1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

1und1 DSL Kündigung separat mit Telekom - Hilfe

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Csa, Nov 20, 2008.

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  1. PartyDance

    PartyDance Byte

    Die 50 Euronen sind bei einem Umzug fällig. Das sollte auch wasserdicht sein, da dieses in den AGB, welche ja aktzeptiert worden sind, eigentlich so drinn stehen sollte.

    Anders sieht es mit dem obligatorischen Neuvertrag mit neuer Laufzeit am neuen Wohnort aus. Das die Firmen (und nicht nur 1+2) sich das natürlich zu ihren Gunsten auslegen ist klar, da der Kunde dann wieder weitere 2 Jahre festgekettet ist. Aber dabei bewegt man sich auf verdammt dünnen Eis.
    Denn es steht nirgendwo in den AGB geschrieben, dass der Vertrag Standort gebunden ist. Also nur für die jetzige Whg gültig ist.

    Von daher spricht rein gar nix dagegen, den laufenden Vertrag am neuen Wohnort zu den bestehen Konditionen weiterzuführen. Nur (fast) alle Firmen behaupten das Gegenteil und wollen einen einen neuen Knebelvertrag aufs Auge drücken. Man sollte da hart bleiben.

    Wenn der Vertragspartner sich partu weigert, den alten Vertrag zu den alten Konditionen am neuen Wohnort weiterzuführen, dürfte man sogar außerordentlich kündigen können, da der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Ist der Vertragspartner dann anderer Meinung, dann ist er am Zug und müßte auf Vertragserfüllung klagen. Und das wird ganz sicher nicht geschehen, da man keinerlei rechtliche Handhabe hat (Stichwort AGB), dem Kunden nach Umzug einen neuen Laufzeitvertrag aufs Auge zu drücken.

    Zu den 50 Eusen Umzugsgebühr kommen neuerdings auch noch 59.90€ dazu, wenn kein Telefonanschluß vorhanden ist. Und das dürfte in den meisten Fällen nach Umzug der Fall sein .....


    Zum TE (auch wenn er es wohl nicht mehr lesen wird) ist folgendes zu sagen:

    Hier handelt es sich um einen Resale DSL Anschluß mit Deutschlandflat von 1+2. Die Deutschlandflat und der DSL Anschluß werden von 1+2 abgerechnet. 1+2 ist hier Wiederverkäufer des Telekom DSL Anschlusses.
    Diese beiden Sachen kann man nur bei 1+2 kündigen.

    Der TE selber kann (und muß bei Umzug) jedoch ohne weiteres den normalen (analogen) Telefonanschluß bei der Telekom kündigen. Da hat 1+2 nix mit zu tun. Fällt der Telefonanschluß weg, fällt automatisch auch der DSL Anschluß weg. Normalerweise wird dieser dann von 1+2 auch nicht weiter berechnet, wenn 1+2 davon Kenntnis bekommt. Und das werden sie, da sie ja von der Telekom die Rückmeldung bekommen werden, dass der Kunde den Telefonanschluß gekündigt hat. Streng genommen entzieht der Kunde damit 1+2 die Grundlage zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Von daher wird 1+2 auch darauf bestehen, dass die monatlichen Gebühren für die Deutschlandflat bis zum Ende der Laufzeit bezahlt werden müssen. Da wird man nicht drumrum kommen !
     
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