1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Abgemahnt wegen Tauschbörse: Nicht immer muss man zahlen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by advo-x, Feb 2, 2006.

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  1. Sele

    Sele Freund des Forums

    Und wie denkst Du darüber, wenn jemand Deine Wohnung leergeräumt hat? Gibst Du dann auch Dir selbst die Schuld, weil Du keinen einbruchsicheren Bunker aus der Wohnung gemacht hast?

    Kann es irgendwie sein, dass Du völlig verschobene Vorstellungen hast, und das Pferd vom falschen Ende her aufzäumst? Selbst der Vergleich mit dem selbst gebautem Benz hinkt ohne Ende, denn das war ein absoluter Einzelfall und dürfte mit Sicherheit auch einer bleiben; das illegale Downloaden/Benutzen von Software hingegen ist inzwischen zu einer Art Massensport geworden!

    Die Fähigkeit zur Einschätzung von Preisen für Software muss Dir ebenfalls völlig abgesprochen werden, denn Du arbeitest mit Sicherheit nicht in der Marketing-Abteilung eines großen Software-Herstellers, d.h. Du kennst keinerlei Finanz-, Entwicklungs - und anderer relavanter Eckdaten, die zur Preisbildung geführt haben.
     
  2. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    Soweit volle Zustimmung bist auf deinen Irrglauben, die Preisgestaltung von bspw. Adobe Software würde auf "Finanz-, Entwicklungs - und anderer relavanter Eckdaten" basieren.
    Es wurde ein Quasi-Standard und -produkt geschaffen, astronomische Preise festgelegt und wohl auch von den professionellen Endkunden bezahlt.
    Das die Preisgestaltung nicht auf bspw. kostenbasierten Kennzahlen beruht, zeigen die astronomischen Gewinne mit einem relativ kleinen Produktportfolio. Es sei ihnen gegönnt. Der Eine verlangt es, der Andere bezahlt es.
     
  3. Sollten sich die Softwarehersteller merken - FIAT ist auch fast Pleite
     
  4. Ok, wenn der verklagte dann zahlt, bedeutet es dann nicht, das die dies von ihm runtergeladen haben, nun eine legale Kopie besitzen? Falls die runterlader nun auch mal gegenstand eines Verfahrens, z.B. wegen dem Besitzes illegaler MP3s werden, dürften die dann doch nicht mehr verklagt werden können, richtig? Und wie will man das noch kontrollieren???:confused:
     
  5. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    War, nicht ist. Zur Zeit schreiben sie schwarze Zahlen.
    Wäre schön, wenns so wäre. Ist es aber nicht. Und das bei der hohen Strafe...
    Warum sollten sie dann nie mehr verklagt werden können?
    Was meinst du mit kontrollieren?
     
  6. Wenn jemand meine Wohnung kopiert, habe ich nichts dagegen, beziehungsweise, wenn ich nicht will, dass es eine zweite Wohnung wie meine gibt, dann darf ich halt keinen rein lassen - falls nun jemand einbrechen würde, dabei wohlgemerkt nichts beschädigt, und dann meine Wohnung "kopiert" - glaubst Du, ich könnte Ihn wegen Ideenklau verklagen? - Nein, höchstens wegen Hausfriedensbruch. Das Problem ist, dass Ideen und Gedanken frei sind, und wer sie nicht teilen möchte, der soll sie behalten und ein anderer wird dann irgendwann auf die gleiche Idee kommen und diese dann "verschenken".
     
  7. Es ist immer wieder die gleiche "Wir-reden-aneinander-vorbei-Diskussion" zu diesem Thema...

    Fakt ist, daß es eben NICHT KORREKT ist, sich Software und anderer geistig Eigentum "für lau" zu beschaffen.

    Fakt ist auch, daß man hier nicht ewig alle Augen zudrücken und die Filesharer einfach machen lassen kann.

    Das steht, glaube ich, für alle Anwesenden hier außer Frage.

    Jedoch ist auch Fakt daß...:

    ...hier tatsächlich KEIN Diebstahl im klassischen Sinne stattfindet, bei dem jemanden materiell/physikalisch etwas weggenommen und erst recht keine Gewalt angewendet wird. Trotzdem spricht man z.B. v. "RAUB-Kopierern" (Raub: widerrechtliche Aneignung einer SACHE unter Zuhilfenahme v. Gewalt)

    ...die betroffene Industrie mit Ihrer Hetz- und Kriminalisierungskampagne, sowie mit ihren vollkommen überzogenen, hypothetischen Schadenshochrechnungen viel zu weit geht und diese Situation ausnutzt, um sich ihre eigenen Gesetze stricken zu lassen.

    ...die geforderten und tw. schon verhängten Strafen für Filesharer jenseits v. Gut und Böse und im Verhältnis zu RICHTIGEM Raub und Diebstahl, bei dem tatsächlich physisch/materieller Schaden angerichtet wird, in realitätsfernen Höhen angesiedelt sind.

    Ich greife mal das Beispiel v. Ideenklau bei Ferrari auf, um es Euch anschaulich zu machen. Wobei selbst das immer noch ein wenig hinkt, da Ferrari hier gegen Leute vorgeht, die das Logo etc. dafür mißbrauchen um SICH SELBST GELD IN DIE TASCHE ZU WIRTSCHAFTEN, was man v. Filesharern wohl weniger behaupten kann:

    Pro Song soll ein Filesharer bis zu € 10.000,- bezahlen, also ca. 10.000 x den Wert d. kopierten Gutes.
    Ein Ferrari kostet im Mittel, sagen wir mal € 200.000,-.
    Wenn nun Ferrari heute eine Schadenersatzklage über 2 MILLIARDEN € einreichen würde, weil einer das Logo oder das ganze Auto kopiert hat, würde diese Summe einem Richter wahrscheinlich Lachkrämpfe aber bestenfalls ein müdes Lächeln bescheren... Die Klage würde jedenfalls in der Form abgewiesen. Das Gleiche würde passieren, wenn einer tatsächlich den Ferrari physisch klauen würde und diesen noch 1000 anderen zum Fahren zur Verfügung stellte. Mehr als den geklauten Ferrari müßte derjenige nicht bezahlen, von der verhältnismäßig milden Strafe für den TATSÄCHLICHEN Diebstahl mal abgesehen...

    Ein Filesharer jedoch, der noch nicht einmal Kapital aus dem kopierten Gut schlägt, also KEIN Softwarepirat ist, wird ohne mit der Wimper zu zucken zu solchen, in der Fantasiewelt beheimateten Unsummen verknackt. Ja, es reicht sogar schon eine von einem Rechtsverdreher verfasste Abmahnung...

    Und das nennt man schlicht "Raubrittertum" und das hat mit einer fairen, und der Verhältnismäßigkeit angepassten Gesetzgebung NICHTS, aber auch GAR NICHTS mehr zu tun. Punkt !

    Für die, die mich hier im Forum gerne absichtlich mißverstehen nochmals zum Mitschreiben:

    Ich befürworte NICHT die illegale Kopie von geistigem Eigentum !

    Aber als Bürger eines angeblichen RECHTSSTAATES kann ich auch diese Art der Unverhältnismäßigkeit der Mittel nicht befürworten oder akzeptieren !

    Oder einfacher ausgedrückt: Ich kann es nicht akzeptieren, daß ein Filesharer, der sich 10 Songs aus dem Internet geladen hat, wesentlich härter bestraft und in Regreß genommen wird, als der Dieb, der meiner Oma auf der Strasse die Handtasche mit der mageren Rente drin klaut...

    Und wer DAS befürwortet, der hilft dabei mit, daß die Unterhaltungs- und Softwaremafia sich in absehbarer Zeit wirklich ALLES mit uns, AUCH MIT UNS ZAHLENDEN KUNDEN, erlauben kann !

    CF
     
  8. Sele

    Sele Freund des Forums

    Was ist es dann - abgesehen von Haarspalterei durch Wörtlichnahme von Einzelbegriffen wie "Raub". Nimmst Du die Schwachsinnsbegriffe, die heutzutage alltäglich sind, ebenfalls so genau (z.B. Handy)?

    Wieso schlägt er kein Kapital daraus? Normalerweise muss er für das Gut bezahlen, tut es aber einfach nicht! Er nimmt also eine Leistung in Anspruch, ohne eine Gegenleistung dafür zu erbringen (erfüllt u.a. den Tatbestand des Betrugs)!


    Wie soll Deiner Meinung nach das zum Massensport mutierte Filesharing sonst präventiv bekämpft werden? Sollte die Strafe dafür das Bewerfen mit Wattebällchen sein, um die von Dir geforderte Verhältnismäßigkeit zu wahren?


    Kennst Du die BRAGO? Wäre immer noch ein sehr teures "Vergnügen"!
     
  9. @sele

    Wenn Du schon zitierst, dann reiße doch bitte nicht die Dinge aus dem Zusammenhang.

    Aber ich erkläre Dir die Dinge auch gerne nochmals:

    Ein "klassischer" Diebstahl ist die Wegnahme einer SACHE. Z.B. das Auto vom Hof d. Händlers. Dieser Händler hat das Auto bereits beim Fabrikanten bezahlt und somit entsteht TATSÄCHLICH Schaden. Das Gleiche würde für Software gelten, die im Laden, in der bereits beim Großhändler bezahlten Originalverpackung steht und von einem Dieb entwendet wird.
    Dies geschieht aber beim Filesharing NICHT, sondern findet vielmehr eine Vervielfältigung statt. Unterschied erkannt ?

    Kapital, im Sinne wie DU es beschreibst, schlägt aber auch der "normale" Dieb in gleichem Maße heraus, wie der Filesharer.
    Und nun erklär´ mir bitte, warum Deiner Meinung nach letzterer härter bestraft werden muss, der ja nichtmal jemandem was wegnahm, das schon von demjenigen bezahlt wurde, auch nirgens eindrang, um sich das zu beschaffen, keinen Hausfriedensbruch beging, wie ein Ladendieb etc.pp.
    Das entzieht sich ehrlich gesagt komplett meiner Logik...

    Und natürlich kenne ich die BRAGO. Hier hast Du meine Aussage auch aus dem Zusammenhang gerissen, denn ich wollte damit sagen, daß es heute sogar reicht, einen Filesharer mit einer "Abmahnung", die überzogene Abfindungsforderungen und noch überzogenere Anwaltsgebühren nach BRAGO enthält, fertig zu machen...
    Das Prinzip ist ganz einfach: Durch die überzogene Schadenersatzforderung kann der Anwalt den sog. "Streitwert" unglaublich in die Höhe schrauben, was 2 Dinge bewirkt. 1.) Kann der Kläger dann sofort vor ein Landgericht ziehen, wo die Rechtsmittel gegen ein einmal ergangenes Urteil stark eingeschränkt sind. 2.) Werden die Gerichts- und Anwaltskosten (nach BRAGO) nach diesem "Streitwert" berechnet, womit auch diese unnötig in die Höhe getrieben werden.
    Für den beklagten Filesharer besteht zwar nach wie vor das RECHT, sich zu wehren aber die MÖGLICHKEIT SEIN RECHT AUSZUÜBEN wurde ihm mit dieser Masche schon im Vorfeld, mangels Liquidität, genommen. Also läßt man sich zähneknirschend auf faule Vergleiche ein...
    Hältst Du dieses "teure Vergnügen" für Recht ???
    Das ist doch vielmehr der Versuch, das steinzeitliche "Recht des Stärkeren" wiedereinzuführen und zu praktizieren...

    Und die von mir geforderte Verhältnismäßigkeit ist in unserem Grundgesetz, bzw. unserer Verfassung verankert. Und zumindest ICH respektiere dieses Gut, diese Errungenschaft einer zivilisierten Gesellschaft und bin bereit, sie zu verteidigen, auch wenn ich hier damit gegen den Strom schwimme...

    CF
     
  10. Sele

    Sele Freund des Forums

    Dass hierzulande die Strafen für diverse Delikte (z.B. Diebstahl) viel zu niedrig sind, dafür kann ich nichts. Dass dann daneben die geforderten Strafen (und teilweise auch verhängten) für Filesharer mitunter überzogen erscheinen, ist verständlich. Allerdings sollte niemand in den USA verhängte Strafen mit den Strafen für Diebstahl usw. in Deutschland vergleichen (wird gern gemacht, weil's so schön drastisch wirkt).

    Warum sollte Filesharing überhaupt bestraft werden:

    Ganz einfach; Prävention gegen ein zum Massensport avanciertes Phänomen; Exempel statuieren! Das Ausmaß an Werten, die da so ohne jedes Unrechtsbewusstsein ohne Bezahlung in Anspruch genommen wird, geht nunmal in schwindelerregende Regionen und dem muss irgendwie auch Einhalt geboten werden. Strafandrohungen sollen ja auch einen vorbeugenden Effekt haben. Die angesetzten enormen Summen kann man sich relativ leicht erklären, verbreitet der Filesharer ja selbst auch weiter (Hehlerei).

    Zur BRAGO-Geschichte:

    Genau in die von Dir beschriebene Richtung zielte meine Intention ja ab, ich hatte da Deinen Hinweis in Deinem ersten Beitrag wohl missverstanden (als für ausreichende Strafe gedeutet). Es ist eine bedauerliche Tatsache, dass man in Deutschland bereits durch eine Abmahnung ruiniert werden kann.

    Was ich bei Dir einfach nicht nachvollziehen kann, warum Du geistiges Eigentum nicht wirklich akzeptierst, sondern ein Diebstahl nur an gegenständlich fassbaren verübt werden können soll. Ich kann ein persönliches Lied davon singen, was Diebstahl geistigen Eigentums ist und was er bewirken kann, denn ich bin persönlich davon betroffen.
     
  11. HALT !

    Ich habe NIE und mit KEINER SILBE gesagt, daß ich geistiges Eigentum nicht akzeptiere, auch wenn wir alleine zu diesem Thema wohl eine abendfüllende Diskussion abliefern könnten...

    Ich vertrete lediglich den Standpunkt, daß Delikte dieser Kategorie bei der Zumessung d. Strafmaßes unterhalb derer gehandelt werden müssen, bei denen es zur Wegnahme auch noch UNMITTELBAREN Schäden und evtl. Gewaltanwendung und oder Sachbeschädigung kommt. Und das, denke ich, leuchtet jedem ein.

    Wenn wir anfangen, nur um Exempel zu statuieren, von diesen verfassungsrechtlichen und grundgesetzlichen Werten und Normen abzuweichen, dann wird das irgendwann auch als Vorwand für andere Bereiche herhalten müssen und unsere ganze, in langen Jahrhunderten entwickelte Gesetzgebung wird ad absurdum geführt. Ich sehe die Gefahren dieses Vorgehens also eher ein wenig "global" und nicht nur auf das Thema "Filesharing" beschränkt...

    Es tut mir sehr leid für Dich als Betroffener, meine aber, daß auch Du Dich nicht dazu benutzen lassen solltest, der Softwaremafia Wasser auf die Mühlen zu gießen. Denn Schritt 2 der von dieser "Mafia" angestrebten Gesetzgebung wird dazu führen, daß es gerade den kleinen Softwareschmieden immer unmöglicher wird, ihre Produkte über alternative Vertriebswege (P2P z.B.) zu verbreiten... Dann haben wir den "Optimalzustand" für diese Industrie: JEDER MUSS KAUFEN und Konkurrenz gibt es keine mehr... Die Folgen kann sich jeder selbst an 5 Fingern abzählen. Ob das so erstrebenswert ist - ich wage es zu bezweifeln...

    Wenn ich also abwäge, halte ich es für das kleinere Übel, wenn Filesharer weiterhin eine "gewisse Narrenfreiheit" genießen, womit ich KEINESFALLS von Straffreiheit reden will...

    Leute, ich versuche nur, auch einmal über den Tellerrand hinauszusehen und den Faden weiterzuspinnen. Und was da hinten bei rauskommt, macht mir Angst...

    CF
     
  12. MrRight

    MrRight Byte

    Hallo liebe Freunde,
    damit der Gerechtigkeit genüge getan wird, möchte ich auch mein Senf dazu abgeben in Richtung Raubkopie.
    Also zum einen: Raubkopieren ist Diebstahl, dabei kommt man nicht herum, egal ob es sich dabei um ein materielles Gut oder ein immaterielles handelt. Es ist klar, daß die Hersteller sich dagegen wehren wollen und insbesondere die Tauschbörsen sind dabei verwerflich, denn Sie fördern das Raubkopieren in Massen. Würde jeder nur stehlen, wären die Software-Unternehmen bald pleite.
    Auf der anderen Seite kann ich es mittlerweile verstehen, daß jemand der selbst sehr mittellos ist im kleineren zumindest auch mal hin und wieder "Etwas mitgehen läßt". Er hat ja sonst keine andere Chance und einen wirklichen Schaden gibt´s in Wahrheit nicht. Der Gesetzgeber selbst sieht in Raubkopieren in belanglosen Fällen auch keine Straftat, sondern lediglich eine Schadensersatzpflicht gegeben.
    Ich selbst habe immer versucht, daß was mir persönlich gefällt aus Fairniß heraus auch zu erwerben. Jedes Original genießt bei mir einen ganz anderen Stellenwert als eine schmuddlige Raubkopie.
    Es bleibt dadurch letzlich bei einem Appell. Alle zahlungskräftigen Kunden sollen doch bitte schön die Software im Geschäft kaufen, Sie haben ja das Geld und die Software-Unternehmen leben ja davon und vieles gibt´s ja schon für einen Appel un ein Ei. Der Branche geht´s eh nicht mehr so gut. Diejenigen, die die Mittel nicht haben, die sollen´s bitteschön nicht auf die Spitze treiben und ansonsten auch die Einsicht haben, daß es sicherlich nicht korrekt ist. Es bleibt die Verpflichtung letzlich, die Produkte früher oder später bei Möglichkeit zu erwerben.
    Wenn jeder mehr sein eigenes Gewissen heranziehen würde, gebe es vielleicht auch irgendwann eine zufriedenstellende Lösung in dieser heiklen Frage.
     
  13. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Was ist denn dieses für eine Definition für Diebstahl ??:confused: Seit wann hat Diebstahl etwas mit dem Wert der Sache zu tun?

    Ich lasse einen Mercedes 350 SL für 100.000 Euro mitgehen, weil die Tür offen war und der Schlüssel gesteckt ist. Ich kann aber nicht wegen Diebstahl bestraft werden, da ich diesen Pkw für 100.00 Euro so wie so nicht kaufen würde (könnte).

    Aber beim illegalen Herunterladen handelt es sich meiner Meinung nach nicht um einen Diebstahl (wer eine fremde bewegliche Sache), sondern um eine Urheberrechtsverletzung.
     
  14. Es ist doch immer wieder lustig wie diese Diskussionen teilweise ohne jeglichen Sachverstand geführt werden! :rolleyes:

    Mal zur Bedriffsklärung:

    RAUBKOPIE
    Dies ist eine reiner Propaganda-Begriff der Rechte-Verwerter. Mittlerweile wurde er oft genug nachgeplappert um in den Sprachgebrauch überzugehen. Das ändert aber nichts an der tatsache, das er keinerlei juristischen Relevanz hat. Im Allgemeinen dürfte damit eine Urheberrechtsverletzung gemeint sein.

    Das Kopieren von urheberrechtlich geschützen Inhalten ist auch kein Diebstahl und erst recht keine Raub! Denn beide Begriffe sind im Strafgesetzbuch definiert und treffen nicht zu. Es ist einfach eine Urheberrechtsverletzung.

    DIEBSTAHL
    Man beachte die Formulierung "fremde bewegliche Sache". Eine Kopie ist ein virtuelles Gut und somit keine "bewegliche Sache".

    RAUB
    Wieder "bewegliche Sache" und zusätzlich "Gefahr für Leib oder Leben". Weder das Eine noch das Andere trifft auf einen Kopiervorgang zu.

    Folglich sind alle Vergleiche die eine entwendete Sache betreffen (wie z.B. Ferrari), absolut sinnentleerter Unsinn.

    MfG Simon
     
  15. DANKE !!! Da hat sich jemand die Mühe gemacht, das was ich die ganze Zeit predige mit harten Fakten in Form v. Gesetzestexten zu untermauern...

    Vielleicht versteht jetzt endlich wer den Unterschied !

    Du könntest jetzt allerdings auch Gefahr laufen, als "Erbsenzähler" geoutet zu werden, weil Du Dich über die Begriffe "Raub" & "Diebstahl" in diesem Zusammenhang mockiert hast...

    Jedenfalls bin ich froh, nicht der einzige zu sein, der zwischen Räubern, Dieben und Filesharern zu differenzieren vermag...

    CF
     
  16. Leserone

    Leserone ROM

    Weiter so, ich hab schon Tränen in den Augen und mein Bauch tut weh vom Lachen.

    Jetzt mal ganz ehrlich, die obige Aussage kann doch nicht ernst gemeint sein oder?
     
  17. Also ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln, wenn ständig diese "Würde man sich sowieso nicht kaufen"-Masche zur Rechfertigung für Illegalitäten herausgewühlt wird.
    Sehr schöne Argumentation übrigens angelshelter!
    Vielleicht sollten die Leute, welche immer wieder diese lächerlichen Argumente benutzen, vorher mal das Hirn einschalten, bevor sie die Tastatur in die Hand nehmen.
     
  18. Ihr habt ja auf der einen Seite Recht, wenn Ihr sagt, daß das keine Rechtfertigungen sind, die man als Entschuldigung der Filesharer gelten lassen kann. Aber auf der anderen Seite verdreht Ihr leider die Tatsachen und Argumente der anderen, bzw. habt diese absolut nicht verstanden.

    Das Argument "Hätte man sowieso nicht gekauft" ist nicht so sehr aus der Luft gegriffen, zumindest nicht im Zusammenhang mit den von der Industrie daherfantasierten "Schadenshochrechnungen"...

    Da hier niemandem etwas gestohlen, also keine bewegliche Sache weggenommen wird, sondern vielmehr eine Kopie erstellt wird, und das meist von Leuten, die sich das tatsächlich niemals kaufen würden, bzw. KÖNNTEN, ist die aufgemachte Rechnung der Industrie reine, hypothetische, realitätsferne Fiktion, die zur Panik- und Stimmungsmache dienen soll, um sich die gewünschten Knebelgesetze stricken zu lassen und die P2P-Tauschbörsen selbst und alleine zu kontrollieren... Und das mit Erfolg, wie man hier im Forum tw. lesen kann, bzw. im Internet sehen kann (Napster & Co.).

    Wie gesagt, nicht die Dinge durcheinanderwerfen. Hier muß ganz klar getrennt werden zw. der Diskussion, ob Filesharer nun "Diebe" oder gar schlimmeres sind, und der Diskussion, ob hier tatsächlich der so gerne zitierte Schaden entsteht, oder nicht...


    CF
     
  19. Da ja manche hier nur auf "nackte Tatsachen" reagieren:

    § 106 UrHG
    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Dies trifft nun mal bei der Benutzung von Tauschbörsen zu, da die Funktionsweise dieser ja so ausgelegt ist, dass derjenige der downloaded gleichzeitig seine Daten zum Upload öffnet und somit einem unbeschränkten Teilnehmerkreis das Downloaden seiner Dateien ermöglicht.
    Die Benutzung oder das Downloaden legaler Software ist somit nicht strafbar, wohl aber urheberrechtlich geschütze Musik oder Software.
    Das downloaden dieser rechtswidrigen Vorlage stellt somit ein Vergehen gem. § 106 Urhebergesetz vor.

    Punkt und Schluss FE :mad:
     
  20. Danke auch Dir für diesen informativen Beitrag.
    Auf den ersten Blick fällt mir auf, daß hier von DREI Jahren Höchststrafe die Rede ist, wogegen die "hartabergerecht-Fraktion" und die Industrie ständig was von FÜNF Jahren faseln. Und die Medien und manche Foren-User plappern es nach... Wie auch immer zeigt das einmal mehr, mit welchen Methoden die Industrie arbeitet und daß hier versucht wird, Filesharer in der Meinung der Öffentlichkeit als Softwarepiraten hinzustellen und somit zu noch mehr zu kriminalisieren. Letztere handeln aus Gewinnsucht und bereichern sich tatsächlich an anderer Geistes Eigentum, indem sie die illegalen Kopien mit großem Gewinn verkaufen. Hier findet wirklich unmittelbar eine Schädigung d. Urhebers statt, und hier kann man auch tatsächlich von nichtverkauften Kopien reden und den Schaden hoch- oder errechnen. Und das Gesetz unterscheidet hier auch ganz klar den einen vom anderen. Darum geht es doch eigentlich in dieser ganzen Diskussion. Die Industrie jedoch versucht dem Volk und der Justiz Filesharer als Softwarepiraten zu "verkaufen" und somit einen Blankoscheck zu bekommen, sich an den Leuten mit abstrakt-absurden Schadenersatzforderungen zu bereichern. Und DAS ist NICHT korrekt ! Bußgelder & angemessene Strafen: JA - diese besagten, hahnebüchenen und z.T. existenzvernichtenden Schadensersatzforderungen und Abmahnungen seitens der Industrie an Filesharer: NEIN !

    CF
     
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