1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Wucher im Internet! Seid vorsichtigt bei "eusms.de" inkl. gesetzlichen Verweisen!

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Poison2005, Dec 28, 2005.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Hallo!

    Wenn Ihr irgendetwas von "eusms.de" lest, dann seid bitte vorsichtigt. Sie bietet professionellen SMS-Versand an, zu einem Preis, der meiner Meinung nach Wucher ist. Die Einrichtungsgebühr kostet schon fast 100 €! Und als Startguthaben erhaltet ihr dafür 120 SMS, wenn das nicht Wucher ist, weiß ich nicht. Sonst läuft das Prinzip der Firma (den Namen nenne ich an dieser Stelle nicht) genauso, wie andere ganz schlichte Mobilfunkanbieter.
    Falls ihr ein Vertrag mit diesen Seiten der Firma eigegangen seid, hab ihr noch folgendes zur Auswahl:

    Die Gesetzgebung sieht hierfür auch ein Gesetz vor:

    § 138 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

    "Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."

    Gutachtlich geprüft heißt das:
    Nach § 125 (1) BGB ist ein Vertrag nichtig, wenn er gegen ein anderes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt. (-> Formnichtigkeit)

    Auszug § 125 BGB:
    "Nichtigkeit wegen Formmangels

    Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge."

    Demnach Verstößt der Vertrag nach meiner Meinung nach (jeder sieht soetwas anders!!!) gegen ein Gesetz der BRD, nämlich gegen § 138, Abs. 1, der sagt, dass Verträge generell nichtig zu betrachten sind, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen. Die guten sitten hierbei sind in § 138, Abs. 2 geregelt.

    Mit diesem Paragraphen könntet ihr es noch Versuchen, aber seid vorsichtigt. Diese Firma droht mit ihrem hauseigenen Juristen mit einer Anklage, einer Strafanzeige, wenn ihr den Betrag von knapp 100 € nach 31 Tagen nach zustandegekommenen Vertrages nicht bezahlt. Schreibt ihr der Firma eine E-Mail mit den Gesetzlichen Hinweisen reagiert sie zwar darauf, aber nur, dass alle Daten (IP-Adresse, Handynummer) gespeichert worden sind, und sogar wissen sie nach den 31 Tagen sogar schon, bei welchen Internetanbieter man ist.

    Mir ist dieser dumme Zufall nämlich passiert, und an eurer Stelle würde ich Vorsichtig sein, dennoch: Ich habe das Geld bezahlt, und nutze das magere Angebot dieser Firma, was ähnlicvh wie das Pre-Paid-Verfahren läuft. Selbst mein Mobilfunkanbieter kann mir zu 90 % günstigere und seriösere Angebote machen!

    Falls noch jemand mehr Informationen hat, schreibt mal dazu!
    Gruß!

    (die rechtliche Schilderung ist meiner Meinung nach richtig, es kann von wirklichen Juristen auch ganz anders gewesen sein!)
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page