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Ebay Verkäufe versteuern?

Discussion in 'Smalltalk' started by VDC 4LIFE, May 5, 2005.

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  1. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nunja, das kann ich nicht beurteilen, wie dieser Verkauf vom Finanzamt gesehen wird. Ich denke, das hängt nicht unerheblich davon ab, in wie weit der Verkäufer bereits bei ebay (oder anderweitig) gewerblich aktiv war.

    Gruss, Matthias
     
  2. VDC 4LIFE

    VDC 4LIFE Byte

    Kann man eigentlich eine Auktion anbieten, die nur in den USA erscheint @ ebay ? Wenn ja, wie?
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  4. VDC 4LIFE

    VDC 4LIFE Byte

    dann erscheint sie nur da?
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Nein - bei Hood, Ricardo und azubo taucht sie dann auch auf !

    /scnr :p
     
  6. VDC 4LIFE

    VDC 4LIFE Byte

    Ich meinte nur in Amiland :aua:
     
  7. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Wieso denn MwSt? Der Mensch ist kein Unternehmer. Also auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt und auch nicht berechtigt, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

    Aber:

    Also ist auch der dran, der für 500€ ein Auto kauft und ein paar Wochen später per EBAY einen Deppen findet, der für dieselbe Karre 1500€ bezahlt. Es sind 1000€ abzügl. evtl. noch dafür vorhandener Freibeträge (sowas gabs zumindest mal, ich glaub es waren irgendwann mal 400DM) und abzüglich Aufwendungen für Kauf/Verkauf zu versteuern. Der Finanzbeamte wird sich freuen, der sowas per Zufallsfund und Kontrollmitteilung weitermelden kann...

    Wer hat den bloß beraten?

    MfG Raberti
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nur reine Gewohnheit...
     
  9. SvenS

    SvenS Byte

    es kommt aber nicht regelmässigm es gibt auch mal einen Monat wo ich nichts versteigere. Muss ichs trotzdem anmelden?
     
  10. SvenS

    SvenS Byte

    muss ich dann trotzdem anmelden? (sorry doppelpost)
     
  11. andy33

    andy33 Megabyte

    Es ist egal ob Du mal nen Monat lang nicht soviel hast. es ist und bleibt eine gewerbsmäßiges und regelmäßiges Nebeneinkommen. Und Da Du waren einkaufst und verkaufst musst Du auch Umsatzsteuer zahlen. Und dafür brauchst Du nen Gewerbeschein.
     
  12. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Hallo Sven!

    Was heißt hier muss ich trotzdem? Was würdest du denn sagen, wenn dadurch, dass andere schwarz und dadurch günstiger arbeiten, dein Arbeitsplatz wegfällt? Und gewerbsmäßiger Handel ohne Gewerbeschein ist Schwarzarbeit.

    Gruß Ed.
     
  13. SvenS

    SvenS Byte

    aber man benötigt doch nicht immer einen Gewerbeschein, oder? Genügt es nicht, wenn man als Ebay Verkäufer die Umsätze im Lohnsteuerjahresausgleich angibt?
     
  14. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Das kann dir dein Steuerberater oder das Finanzamt beantworten. Das Finanzamt nimmt für seine Beratung noch nicht einmal Kohle.
     
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