1. Liebe Forumsgemeinde,

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Ebay: Versand per Einschreiben sichert Verkäufer ab

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by sete, Feb 27, 2004.

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  1. Paket die per Post versand werden sind bis 250,- ? versichert, ausserdem erhält man einen Paketschein der als Nachweis für den Versand gültig ist. Also ist es wohl nicht korrekt den Käufer mit weiteren Kosten für ein Einschreiben zu belasten.
     
  2. BadboyGSG

    BadboyGSG Byte

    Tjaaa, wenn das so ist, sag ich prima. Gut, dass das Gericht so entschieden hat.

    Dann werd ich mal ein leeres Päkchen schnüren und per Einschreiben losschicken. Geil, dann bleibt die Uhr, die ich bei Ebay zum verkauf angeboten hab gleich für die nächste Aktion und ich hab ja ein Paketrückschein als Beleg.


    Oder darf die Post jetzt nach neustem Gesetzt auch direkt in die Päkchen schauen (ist mir nur bei Büchersendung bekannt).


    Lol, das Urteil is hammer. Die Richter rauchen richtig starkes Kraut *gg*

    BB
     
  3. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Hinter dem Urteil steckt allenfalls für Rechtsunkundige eine neue Erkenntnis. Zudem ist es dank fehlender Fachkompentenz auch noch falsch wiedergegeben worden.

    Ausweislich des §362 BGB trifft bei einer Schickschuld wie den Versendungskauf den Schuldner (= Verkäufer) die Beweislast, daß er vertragsgemäß erfüllt hat. Hierzu zählt auch das Verbringen der Sendung zur Post.

    Kann er dies, und geht die Kaufsache anschließend zufällig unter (Zerstörung, Verlust), so trägt der Gläubiger (= Käufer) die Preisgefahr, dh er muß den Kaufpreis zahlen ohne seine Gegenleistung zu erhalten. Das kann man in §§446 f. nachlesen.

    Anders liegt es aber beim Verbrauchsgüterkauf. Gemäß §474 II findet §447 keine Anwendung bei diesen Vorschriften. Kauft also ein Verbraucher (§13) Sachen von einem Unternehmer (§14), so trägt der Verkäufer das Risiko des zufälligen Untergangs.

    Ansprüche wider das Versandunternehmen kann man nach Maßgabe der sogenannten Drittschadensliquidation geltend machen.

    MfG
     
  4. sete

    sete Byte

    Also ich kann NICHT dazu raten, Artikel per Einschreiben zu verschicken.

    Einschreiben als Zusatzoption für Päckchen gibt es bei der Deutschen Post NUR für Ausland-Sendungen innerhalb Europas.

    Ich hab selbst ein Päckchen mal nach Frankreich schicken müssen. Naja, ich dachte auch, dass es besser ist, bei internationalen Päckchen die Zusatzoption "Einschreiben" mit zu ordern.

    Nix da - das Päckchen blieb bis heute verschollen - es kam niemals an.

    Nachforschungsauftrag erbrachte lediglich, dass das Päckchen in Paris angekommen ist. Ab da verschwand die Spur. Und dann stand im Schreiben der Post auch noch drin, dass sie das Päckchen NICHT ersetzen können, da NUR Pakete versichert sind - bis 500,- EUR.

    Also, jetzt hab ich hier nen Schreiben von der Post wo drin steht, dass sie auch nichts dafür können, dass das Päckchen verschwunden ist.

    Also hätte ich mir den finanziellen Aufwand auch sparen können.

    Und bei eBay alles mögliche als Paket zu verschicken macht wenig Sinn, bei den Paketpreisen. Zumal es sich des weiteren auch nicht lohnt, dann noch bei eBay mitzusteigern, wenn der Artikel plus Versandkosten im Endeffekt teurer kommen, als wenn ich den gleichen Artikel im Laden um die Ecke kaufen kann.

    Vielen Dank für den Rat, liebe PC-Welt!

    Aber in Zukunft werde ich bei meinen eBay-Angebote immer mit rein schreiben, dass der Käufer beim Verlust des Päckchens haftet. Und ich werde immer die Alternative "Paket" mit angeben.

    Doch wer verhindert beim Verlust des Päckchens, dass mir der Käufer eine negative Bewertung "reinbrummt"?

    Ich bin verärgert...
     
  5. ThadMiller

    ThadMiller Guest

    Packet<--->Päckchen
     
  6. MaRode

    MaRode Kbyte

    Wenn Du ein leeres Päckchen schickst und dieses tatsächlich verloren geht bist Du fein raus aber das ist unberechenbar und die Chance daß es ankommt ist wohl größer da bei Einschreiben besondere Vorsicht waltet. Wenn der Empfänger also (D)ein leeres Päckchen oder eines mit Müll und falschem Inhalt erhält bist Du ggf. wegen Betrug dran und Deine Bewertung ist auch entsprechend.
     
  7. goemichel

    goemichel Guest

    oh, oh,
    :btt: oder sonst: :bömo:

    stay cool :D

    Gruß, Michael
     
  8. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Eben, Du hast es nicht verstanden. Dein Prozedere weist allenfalls nach, daß ein Paket eingegangen und zugestellt worden ist. Nachgewiesen wird damit mitnichten was in concreto abgeschickt und zugegangen ist. Um diese Frage dreht sich aber alles weitere, wenn man wenigstens schon einmal nachweisen kann, überhaupt etwas verschickt zu haben, kapiert? ;)

    Auch wenn Dich Blumenerde und dergleichen mehr erreicht: Sofern ein VK, der kein Unternehmer ist (oder bei Unternehmer sind ;)), nachweisen kann, daß er die Kaufsache vertragsgemäß auf den Weg gebracht hat, geht damit das Risiko des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den K über. Dieser hat dann teure Blumenerde gekauft. ;)

    MfG
     
  9. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Wir kommen noch dazu, daß wir alles immer in Anwesenheit eines Notars tun müssen, damit die Begleitumstände beweisbar werden und das Ergebnis unseres Handelns...

    Ich geh mal :kotz:

    Und Versand nur noch per Gerichtsvollzieher, weil der auch gleich bestätigt, was man da eigentlich abgeschickt hat.

    Grrr...

    Raberti
     
  10. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    [ grundsätzlich unter Hinzunahme eines neutralen Zeugens, ebenso wird das Abholen und Auspacken mit einem neutralen Zeugen durchgeführt
    Also bitte, wo ist das Problem ?

    Wer sind denn bei Dir diese neutrale Zeugen??
    Ich bezweifle wirklich, dass Du immer dieses Neutrale-Zeugen-Ritual durchführst.

    Angelshelter
     
  11. muscle

    muscle Byte

    Bei der Einlieferung eines Postpakets erhält man einen gestempelten Einlieferungsbeleg. Richtig ?
    Der Empfänger muß den Paketempfang quittieren. Richtig ?
    Das allein schon entspricht ja einer sogenannten "Einschreibesendung".
    Darüber hinaus obliegt ein Postpaket einer Haftung (durch die Post) bis zu ? 500,-.

    Mal abgesehen von Blumenerde, Backsteinen o.ä., verpackt und eingeliefert wird grundsätzlich unter Hinzunahme eines neutralen Zeugens, ebenso wird das Abholen und Auspacken mit einem neutralen Zeugen durchgeführt, oder macht das etwa jemand nicht so ? ...

    Also bitte, wo ist das Problem ?
     
  12. Tonmeister

    Tonmeister Byte

    Denken - mit was denn?
     
  13. auwi

    auwi Kbyte

    Also mal gaaaaanz langsam...
    Die Satz ist mit Sicherheit nicht beleidigend gemeint. Du bist anscheinend der Einzige, der ihn nicht verstanden hat.
    z.B. ein 12- oder 13-jähriger Forumsteilnehmer dürfte wohl kaum die Schule abgeschlossen haben - wenn er nicht gerade Einstein heißt. Und hier gibt es eine ganze Menge sehr junger User. Also erst denken - dann reden!
     
  14. Delta9

    Delta9 Byte

  15. Denn versuch Du mal von der Post oder wie die jetzt heißen, deine Kohle zurück zu bekommen......

    Viel Spaß dabei!!!!:aua:
     
  16. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    >>Nix gegen amtlich korrekte Sprache aber die wenigsten PC-Welt Leser sind ausgebildete Juristen oder Berufsbeamte...
    ...hier tummeln sich wohl eher Leute, die noch nicht mal ihre Schule abgeschlossen haben )<<

    Offensichtlich gehörst du zu genau diesem Personenkreis, sonst würdest du nicht so einen Müll von dir geben.
     
  17. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    ;)

    Das kann man so stehenlassen, auch wenn sich ob dieser Vereinfachung bei mir ein wenig der Magen dreht. :)

    Anzumerken bleibt aber, daß trotz allem dem VK beim "echten" Privatverkauf die Beweislast obliegt, tatsächlich auch die Kaufsache auf den Weg gebracht zu haben. Hierzu ist idR nicht ausreichend, einen Beleg über den Kauf von Briefmarken usw. nachzuweisen.

    Bei den vielen Betrugsfällen, die in den Ebay-Foren unter den Überschriften "Blumenerde statt Laptop" die Runde machten, wäre man bei formaljuristischer Sicht der Dinge diesen Betrügern schnell auf die Schliche gekommen. Auch hier siegte die Gutgläubigkeit oder auch Naivität.

    Deine Anmerkungen hinsichtlich der 30 Graphikkarten ist korrekt. Ich wollte das Thema ein wenig ausklammern, da nämlich mit dem Tatbestand des "Unternehmers" auch weitere Verpflichtungen einhergehen, etwa das Widerrufsrecht des Käufers gemäß §§312 d, 355 BGB. Hier gilt eher: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    MfG
     
  18. Zeus hat das vollkommen richtig dargestellt,

    ....allerdings nicht das Prinzip von "Sender und Empfänger" beachtet, dass besagt, dass man seine Ausdrucksform dem Empfänger so anpassend sollte, dass dieser es auch verstehen kann :p
    (sofern man beabsichtigt, dass man überhaupt verstanden werden will ;-)

    Nix gegen amtlich korrekte Sprache aber die wenigsten PC-Welt Leser sind ausgebildete Juristen oder Berufsbeamte...
    ...hier tummeln sich wohl eher Leute, die noch nicht mal ihre Schule abgeschlossen haben :D )


    In nichtamtlicher Sprache zusammengefasst heißt dass also:

    :idee: Kauft man von einer Privatperson (und hat unversicherten Versand vereinbart) hat man Pech gehabt, wenn?s nicht ankommt!!!
    Man bekommt keine Ware und muß trotzdem zahlen.
    (Bei versichertem Versand bekommt man zwar auch keine Ware, aber kann wenigstens die Versicherungssumme von der Post erstattet bekommen)

    :idee: Kauft man von einem Unternehmer, hat dieser auch für die ordnungsgemäße Anlieferung zu haften. (egal ob versichert oder unversichert)



    P.S:
    Dies wissen natürlich auch die gewerblichen Verkäufer bei Ebay und tarnen ihren gewerblichen Handeln als angeblichen "Verkauf von Privat"!!!
    Damit betrügen sie nicht nur den Käufer um seine Rechte, sondern auch den Staat und die Gesellschaft, da sie keine Steuern hierfür zahlen und die Gewinne am Finanzamt vorbei kassieren.

    Wer z.B. 30 Grafikkaren im letzten Monat verkauft hat und dazuschreibt Privatverkauf, sollte mal beim Gewerbe- oder Finanzamt gemeldet werden :mad:
     
  19. MaRode

    MaRode Kbyte

    ja, spricht ja nichts dagegen, da die Post ja keine Verpflichtung eingeht. Könnte mir aber vorstellen, daß der eine oder andere Postler da im ersten Moment erstmal überfordert ist ;)

    (bitte nicht als Pauschalurteil gegen die Berufsgruppe werten)
     
  20. kayJay

    kayJay Byte

    ..danke, danke :) ... und das beste ist, kostet keinen Cent und die meisten Postler machens auf anfrage (bei mir hats bis jetzt noch jeder gemacht)...
     
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