1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Abmahnanwälte

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Missoni, Jan 5, 2013.

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  1. john.hawk

    john.hawk Byte

    Eigentlich geht es ja hier (auch) um Facebook. Die Konsequenz wäre für mich, beim "Fratzenbuch" nichts mehr zu posten. Wenn das alle machen, was meint Ihr, wie schnell FB sich hierzu eine Lösung einfallen lässt. Auch wenn Deutschland für Facebook nur ein kleiner Geschäftsbereich ist, werden sie nicht auf Einnahmen aus diesem Land verzichten wollen und entsprechend handeln. Ich frage mich sowieso, warum die FB-User jeden noch so kleinen Scheiß posten. Wen interessiert denn, daß Tante Trude von nebenan das Aquarium-Spiel spielt??? Fazit: Wer Facebook (falsch) nutzt (und sich nicht auskennt) ist selbst schuld. Das allerdings löst das Abmahn-Problem nicht. Hier sind die Gesetzgeber in der Pflicht, entsprechend nachzubessern!
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Vergiss es. Das wird nicht passieren.



    PS: :cool: - die 10 Minuten sind geknackt... :spitze:
     
  3. Was mMn auf jeden Fall abgeschafft gehört - weil das ist eine eindeutige Umkehr der Beweislast - ist, dass man per Abmahnung eine einstweilige Verfügung ohne Gerichtliche Prüfung erzielen kann, wenn der Abgemahnte nicht reagiert, sogar wenn z.B. die Abmahnung per Mail erfolgt und beim Abgemahnten vom Spamfilter rausgefiltert wird: http://openjur.de/u/31941.html

    mMn sollte die Zustellung per e-Mail überhaupt unwirksam werden, da man z.B. den Absender einer e-Mail leicht fälschen kann.
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Damit hätte also das Verweigern oder Ignorieren von Post automatisch aufschiebende Wirkung. Dann mach dich mal frisch, wenn du selbst dein Recht durchsetzen willst. :spitze:
     
  5. Ja, aber im Moment ist es ja so, dass man auf unberechtigte Anforderungen, die z.B. im urheberrechtlichen Bereich wohl massenhaft verschickt werden, reagieren muss, wenn man keine einstweilige Verfügung will...
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das ist mit jeder unberechtigten Forderung (egal aus welchem Bereich) die vor Gericht landet so. In der Regel trennen die Verfahrenskosten die weißen von schwarzen Schafen. Zudem ist der Kläger in jedem Fall in der Beweispflicht. Das ist auch bei einstweiligen Verfügungen und Urheberrechtsklagen so.
     
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