1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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you**** premium abgemeldet - keine abbuchung mehr - dennoch zugriff... was nun ?

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Zeigerbär, Feb 20, 2009.

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  1. Zeigerbär

    Zeigerbär Byte

    Hallo,
    ich hab keine Ahnung in welcher Rubrik oder wo auch immer man so ein Problem schildern und klären kann. Ich versuche es einfach mal hier.

    Ich war zeitweise bei you****-premium angemeldet, habe dann versucht zu kündigen, was aber irgendwie nicht richtig geklappt hat durch den ihr komisches System...und nunja, sie buchen auf jeden Fall seit Dezember nichts mehr von meinem Konto ab. Jedoch kann ich mich weiterhin anmelden und es steht auch immer noch das ich als Mitglied registriert bin.

    Was soll ich nun machen ? Denen dieses Problem mal schildern ? Weil ich hab keine Lust das dann irgendwann mal ne dicke Rechnung oder so was kommt ?!

    Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.

    Danke der Zeigerbär
     
  2. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    Du solltest auf jeden Fall schriftlich (Einschreiben/Rückschein) kündigen bzw. auf Deine bereits erfolgte Kündigung vom xx.xx.xxxx bestehen und eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung verlangen.

    Gleichzeitig weist Du darauf hin, dass Du jeder weiteren möglichen Forderung widersprichst und Deine Einzugsermächtigung durch Deine Kündigung widerrufen wurde.

    Sollte nochmal eine Abbuchung von Deinem Konto erfolgen, kannst Du Deine Bank innerhalb einer Frist von (?)6 Wochen zur Rückbuchung auffordern.

    Allerdings darfst Du Deinen Account tätsächlich nicht mehr nutzen, da sonst dennoch ein Anspruch des Gläubigers entsteht.
    Zum Vergleich: Du darfst auch nicht ohne Erlaubnis ein fremdes Haus betreten, nur weil die Tür offen steht.
     
  3. Zeigerbär

    Zeigerbär Byte

    Hallo ZeppelinII,

    vielen Dank für deine informative Antwort.

    Wäre es auch ausreichend eine schriftliche Bestätigung per E-Mail zu verlangen oder gilt der schriftwechsel per E-Mail als nicht rechtskräfitg?
     
  4. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    Das ist umstritten. Brief mit Unterschrift ist allemal besser. (Ich bin aber kein Jurist, sondern nur relativ nahe an der Materie dran.)
    Bei einer Email hätte man im Zweifelsfall immer das Problem mit dem Nachweis der Authentizität.
    Das wäre zwar technisch (theoretisch) machbar, aber wer bindet sich diesen Aufwand bei einem Zivilprozess, in dem es um ein paar € geht, schon ans Bein?
     
  5. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Versuchs ruhig erstmal per Mail oder telefonisch.
    Die Antwort muß natürlich als Brief kommen.
     
  6. Zeigerbär

    Zeigerbär Byte

    Vielen Dank für eure Hilfe !

    Werde wieder schreiben wenn ich was Neues weis.
     
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