1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Youtube Downloader führt zu unerwünschter Werbung vor der Videowiedergabe

Discussion in 'Videobearbeitung, Bildbearbeitung' started by sunny47, Dec 20, 2016.

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  1. sunny47

    sunny47 Kbyte

    Guten Morgen,

    habe mir den Youtube downloader runter geladen.
    Wenn ich jetzt ein Video von you tube konverviere kommt immer vor dem Video abspielen die DVD Video Soft Werbung wie kann ich diese deaktivieren..
    Danke
     
  2. Odie0506

    Odie0506 Kbyte

    Hast du die Nutzungsbedingungen von Youtube mal gelesen? Oder auch mal die Nutzungsbedingungen des Forums hier?
     
  3. sunny47

    sunny47 Kbyte

    Nee .. gib mir einen anderen Tipp für einen Video Konverter
     
  4. Odie0506

    Odie0506 Kbyte

    Ich geb dir zwei Hinweise:
    und
    Vielleicht respektierst du einfach mal das Eigentum Anderer und die Nutzungsbedingungen....
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    tja, ganz so einfach ist es leider nicht - zum einen stimmt man den Nutzungsbedingungen von YouxTube allein durch Aufruf von deren Seiten ja nicht automatisch zu und zum anderen gibt es in D-Land das Recht auf eine Privatkopie (weshalb ja auch Abgaben für Rohlinge, PCs, Smartphones etc. an die Verwertungsgesellschaften fließen), was den Download von YouxTube-Videos oder das Konvertieren ins MP3-Format wohl einschließt - bin aber kein Anwalt, daher mal die rechtliche Bewertung eines solchen:

    http://praxistipps.chip.de/download-von-youtube-videos-legal-oder-nicht_9496
     
  6. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Ich wollte eigentlich nur schreiben "Ein Verstoß gegen die Forenregeln ist nicht ersichtlich.", aber die Überschrift war ziemlicher Mist. Da habe ich folglich kleinere Korrekturen vorgenommen. In Zukunft bitte direkt selbstständig für eine aussagekräftige Überschrift sorgen.
     
  7. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  8. Odie0506

    Odie0506 Kbyte

    Ziemlich heisses Eisen, welches von Richtern sehr unterschiedlich behandelt wird. Daher würde ich lieber auf Nummer Sicher gehen und davon ausgehen, dass es sich nicht um eine Privatkopie handelt.
    Der Knackpunkt liegt in der Auslegung von §53 Abs. 1 des Urhg.
    "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
    Öffentlich zugänglich sind die Materialien auf Youtube. Und das jederzeit - solange die Inhalte nicht vom Eigentümer oder Youtube entfernt werden....

    Ok. Wenn die Moderation hier das so auslegt, sei es so.
     
  9. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    klar, aber der Erklärbär erklärt per Video, das Geschreibsel ist nur die Kurzfassung

    ich sag ja, dass es nicht einfach ist und fragt man dazu drei Anwälte, kriegt man sicher vier verschiedene Antworten! :rolleyes:

    aber das "offensichtlich rechtswidrig" hättest Du schon mit einfetten müssen - was auf YouxTube zu sehen ist, ist für den Otto-Normalo eben nicht offensichtlich rechtswidrig, da YouxTube diese Inhalte ja löscht oder sperrt!
     
  10. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    ...und die Rechteinhaber inzwischen ziemlich häufig selber Inhalte hochladen oder rechtswidrig hochgeladene Inhalte dulden und die erzeugten Werbeeinnahmen des Videos direkt über Youtube ableiten und die Sache somit indirekt im Nachhinein gestatten (Content-ID). Die GEMA hat sich inzwischen auch mit Youtube geeinigt. Youtube ist folglich nicht als illegaler Vertriebskanal für "geistiges Eigentum" zu sehen. Daher können wir grundsätzlich davon ausgehen, das Hilfestellung zum Herunterladen von Youtubevideos oder Videos vergleichbarer Plattformen unproblematisch ist.
     
  11. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Für mich ist die Sache recht einfach: besagtes Videoportal gilt rechtlich bis dato als seriös. Man kann als Nutzer also davon ausgehen, dass die veröffentlichten Inhalte dem deutschen Recht entsprechend "ausgestrahlt" werden (die Gema-Hinweise usw. unterstreichen dies). Zudem enthalten die Videos keinen wirksamen technische Schutz, der ein Ansehen oder Abspeichern verhindert. Folglich greift das Thema erlaubte Privatkopie uneingeschränkt. Damit sind auch Bearbeitungen für den privaten Gebrauch erlaubt. Ob das Downloadtool Werbung an die fremden Inhalte anfügen darf, ist ein anderes Thema und seitens des Nutzers sicher nicht zu klären.
     
  12. Odie0506

    Odie0506 Kbyte

    Mindestens!
    Und ich habe schon erlebt, dass in ähnlichen Situationen die Aussage "Privatkopie" fürchterlich in die Hose ging.....
    In dem Satz geht es nicht ausschliesslich um "offensichtlich rechtswidrig", sondern um "offensichtlich rechtswidrig" ODER "öffentlich zugänglich". Also muss man das doch auch getrennt betrachten und nicht davon ausgehen, dass es bei öffentlich zugänglichen Materialien automatisch auch offensichtlich rechtswidrig sein muss.
     
  13. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    ich denke, den Satz missverstehst Du (oder ich) - es heißt da "... offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
    das "offensichtlich rechtswidrig" bezieht sich imo auf beides, also entweder "offensichtlich rechtswidrig hergestellt", oder "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht"! und der YouxTube-Content ist für den Besucher eben keine "offensichtlich rechtswidrige" Veröffentlichung, sondern als legal anzusehen!

    (wobei ich persönlich das Recht auf eine private Kopie da Quatsch finde, aber angesichts der Abgaben auf jeden Furz vom Rohling bis zum PC, ist es wohl nur recht und billig und letzlich auch bezahlt)
     
  14. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Zur eigentlichen Frage: Mit youtube-dl geht das einwandfrei. Für noch bessere Ergebnisse muss ffmpeg im Youtube-dl-Ordner vorhanden sein.
     
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