuholen. Geht ohne diese beim "Flashen" was schief, hat der "nicht Eigentümer" eine Verletzung an Firmeneigentum begangen. Und das wäre rechtlich gesehen was? Genau.
    Doch - wenn das "Flashen" z. Bs. während eines Gewitters durchgeführt wird.
    Falsch. Das sind deren „DOMAIN-Namen“ (ähnlich wie bei Webseites). Die "tatsächliche IP-Adresse" (die des Router DHCP-Servers) lautet bei den FRITZ!Box Modellen 192.168.178.1 und bei den Speedports 192.168.2.1
    Warum umständlich, wenn es auch einfacher geht?
    Den Router zur Hand nehmen und auf's Typenschild schauen. Deren DHCP-IP-Adresse findet sich (nicht bei den FRITZ!Boxen bzw. Speedports) sehr oft auf deren Unterseite oder mal die Nase ins Router Handbuch stecken - was eh nie verkehrt sein kann.
    Ein Firmwareupdate sollte NIE per WLAN durchgeführt werden, sondern IMMER (da stabiler = sicherer) mit ner Ethernet-Kabelverbindung. Sollte das aus baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein: Vorher das Update manuell ziehen (auf dem Rechner oder Notebook speichern) - Router in Nähe von Rechner oder Notebook bringen und Update ohne INet-Verbindung (übers angeschlossene Netzwerkkabel) Einspielen. Bei den FRITZ!Box Modellen mit integriertem Switch (also die, mit mehr als einer RJ45-Buchse) sollte (gemäß AVM Support) das Ethernet-Kabel an die mit LAN 1 beschriftete Buchse angeschlossen werden, was auch aufs eventuell mal erforderliche Firmware Recovery zutrifft.
    Warum um Gottes Namen muss es immer wieder "irgend ein Tool" sein? Geht auch IMMER ohne. Start - cmd ins Suchfeld - Fund mit linker Maustaste anklicken - Consolen-Fenster öffnet - ipconfig /all eintippen - ENTER und oh Wunder: Unter "Ethernet-Adapter LAN-Verbindung X" ist beim Eintrag "Standardgateway" die DHCP-IP des Routers (die zur Konfig.-Oberfläche) aufgeführt, z. Bs. 192.168.2.1
    Falls nicht?? Nicht raten. Die Nutzer sollten dann lieber mal ins Router-Handbuch schauen oder, wenn nicht mehr vorhanden? oder auffindbar?, in der Hersteller FAQ bzw. in dessen Downloadbereich, zu dem man für den Download des Updates (außer bei den aktuellen FRITZ!Box- und Speedport Modellen) eh gehen muss.
    Kleiner Unterschied: "Bei den Branding Modellen" (z. Bs. die schwarzen des Blauen ISPs) funktioniert dies nur, wenn der Nutzer auch Kunde dieses ISPs ist. Bei dessen "Brandings" muss unter "Internet - Zugangsdaten" - Reiter "Anbieter-Dienste" der Haken bei "Automatische Updates zulassen" gesetzt werden.
    AVM plant übrigens mit dem folgenden Update, die "Integration einer vollautomatischen" Updateinstallation. Als Grund wird angegeben, dass viele FRITZ!Box Nutzer trotz sichtbarem Hinweis auf eine neuere Firmware Versionen auf deren Installation verzichtet hätten.
    Per E-Mail (erst ab Firmware Version FRITZ!OS 5.0) nur, wenn vom Nutzer auch vorher (beim Push Service) entsprechend konfiguriert - von selbst passiert da nichts.
    Womit wohl Nutzer von aktuellen FRITZ!Box Modellen bzw. "Brandings mit Internetanschluss des dazu gehörenden ISPs" gemeint sind.
    Viele Speedport-Besitzer, z. Bs. die des W 900V werden enttäuscht sein. Dessen letztes Update stammt aus 2008 (Version 34.04.57). Auch für viele ältere FRITZ!Box Modelle werden schon lange keine neueren mehr zur Verfügung gestellt.
    Wer sich, z. Bs. für das FRITZ!Box 7270 Modell (existiert in vier Versionen) manuell auf dem zwischenzeitlich nicht mehr auf der neu gestalteten AVM Webseite als Link dargestellten FTP-Server, zieht, sollte sich die im dort befindlichen Ordner hinterlegte "Info.txt" ganz genau durchlesen. Aber: Wer macht das VORHER? Leider (oder zum Glück für uns) nicht jeder.
    Falsch. Bei den Speedports und FRITZ!Box Modellen handelt es sich um eine <.image> Datei, die ohne Extraktion eingespielt werden kann.
    Das hat aber wohl auch einen ganz anderen Grund: Neuere Updates beheben oft auch kleinerer Fehler, die, wenn das vorher gesicherte Konfig.-Backup wieder eingespielt wird, eventuell wieder vorhanden sein könnten.
    Daher empfiehlt AVM auch (z. Bs. uns Partnern), nach Neustart per "Werkseinstellung" keine vorherige Sicherung einzuspielen sondern manuell bzw. per "Start-Code" komplett neu zu konfigurieren.

    Gehört zwar nicht hierher, aber:
    Wechselt ein Bestandskunde von &#8222;Komplett mit Festnetzanschluss&#8220; auf einen &#8222;IP- bzw. VoIP basierenden Anschluss&#8220;, sollte er seinen vorhanden Router IMMER in &#8222;Werkseinstellung&#8220; versetzen und prinzipiell neu (ohne Einspielen von vorher gesicherten Einstellungen) konfigurieren.
    Na und? Wenn die Updateinstallation ohne Komplikationen funktioniert hat, sind auch wieder alle Anwendereinstellungen vorhanden.
    Die der Kundschaft dann i. d. R. für NULL Euro bis Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt und nach Ende (kostenpflichtig) an den ISP zurück geschickt werden müssen.
    Warum sollte der "wahre Eigentümer" für seine "nicht im Eigentum ihres Kunden" befindlichen Router nicht bestimmen dürfen, was er ihnen zur Verfügung stellen muss und was nicht?
    Jedem (angeblichen)Zwangsrouter Nutzer steht es frei, dahinter einen Router ihrer Wahl zu betreiben. Der Zugriff auf die (Zwangs)Router Konfig.-Oberfläche (zur entsprechenden Änderung) ist ihnen ja nicht verwährt.
    Wer's nicht einsehen will, sind sehr oft die "Geizkragen", die der Auffassung sind, das ihnen für "kontenloses" auch alle Freiheiten von "kostenpflichtigen" (von den ISPs stark subventionierten) Routern zur Verfügung stehen müsste.

    Logisch, da i. d. R. auch nicht im "Eigentum des Endkunden" befindlich. Trifft übrigens auch auf die meisten "Mietrouter" zu.
    Sprach da etwa ein "Telekom-Fan"?
    Auch "der Blaue ISP aus Montabaur" lässt seiner Kundschaft die freie Wahl, wobei er seinen "Neu- bzw. Wechselkunden" trotzdem IMMER (kostenlos, von der einmaligen Versandkostenpauschale mal abgesehen) mindestens eines seiner "Branding-Modelle" beilegt - eine Abwahl im Bestellprozess ist nicht vorgesehen.
    Aber (was der Verfasser unerwähnt gelassen hat):
    Muss ein Telekom- oder Kunde des anderen ISPs bei "Einsatz eines Fremdrouters" an deren Anschlüssen Kontakt zum jeweiligen ISP Technik-Support aufnehmen, kann es zu Problemen kommen.
    Beide können vor Beauftragung eines Technikereinsatzes (wobei dafür der ISP aus Montabaur die Telekom bemühen müsste) von ihrem Kunden verlangen, zuerst einmal mit den von ihnen zur Verfügung gestellten Routern zu testen.
     
    Last edited: Jul 15, 2014
  2.  
  3. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    @Rainbird-1
    @Rainbird-1
    Aha - und wie sieht es bei denen von den ISPs zur Verfügung gestellten (Zwangs)Routern mit Fehlerquellen (da der Zugriff auf die Konfig-Oberfläche ja nicht verwehrt wird) durch Falschkonfiguration = durch die meist laienhaften Verwender, die oft nicht mal in der Lage sind, die meist bebilderte Installationsanleitung der ISPs korrekt umzusetzen (unsere jahrelangen Erfahrungen im sebstständigen Service) - und Defekten (die selbstverfreilich auch bei ISP Routern auftreten) aus? Können die bei diesen ausgeschlossen werden? Nein.

    Nur am Rande:
    Die "ich will keinen Zwangsrouter" fordernden haben (weil mit ihrer Forderung "Scheuklappendenken" (jede Medaille hat nun mal zwei Seiten) an den Tag gelegt wird) folgendes wohl nicht bedacht:
    A) Käuflich (über den legalen Weg = über den Einzelhandel) steht den Endverbrauchern (momentan) nur eine geringe Auswahl an frei wählbaren Routern mit integrierter Telefoniefunktion (VoIP bzw. IP-basierend) zur Verfügung.
    Billiger bzw. zum gleichen Preis wie von den ISPs angeboten: Fehlanzeige

    Mal abgesehen davon, das bei Wegfall der sogenannten "Zwangsrouter" Kabelkunden am "Ar..." gekniffen wären - für sie stehen meines Wissens (über den legalen Weg) noch keine käuflich zu erwerbende Cabel Router (mit integriertem Cabel Modem) zur Verfügung. AVMs Cabel FRITZ!Boxen = nur über Kabel ISPs / VFs Cabel Router = nur über den ISP / Unitiymedias Cabel Router = nur über den ISP.

    Werden solche von Online Händlern oder von privaten über Online Verkaufsplattformen angeboten, handelt es sich sehr oft um illegale Verkäufe, da die meisten Kabel ISPs (bis auf wenige Ausnahmen) ihre Cabel Router mit integrierter Telefoniefunktion lediglich vermieten und nicht an die Kundschaft verkaufen, sprich: sie sind nach Ende der Vertragslaufzeit an den Kabel ISP zurückzugeben (Bs.: KD - siehe rechts = HomeBox-Option (in Fußnote 6))

    B) Würden die von den ISPs momentan stark subventionierten DSL-/VDSL-Router bei Wegfall des (angeblichen) Routerzwangs entweder gar nicht mehr subventioniert angeboten (daher um einiges teurer) oder, sie fallen ganz weg.

    C) Müssten die DSL-/VDSL-ISPs bei letzterem in B) zumindest dafür sorgen, dass die Kunden den geschalteten Anschluss auch ohne Zukauf eines frei wählbaren Routers in der Standardleistung nutzen können - ergo, würden sie (vermutlich = ein Gedankenspiel) wieder auf das schon mal dagewesene = unsichere - zurückfallen, sprich: die ISPs stellen (wie früher) kostenlos lediglich das zur Anschlusstechnik (DSL-/VDSL) gehörende Modem mit bzw. ohne TAE-Adapter zur Verfügung.
    Der ISP Kunde wählt sich wieder wie früher = unsicher = mit nach Außen (für auf Böse ausschauende) sichtbarer dynamischen IP-Adresse, per DFÜ-Breitbandeinwahl ins Netz ein.
    Oder
    Sie (die ISP Kunden) investieren in einen frei erhältlichen Router, den sie (wie früher) hinter dem ISP-Modem installieren.
    Logisch, dass der ISP dafür weder Hilfe noch Support leisten müsste - vom zusätzlichen Stromverbraucher ganz abgesehen.

    Ich glaube kaum, das das (wieder zurück zu Modems) im Sinne aller Internetnutzer ist.

    Auf der anderen Seite ist es für mich nicht nachzuvollziehen, warum sich ein paar wenige so über die subventionierte ISP Hardware und über das von einigen ISPs praktizierte (Kunden erhalten keine Zugangsdaten) auslassen.
    Billiger ist die gescheite Hardware (wie FRITZ!Box) nicht zu bekommen. Wo ist das Problem, wenn die Zugangsdaten beim ISP verbleiben und sich die ISP-Hardware fast automatisch einrichtet?
    Von den Mäckeren ist anscheinend keiner im Endkunden Service tätig. Dann wüssten sie, wie oft im Endkundenservice tätige bei der Kundschaft nach den Zugangsdaten fragen -die die Kundschaft i. d. R. erst mal suchen muss - somit alleine dafür von ihnen zu zahlende Servicezeit vergeuden.

    Wäre ja auch noch schöner, wenn die ISPs das müssten. Solch eine Forderung wäre auch eine Unverschähmtheit.
    Es kann nicht sein, dass ISP Kunden lediglich den kleinen Finger hinhalten wollen (ISP Gerät kostenlos annehmen, usw., usw.), anders herum von den ISPs die ganze Hand fordern (wie beispielsweise Übernahme der Geräte Stromkosten?) Meinst du nicht, dass das eine vollkomen überzogene Forderung wäre?
    Fragen:
    A) Für was sollen die ISPs denn noch herhalten?
    B) Zahlt der Autovermieter auch den Sprit, den der Fahrzeugmieter verbraucht?

    Wäre ja noch schöner, wenn s in diesem Falle nicht so wäre!

    Selbstverständlich - siehe deine Anmerkung "Außerdem zahlt der ISP auch nicht die Stromrechnung für das von Ihm zur Verfügung gestellte Gerät"

    Sorry, aber wer als Kunde A sagt (Router Hardware so billig wie möglich erhalten) muss auch B sagen (mit Einschränkungen bei Verwendung der selben leben). Ist halt wie im Leben: Keine Leistung ohne Gegenleistung. Wie sagt man so schön: Nur der Tod ist umsonst und der kostet das Leben.

    Wie verhält es sich denn bei den von den Mobilfunk ISPs subventionierten Mobilfunk Geräten?
    Befinden sich auf den selben nicht ebenfalls von den ISP vorinstallierte, nicht löschbare Apps? Hat mancher ISP den Mobile Bowser etwa nicht so fest eingestellt, dass zunächst die von ihm festgelegte Startseite anzusurfen ist?
    Beschwert sich jemand über das Vorgehen bei vom ISP erhalten Mobilfunk Gerät? So gut wie nie. Warum wohl? Weil deren Verwender auf "so billigst wie möglich" gepolt sind.

    Naja. Ich weis zwar nicht, bei welchem ISP du bist, kann aber aus jahrelangen Erfahrungen im selbständigen Vertrieb und Installation von Router Hardware der drei großen ISPs sagen, dass sich deren Service und auch die Störungsbehebung um einiges verbessert hat, auf alle der Service, der für uns Vertriebspartner (z. Bs. für Störungsmeldungen und Hardwaredefekte, die wir im Namen unserer Kunden weitergeben) zuständig ist.

    In diesem Falle musst du damit rechnen, für die geeignete Router Hardware deutlich mehr Kohle berappen zu müssen.

    Wenn du so negativ gegen die ISPs eingestellt bist: Dann kündige und nutze wie früher Internet per DFÜ-Einwahl oder nen Stick von einem Prepaid Mobilfunk Anbieter.

    Wie unsere jahrelangen Praxis Erfahrungen mit den Serviceabteilungen der drei großen ISPs zeigen, können wir deine "negative Einstellung" in keinster Weise als "Standart" bestätigen.
    Nur mal nebenbei:
    Wie verhält es sich denn beim Service und besonders bei der "i. d. R. nicht geleisteten Hilfe" für Elektronikartikel, die man beim Elektronik(billig)markt, der blauen Lebensmittelkette oder über Online Händler erstanden hat?
    Leisten die, wie beispielweise die meisten ISP für ihre Router, einen "vorab Austausch"? Wohl kaum.

    Wer sagt das? Was du dagegen machen kannst siehe oben bei: Dann kündige und nutze Internet wie früher .....

    Die ist bei den meisten leitungs- bzw. kabelgebundenen Internetanschlüssen vom Tisch. Der vom ISP aus Montabaur angebotene "Surf & Phone Spezial Billigsttarif" kann nicht, wie es die Telekom für alle ihre DSL-/VDSL-Tarife geplant hatte, als Zwangsdrosselung betrachtet werden, denn die anderen Tarife kommen ohne Drosselung.

    Für LTE und Surfen übers Mobilfunknetz ist die Drosselung ab Erreichen eines festgelegten Volumens vollkommen berechtigt, sprich: eine (logische = von Laien allerdings nicht akzeptierte) Schutzmaßnahme der Netzbetreiber. Denn ohne die Zwangsdrosselung wäre das Mobilfunk Netz (Netzbetreiber unabhängig) sehr schnell ausgelastet - und damit ist wohl niemandem geholfen.
    Das der Netzausbau (Installation neuer Sendemasten und Antennen) nicht so zügig vonstatten geht, wie es die Netzbetreiber eigentlich geplant haben, liegt auch an den Endverbrauchern selbst begründet, und zwar an denen, die zwar Mobilfunk nutzen, aber keine Sendeantenne im unmittelbaren Bereich akzeptieren = dagegen Protestieren.

    Mitbewerb (Auswahl eines alternativen Mobilfunk Netzbetreibers) funktioniert aber nur, wenn auch der Mitbewerb des im Ort führenden Netzbetreibers (ist meist der D1-Netzbetreiber = hat der ja auch viel früher (ohne Widerstand der Bevölkerung) mit dem D1-Netzaufbau begonnen) ihre Technik (Sendemasten, Antennen usw.) installieren.

    Klar hast du die - einfach kündigen und per DFÜ-Einwahl (sekündliche bzw. minütliche Abrechnung) oder Prepaid Mobilfunk Tarif ins Internet gehen. Dadurch bestimmst du selbst, welchen Betrag du zu zahlen bereit bist.

    Wie kommst du darauf, dass der ISP (falsch: das die ISPs) alles dürfen?
    An wen MÜSSEN sie sich halten? An die Auflagen der Bundenetzagentur = der Aufsichtsbehörde für Telekommunikationsdienstleistungen, ans Verbraucherschutzgesetz, an Urteile des BGH und schlussendlich an das, was im BGB nachzulesen ist.

    Selbstverfreilich dürfen die ISPs für Router Hardware, die sie:
    a) stark subventioniert (bis kostenlos) an die Kunden weitergeben

    b) in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller, wie beispielsweise der ISP aus Montabaur mit AVM für seine Brandings wie HomeServer, WLAN-Modem usw., die er vom Hersteller exklusiv nur für die eigenen Kunden herstellen lässt

    damit so verfahren, wie sie es für richtig erachten, z. Bs. durch Integration von fest in die Firmware verankerte Funktion (wie z. Bs. die Start-Code-Funktion usw.), wobei sich die eigentliche Firmware (mit Rücksicht/aus Kulanz auf die Kundschaft) immer noch mit der Original Hersteller Firmware updaten lässt.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass sich AVM (als Hersteller) von Endverbrauchern oder sonstigen dazu zwingen lässt, die momentan nur für Kabelnetzbetreiber erhältlichen FRITZ!Box Cable Modelle auch über den Einzelhandel (zum freien Erwerb durch Endverbraucher) zu vertreiben.

    Ebenso ist nicht damit zu rechnen, dass die Kabelnetzbetreiber von irgend jemanden dazu gezwungen werden könnten, ihre speziellen Cabel-Router (ohne integrierte Telefoniefunktion) oder Kabelmodems auch über den Einzelhandel (zum freien Erwerb durch Endverbraucher) zu vertreiben.
     
  4. Wie kommst du darauf, dass der ISP (falsch: das die ISPs) alles dürfen?
    An wen MÜSSEN sie sich halten? An die Auflagen der Bundenetzagentur = der Aufsichtsbehörde für Telekommunikationsdienstleistungen, ans Verbraucherschutzgesetz, an Urteile des BGH und schlussendlich an das, was im BGB nachzulesen ist.

    Selbstverfreilich dürfen die ISPs für Router Hardware, die sie:
    a) stark subventioniert (bis kostenlos) an die Kunden weitergeben

    b) in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller, wie beispielsweise der ISP aus Montabaur mit AVM für seine Brandings wie HomeServer, WLAN-Modem usw., die er vom Hersteller exklusiv nur für die eigenen Kunden herstellen lässt

    damit so verfahren, wie sie es für richtig erachten, z. Bs. durch Integration von fest in die Firmware verankerte Funktion (wie z. Bs. die Start-Code-Funktion usw.), wobei sich die eigentliche Firmware (mit Rücksicht/aus Kulanz auf die Kundschaft) immer noch mit der Original Hersteller Firmware updaten lässt.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass sich AVM (als Hersteller) von Endverbrauchern oder sonstigen dazu zwingen lässt, die momentan nur für Kabelnetzbetreiber erhältlichen FRITZ!Box Cable Modelle auch über den Einzelhandel (zum freien Erwerb durch Endverbraucher) zu vertreiben.

    Ebenso ist nicht damit zu rechnen, dass die Kabelnetzbetreiber von irgend jemanden dazu gezwungen werden könnten, ihre speziellen Cabel-Router (ohne integrierte Telefoniefunktion) oder Kabelmodems auch über den Einzelhandel (zum freien Erwerb durch Endverbraucher) zu vertreiben.
     
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