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Wo endet der "nicht-kommerzielle Einsatz" ?

Discussion in 'Software allgemein' started by lehap, Apr 11, 2007.

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  1. lehap

    lehap ROM

    Hallo !

    Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Download von Freeware, zum Beispiel einem kostenlosen Antivirenprogramm oder ähnlichem.

    In den Nutzungsbedingungen steht fast immer, dass das entsprechende Programm nur für den privaten, "nicht-kommerziellen" Einsatz bestimmt ist.

    Nur wo fängt die kommerzielle Verwendung eigentlich an ?

    Was ist, wenn ich für meinen Chef ab und zu Dinge mit meinem privaten PC erstelle oder erledige ???

    Was ist mit einem freiberuflich Selbständigen, der am heimischen PC etwas im Internet recherchiert oder seine Ausgaben in eine Tabelle einträgt, während er zum Beispiel eine kostenfreie Antispyware installiert hat ?

    Vielleicht mach ich mir zu viele Gedanken, die meisten nehmen das sicher nicht besonders ernst so nach dem Motto "da schaut sowieso keiner hin !" Aber interessieren würde es mich schon ...

    Vielen Dank schonmal vorab für Eure Antworten.
    Gruss !
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    kommerziell

    kommerziell

    Grundsätzlich: sofern mit der Software etwas gemacht wird, was dem Gelderwerb dient. Bei systemnahen Programmen wird wohl die "überwiegende" Nutzung des Rechners maßgeblich sein (im zeiten Fall: Rechner auf die "Firma" gekauft/abgerechnet = generell gewerblich).
     
  3. lehap

    lehap ROM

    Oh ... na da sind mir aber schon einige "Exemplare" untergekommen, die sich demnach an der Grenze der Legalität bewegen (gerade bzgl. diverser Virenscanner).

    Von ernsteren Konsequenzen hab ich zwar noch nix gehört ... aber heutzutage muss man ja mit allem rechnen, zum Bsp. Post von nem Anwalt, oder !?
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...kaum ein Sharewareprogrammierer wird das Geld und die Möglichkeiten haben, einen Mißbrauch zu verfolgen und nachzuweisen. Zudem liegt der Streitwert meist bei ein paar Euro, so dass sich auch kaum ein Gericht damit beschäftigen wird. In meinen Augen ist das eher ein moralisches denn ein juristisches Thema.
     
  5. lehap

    lehap ROM

    Ja, das stimmt sicher.

    Mir war halt einfach aufgefallen, dass sich viele nicht die Bohne drum scheren, während meine bessere Hälfte immer brav zahlt.
     
  6. kuhn73

    kuhn73 Megabyte

    Und wie sieht es mit Non-Profit-Unternehmen (Museen, Bibliotheken, Stiftungen oder Vereine mit gemeinnützigem Charakter usw.) aus? Bei manchen Softwareangeboten wird ja explizit darauf hingewiesen, dass solche Einrichtungen auch die Freewarevariante benutzen können, meist findet man aber nur die Klausel "für den nicht-kommerziellen Einsatz".
    Gibt es da eine Unterscheidung, oder gilt der Non-Profit-Sektor bei Free-/Shareware auch als kommerziell (zumal ja solche Software oft auch auf mehr als einem Rechner zum Einsatz kommen würde)?

    Gruß, kuhn73

    EDIT: Rechtschreibfehler
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    "Non-Profit" heißt ja nicht automatisch auch "kein Geld erwirtschaften". Sonst wäre z.B. eine Wohnungsgenossenschaft auch eine nicht kommerzielle Unternehmung. Im Zweifel ist vermutlich eine Anfrage beim Autor der einfachste Weg. Oft finden sich auch andere Lösung als nur "bezahlen" oder "nicht bezahlen".
     
  8. kuhn73

    kuhn73 Megabyte

    Na ja, das ist ja der springende Punkt: Non-Profit-Einrichtungen erwirtschaften zwar Geld, verfolgen dabei aber keine kommerziellen Interessen, müssten also eigentlich als "nicht-kommerziell" gelten.
    Ich habe selbst schon mehrere Anfragen bei Entwicklern hinter mir (was im Zweifelsfall wirklich der einfachste Weg ist), einige haben einen Einsatz abgenickt, andere nicht. So richtig sicher waren sie sich wegen der Formulierung aber auch nicht.
     
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