1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Beschissenes Problem!!Rechtliche Lage?!

Discussion in 'Hardware allgemein' started by MAsterix, Jun 26, 2002.

Thread Status:
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  1. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    warum sagst (schreibst) du nicht gleich das du die Infineon-Riegel falsch herum eingesetzt hast und schon dabei etwas "in die Wicken" gegangen ist. Du wolltest es wahrscheinlich nicht wahr haben und hast dann halt noch einmal (zusätzliches) Geld investiert damit du den Händler über}s Ohr hauen kannst damit du sowohl ein neues Board und evtl. falls erforderlich neues RAM bekommst.

    Wenn du ja schon in der Schule soviele Rechner zusammen gebaut hast, wieso willst du diese Dinge dann von }nem Kumpel erledigen lassen? Baut der "Bockmist" bleibst du genauso auf dem Problem hängen - es sei denn der ist gewerblich in diesem Bereich tätig, dann hättest du vielleicht noch }ne Chance.

    Viel Spass beim "Umtauschen". Möglicherweise sieht dein Händler nicht was passiert ist, oder er drückt ein Auge zu damit er dich nicht als Kunden verliert - sind ja sowieso fast alle am Stöhnen.

    Gruss Andreas
     
  2. iCebird

    iCebird Kbyte

    Hi,

    die Sache mit dem Vorschicken des Vaters und der Paragraphenreiterei zieht aber doch wohl nur wenn die Ware sich in einwandfreiem Zustand befinden würde, oder?

    Ich kann mir nicht vorstellen das es so einfach ist einen Artikel der möglicherweise durch das eigene Verschulden Schaden genommen hat auf diese Art und Weise wieder zurückzugeben.

    Wenn sich das rumspricht schickt jeder nur noch seine minderjährigen Kinder um irgendwelche Sachen zu kaufen und wenn beim Einbau (Anschluß, etc.) etwas schief geht rennt man in den Laden und will sein Geld zurück weil die Tochter (der Sohn) noch nicht voll Geschäftsfähig war.
    Kann ich mir nicht vorstellen das so etwas funktionieren soll.

    Gruß Ralf
     
  3. Elastoman

    Elastoman Byte

    Stimmt RSpezi, § 110 gibt}s auch noch !
    Der Taschengeldparagraph. Der beinhaltet eine generelle konkludent erteilte Einwilligung der Eltern in Rechtsgeschäfte die der Minderjährige "mit zu diesem Zwecke" überlassenen Mitteln tätigt. Ob das der Fall war ? Weiter: "oder zu seiner freien Verfügung überlassen". Ob das der Fall war ? MAsterix meinte sein Vater geht hin und sagt, das er nur beschränkt geschäftsfähig sei.
    Daraus kann man entnehmen, das die nach § 133 auszulegende und von den Eltern zu treffende Zweckbestimmung im Hinblick auf die Verwendung der Mittel dieses Rechtsgeschäft nicht umfasste. Nicht alles was der Minderjährige kauft lässt sich mit § 110 absegnen. Der Minderjährigenschutz ist im BGB sehr umfassend geregelt.

    Eine unbeschränkte Einwilligung ist genau wie bei § 107 BGB auch bei § 110 unzulässig, der gesetzliche Vertreter darf sich dadurch nicht seiner Erziehungspflicht begeben.

    Übrigens: nur "geschäftsmäßige" Rechtsberatung durch Nichtjuristen ist gem Artikel 1 § 1 Absatz 1 Rechtsberatungsgesetz verboten.

    Und im Übrigen gibt es da noch den § 675 II BGB, schau ihn dir mal an, ohne das ich mich jetzt darauf berufen möchte.

    Das mit dem Pinguin ist schon richtig *lach*, aber ich bin vom Fach.

    Und noch was: Zu meiner Zeit hat man sich von seinem Taschengeld Frigo Brausetütchen gekauft oder ein P3-Krümmer an sein MoFa, und nicht DDR Speicherriegel, in was für Zeiten leben wir nur ;-) ;-) ;-)

    Elasto
    [Diese Nachricht wurde von Elastoman am 27.06.2002 | 09:08 geändert.]
     
  4. Juve1106

    Juve1106 Halbes Megabyte

    Hallo carlux,

    hast Du den gleichen Gedanken wie ich !?! (Jetzt)

    Hatte den Beitrag vorher schon gelesen, allerdings waren mir die
    Details nicht so ins Auge gesprungen.

    Gruß Juve ---:D-->
     
  5. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    dann geh umtauschen
     
  6. carlux

    carlux Megabyte

    Dann erklär mir das:
    "...habe heute 2 neue SIMQuality DDR-RAM 256MB gekauft. Davoir hatte ich Infineon Speicher drin, aber wegen eines Fehlers wird das geändert...also, ich habe den Infieon rausgenommen und die 2 neuen sachte und vorsichtig reingesteckt!"
     
  7. MAsterix

    MAsterix Halbes Megabyte

    den speicher hab ich mir gestern gekauft und das Board vor ca. 2 1/2 wochen!

    MfG
    Masterix
     
  8. MAsterix

    MAsterix Halbes Megabyte

  9. carlux

    carlux Megabyte

    Sehr lustig.
     
  10. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    wann hast du dir das gekauft? dieses jahr? dann hast du keine so schlechten karten.
    das garantie recht ist sehr erweitert worden. also tausche die hardware um. keiner kann dir überhaupt beweisen ob die hardware defkt war oder du schuld warst.
     
  11. Elastoman

    Elastoman Byte

    Na das hättest Du gleich sagen müssen !!
    Klar nach 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Kaufvertrag, wenn Dein Vater die Genehmigung verweigert, null und nichtig !
    Du bist Eigentümer des Speichers, dem Händler steht nicht mal das Geld zu, kann man rausverlangen, gegen Rückgabe des defekten Speichers. Aber nur, wen Dein Vater nicht vorher in den Kauf eingewilligt hat.

    Aber ob man dann nochmal da was kaufen kann, Naja.

    Elasto
     
  12. MAsterix

    MAsterix Halbes Megabyte

    jo...das is nun echt ein Problem!
    Ich mein, ich sage die pure Wahrheit, was ich geshene habe...ausserdem bin ich in so Sachen nicht unerfahren! Ich habe in der Schule schon zig alte rechner zusammengebastel, das heisst, ich werde da so schenll nichts kaputt machen!

    Naja, ich versuchs erstmal auf die Tour zusagen, dass das Mangelware ist und ich gerne den Preis zurückhaben möchte! Sollte das nicht klappen springt mien Vater ein und sagt dass ich nur beschränkt geschäftsfähig bin, da ich erst 15 Jahre alt bin! Ausserdem steht in den AGB von denen, dass ein Mangel spätestens 5 Tage später zu melden ist,m ansonsten hat Rückerstattung keinen sinn mehr/keinen vorrang mehr!

    Nun ja...ich schau mal, drückt mir auf jeden Fall die Daumen!!!!

    Gruß Masterix und Thx für eure Hilfe!
     
  13. ro_pr

    ro_pr Kbyte

    Hier kannst du wahscheinlich nur auf die Kulanz Deines Händlers hoffen, der einen guten Kunden nicht verlieren will. Bei Selbsteinbau sind die Händler nämlich meißtens aus dem Schneider, hier spart man bei neuen Komponenten also am falschen Ende! Gute Erfahrungen habe ich mit den kleineren Läden gemacht, die um jeden Kunden kämpfen und daher auch mal 2 Augen zudrücken oder einem entgegenkommen.

    Viel Glück!
     
  14. Elastoman

    Elastoman Byte

    Ich kann RSpezi nur beipflichten:
    Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du Dein MoBo und den neuen Speicher bei Deinem Computerladen gekauft. Und: Du willst jetzt das Geld für das angeschmolzene Board und für den neuen Speicher zurück.
    Früher(vor 1.1.2002) konnte man im Fall einer mangelhaften Ware Wandelung verlangen, d.h.: Geld zurück. Heute kommt eine Nacherfüllung nach §§ 437 Nr.1, 439 BGB oder ein Rücktritt gem. § 437 Nr.2 BGB in Betracht. Die Nacherfüllung hat Vorrang, d.h.: zuerst mußt Du eine mangelfreie Ware vom Händler verlangen, sollte er dies ablehnen oder diese Nacherfüllung zweimal fehlschlagen, so kannst Du zurücktreten, d.h.: Geld zurück.

    Die Voraussetzung für all das ist aber ein sog. Sachmangel nach § 434 BGB.
    Und hier wirds schwierig. Denn woher willst Du wissen das der Speicher mangelhaft war ?
    Und gesetzt den Fall der Speicher hatte eine Macke, wie willst Du beweisen das er die nicht erst durch den Einbau bekommen hat ? Man könnte Dir entgegenhalten, daß Du den Speicher verkantet hast, oder ein Metallspan im DIMM Sockel steckte, genau wie RSpezi sagt.
    Wenn Du das Ding selbst einbaust, trägst Du, würd ich fast sagen, das ganze (Beweis)Risiko.

    Was das Board anbelangt, das ja vorher funktioniert hat, liegt ein sog. Mangelfolgeschaden vor, wenn also ein gekauftes Teil einen anderen Gegenstand in deinem Eigentum beschädigt.
    Aber, Du siehst: "Mangel"folgeschaden, war das Teil mangelhaft ???
    Oder hatte das Board eine Macke und hat den Speicher zerstört ? Wer weiß das ?

    Soviel zur Theorie. Das oben geht Dein Händler ja nichts an. Du mußt also versuchen den Speicher als mangelhaft darzustellen, der zudem noch Dein Board beschädigt hat.
    Das ganze möglichst überzeugend. Wenn}s hart kommt, wär ich an Deiner Stelle auch mit einer kulanten Regelung zufrieden.

    Elasto
     
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