1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Abgemahnt von einer Anwaltskanzlei in Seligenstadt - ebay

Discussion in 'Smalltalk' started by sidious2204, Mar 14, 2009.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Die Abmahnung betrifft die Bohrmaschine.
     
  2. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    In den Vorwürfen sehe ich kein Wort von einer Bohrmaschine.
     
  3. In der Betreffzeile des Schreibens:

    "Unlauterer wettbewerb bei eBay unter Artikelnummer: "xxxx"
    "Artikel: ToLEDo 818870 TcD-1800K Akku-Bohrmaschine 18V"
     
  4. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Wie kann eine Bohrmaschine einen Streitwert von 15.000€ haben?
    Wenn weder Du noch der Scheinmitbewerber Bohrmaschinen in entsprechender Größenordnung handeln, würde ich da anfangen mit nachbohren ;)
    Aber bei solch hohen Forderungen lohnt sich Spekuliererei nicht, sondern gleich ein Gang zu einem mit dem Internethandel bestens bekannten Anwalt.
    Hinweise auf Serienabmahnungen sollten sich mit dem Namen der Anwaltskanzlei als Suchbegriff doch schnell finden lassen.
     
  5. Morgen weiß ich wahrscheinlich mehr. Übrigens: Die Bohrmaschine des vermeintlichen Mitbewerbers ist nicht mehr online. Welch ein Zufall aber auch...
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Der Streit- bzw. Gegenstandswert hat nichts mit der Sache zu tun, mit welcher der Wettbewerbsverstoß begangen wurde. Für die Bemessung des Gegenstandswertes wird meist die Wirtschaftskraft des Unternehmens zu Grunde gelegt, schließlich soll der Gegenstandswert den Verursacher von einem erneuten Verstoß abhalten. Lässt sich dieses schlecht einschätzen, kommen mehr oder minder Standardsätze zum Ansatz - üblich sind hier 25-50 TEuro. Auch der Verstoß selbst kann (muss aber nicht) darauf einen Einfluss haben - wenn z.B. Gerichte für bestimmte Verstöße bereits Gegenstandswerte "festgesetzt" haben. Letztlich wird man sich darüber aber im Einzelfall vor Gericht "einigen" müssen.


    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page