1. Liebe Forumsgemeinde,

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Abmahnanwälte

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Missoni, Jan 5, 2013.

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  1. Missoni

    Missoni Byte

    Also ich finde man sollte diesen Abmahnanwälten endlich das Handwerk legen, weil es kann nicht sein, das man sich durch kleine Fehler an anderen Menschen so bereichert. Wer meint, das man sich so mit seinem Lebensunterhalt verdienen sollte und dabei ein Luxusleben führt, für solche Menschen wäre es besser, wenn man diese ein Leben lang Harz-IV bezahlt, weil dadurch würden diese der Gemeinschaft wenigstens nicht mehr schädigen.
     
  2. kazhar

    kazhar Viertel Gigabyte

    die erste abmahnung muss kostenlos sein. dann hat sich die sache erledigt.
     
  3. Missoni

    Missoni Byte

    Also ich habe auch was gegen die unerlaubte Nutzung von Bilder, ...
    Was mich nur stört, das die Anwälte daraus ein Geschäftsmodel gemacht haben und wie man nun in Bayern sehen konnte, das sich dort jemand das Wort Weltuntergang patentieren konnte und somit jeden abmahnen konnte.
    Das stört mich. Während in China das Urheberrecht keine Rolle spielt. Dort werden ganze Industriemaschinen nachgemacht und in den Anleitungen dazu steht, das wenn der Hersteller (dieser Nachbebauten Maschine) das gewünschte Ersatzteil nicht liefern kann, man das Ersatzteil beim europäischen Orginalhersteller kaufen kann.
    Oder wie ist dieser Kim Schmitz, welcher davon ein Vermögen machte, weil dieser in Neuseeland Filme illegal vertrieben hat.
    Auch das sich Facebook rausreden kann, weil diese ja nur die Plattform stellt. Nun ich finde wenn hier einer zuerst abgemahnt müsste, dann wäre es Facebook gewesen.
     
  4. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... dann darf man so etwas nicht im Internet veröffentlichen.
    Oder man muss es so sichern, dass eine unerlaubte Nutzung nicht möglich ist.

    Warum nur werden immer die Anderen
    für die eigenen Fehler verantwortlich gemacht.
     
  5. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Wie definiert sich unerlaubte Nutzung von Bildern? Darf ich die nicht anschauen, dann sollte man die nicht zeigen.
     
  6. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Sich selber definiert nur der Urknall.
    Urheberrecht.
     
  7. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Wie üblich, genaues weiß er nicht.
     
  8. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Doch, ein Link zur Definition.
    Du darfst dir die üblichen "Lieblingsbilder" anschauen, verwenden eingeschränkt... einen Smiley dazu erspare ich mir...;)
    Nur veröffentlichen darfst du sie nicht!

    Gruß kingjon
     
  9. Ich bin der Meinung, dass diese Umkehrung der Beweislage abgeschafft werden sollte.

    Daher bei einer Abmahnung sollte es nicht mehr so sein, dass der Abmahner Geld verlangt und man dagegen klagen muss, wenn man nicht zahlen will, sondern so, dass die Abmahnung eine reine Warnung ist und wenn jemand seine Anwaltskosten zurück haben will, muss er vor Gericht ziehen. Übrigens ist das in fast allen Ländern so, das deutsche Abmahnrecht stellt da eine ziemliche Ausnahme dar.
     
  10. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Wer lesen kann, ... .
     
  11. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Du hast schon mal eine Abmahnung verschickt? Wenn ja wüsstest du, dass erst mal der Geschädigte sämtliche Anwalts- und Gerichtkosten vorfinanzieren muss. Erst wenn die Rechtsverletzung zugegeben oder per Verfahren bestätigt ist, kann man sich als Geschädigter seine Kosten zurück holen. Die Kosten selbst ergeben sich aus dem Streitwert und der Gebührenordnung für Anwälte. Verdienen tun an einem solchen Verfahren letztlich nur die Anwälte. Als Geschädigter hat man gar nichts, außer Ärger, Aufwand und Kosten.
     
  12. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Endlich mal eine objektive Einschätzung.
     
  13. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Kann es sein das die Abmahnanwälte für Klienten abmahnen die es gar nicht gibt?
     
  14. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Ruf die doch nacheinander mal an und befrage sie. ;)

    Interessanter wäre doch, ob sie Internetseiten betreiben. Falls die nicht konform sind, könnte man ja mal den Konkurrenzkanzleien einen Tipp geben. :)
     
  15. Sele

    Sele Freund des Forums

    Diese Vermutung scheint naheliegend zu sein. Bestes Beispiel dafür ist ein Anwalt, der auch gelegentlich Artikel in der PC-Welt veröffentlicht(e). Entgegen seiner Selbstdarstellung in der PC-Welt, er würde nur Firmen abmahnen, flatterte einem 14-jährigen Betreiber einer privaten Internetseite von genau diesem Anwalt eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerb ins Haus, in der er behauptete, einen gewerblichen Klienten zu vertreten, den der junge Bursche angeblich schädigen soll. Recherchierte man einmal nach dem "Klienten", so war dieser einfach nirgends zu finden; in keinem Telefonbuch, kein Online-Shop - nichts, nicht einmal der Hauch eines Hinweises. Ein Schelm, der da Böses vermutet ...
     
  16. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    IMO muss der Anwalt eine unterschriebene Vollmacht seines Klienten für den konkreten Fall vorweisen können. Ansonsten ist das Ganze hinfällig.
     
  17. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Diese Vollmacht bzw. eine beglaubigte Kopie liegt selbstverständlich der Abmahnung bei?
     
  18. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Müssen muss es nicht und tun tut es in der Regel auch nicht.
     
  19. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Ist aber schon sehr arrogant anzunehmen die Leute glauben einem nur weil man Anwalt ist.
     
  20. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö. Das erste was du als Anwalt lernst: jede Information kann gegen dich verwendet werden, also behalte sie für dich, so lange es geht.
     
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