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Einwurfeinschreiben sind nicht immer rechtssicher

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by kjubh-oi, Jul 24, 2012.

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  1. kjubh-oi

    kjubh-oi ROM

    Vielen Dank für diesen hervorragenden Artikel. Ich hatte vor einiger Zeit mal im Web nach Einwurfeinschreiben gesucht und war nicht wirklich glücklich damit. Dieser Artikel ist auch wegen des anschaulichen Beispiels perfekt.

    Nicht perfekt dagegen ist, mal wieder, unsere Rechtsprechung: Warum hat das der Absender zu verantworten, wenn der Adressat wegen irgendwelcher Befindlichkeiten seinen Briefkasten vernachlässigt. Und warum ist es möglich, die Annahme eines BRIEFES zu verweigern.:bahnhof:

    Danke nochmals für die Abhandlung!
     
  2. H-GR

    H-GR Byte

    Ein lobendswert informativer Artikel. Aber: Nach "herrschender Volksmeinung" gilt ein Einscheiben zwar als rechtssicher zugestellt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Brief in den Erfassungsbereich des Adressaten (z. B. Briefkasten) gelangt ist. Es kann auch eine einfache Mittteilung sein, nicht erst ein Einschreiben. Allgemein wird auch ein nachgewiesen zugestelltes Einscheiben von den Gerichten so anerkannt, insbesondere, wenn der Absender z. B.eine Behörde oder Anwaltskanzlei ist. Doch man täusche sich nicht. Grundsätzlich kommt es auf die nachgewiesenermaßen in den Erfassungsbereich des Adressaten überstellte Infomation an. Kann der Adressat glaubhaft machen, in dem Einschreibebrief habe sich nur z. B. ein leerer Zettel befunden, so war die Mühe umsonst. Es ist also im Zweifelsfall bei der Abgabe eines Einschreibens am Postschalter wichtig, das eine rechtlich nicht mit involvierte Person (also bei Mietern nicht etwa der Mitmieter) bescheinigt, in genau diesem Einschreiben habe sich auch die zu übermittelnde Mitteilung befunden. Hinsichtlich des Nachweises, dass eine Mitteilung in den Erfassungsbereich des Adressaten gelangt ist, sollte eine ebensolche Person bezeugen, dass sie bei dem Vorgang der Zustellung ebengenau dieser Mitteilung zugegen war.
     
  3. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

  4. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Bei einem "böswilligen" Adressaten würde diese Maßnahme dann wohl immer zum Nachteil des Absenders ausgehen!
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das würde ja auch heißen, dass man so seinen Verpflichtungen dem Staat gegenüber entziehen kann. Einfach Briefkasten abschrauben und man bräuchte keine Rechnung mehr bezahlen... - in so fern finde ich den Artikel mehr als merkwürdig. Auch der konstruierte Fall, dass ein anderer Aufenthaltsort einen davon befreien würde, in seinen Briefkasten an der vertraglich fixierten Postanschrift zu schauen, scheint mir doch weit an der Realität der Rechtsprechung vorbei.
     
  6. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Naja, Post eben.
    Ein Päckchen an mich lag auch mal eben 14 Tage in der Packstation, dann ging es wieder zurück an den Absender.
    Die Post hatte schlicht "vergessen", mich zu benachrichtigen und ohne Benachrichtigung konnte ich angeblich auch nicht ermitteln lassen, wo das Päckchen denn nun bleibe. Dem Absender hat man auch nur gesagt, dass die Sendung noch "unterwegs" ist.

    Ist ja schön und gut, dass die Technik die Postboten unterstützt - aber wenn die zu blöd sind, sie zu benutzen, weil es nur arme Aushilfsjobber "im Auftrag" sind, dann kann das nix werden.

    Da ist mir der vielgescholtene Hermes-Bote noch 10x lieber, auch wenn ich dort die Sendunden nicht rund um die Uhr abholen kann.
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das ist ja kein Problem einer bestimmten Firma oder Branche. In manchen Bereichen kannst du froh sein, wenn einer von zehn Mitarbeitern was taugt.
     
  8. Eljot

    Eljot Halbes Gigabyte

    Es ist doch merkwürdig:
    Ich habe in den letzten etlichen Jahre sehr viel Post von Anbietern/Firmen (Versicherungen, Mobilfunk, DSL-Internet+Telefon, Kabel-TV-Anbieter) bekommen. Kein Schwanz hat diese per Einschreiben geschickt. Warum muss ausgerechnet ich nun als Kunde vertraglich relevante Post an diese Firmen per Einschreiben schicken? Wohl doch nur, weil diese Halsabschneider in krimineller Weise einen realen Posteingang mit Inhalt zu ihrem geschäftlichen Nachteil einfach leugnen dürfen. Nach der Devise: einen Kunden, welcher kündigt, hinhalten und an der Nase rumführen. Hier sollte der Gesetzgeber schnellstens ausmisten.
    Gruß Eljot
     
  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Mußt Du doch nicht. Die wenigsten Unternehmen werden zu unlauteren Mitteln greifen, wenn Du ganz normal per Brief oder Fax kündigst.
    Ich habe bisher alles nur auf die einfache Weise gekündigt, natürlich mit ordentlich viel Zeit, so dass man im Zweifelsfall doch noch ein Einschreiben schicken kann, wenn sich keine Reaktion zeigt.
     
  10. unserkleiner

    unserkleiner Kbyte

    Hier gibt es eine rechtliche Schieflage, natürlich zu Ungunsten der Verbraucher.
    Viele Dinge kann man mit 3 Klicks bestellen und muss aufwändig schriftlich kündigen. Und dann ist der Brief nicht "angekommen", also
    läuft das nicht gewollte Abo weiter. Habe ich gerade durch.
    Andererseits reicht es für Abmahn-Kanzleien, den Ausgang zu belegen.
    :bse:
     
  11. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Wie belegt man den Ausgang?
     
  12. Ein Brief ist dann zugestellt, wenn er im Einflußbereich des Empfängers einlangt. Dazu ist nicht notwendig der Briefkasten. Man kann ihn auch zu einem offenen Fenster werfen - wenn er dann nicht hinter einem Schrank udgl. landet, unter der Haustür durchschieben oder an diese kleben. Tatsächlich ist aber viel wichtiger, daß der Inhalt bewiesen werden kann. Dazu bedient man sich dann entweder eines Boten oder des Gerichtvollziehers (ca. 20 € Kosten).

    Aber wo leben wir denn? Man schickt den Brief und ruft einen Tag später an, ob er denn angekommen wäre. Können die Leute denn nicht mehr miteinander reden??
    Till
     
  13. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ähm, was nützt Dir das Anrufen, wenn der Empfänger behauptet, da wäre nix gekommen? DARUM gehts doch hier.
     
  14. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Um den Faden weiter zu spinnen: Noch böswilliger wäre es, wenn der Empfänger am Telefon behauptet, der Brief wäre angekommen. Daraufhin wiegt sich der Absender in Sicherheit und harrt der Dinge, die da kommen sollen. Auf schriftliche Nachfrage wird dann später geantwortet, dass hier keine Brief eingegangen sei. Und leider sei jetzt die Frist verstrichen ....:cool:
     
  15. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich sehe das Problem nicht. Meine Verfahrensweise - z.B. bei Kündigungen: Ich schreibe einen Brief. Den faxe ich mit einem "Vorabvermerk" (wahlweise per Mail) und schicke ihn dann als normalen Brief los. In dem Brief fordere ich eine schriftliche Bestätigung bis zum Termin x. Dieser liegt hinreichend lange bevor irgend eine Frist verstreicht, um ggf. nach haken zu können Damit hatte ich noch nie Probleme.
     
  16. GKAISER2

    GKAISER2 ROM

    Das funktioniert sicher mit einigermassen seriösen Firma, aber die weniger seriösen verweigern die Annahme von Einschreiben, holen sie bei Benachrichtigung nicht bei der Post ab und noch etliche andere fiese Tricks. Hie dreht es sich doch um die Frage, wie kann ich auch bei "Kündigungsschwierigkeiten trotz Einschreiben" evtl. noch weiter kommen und die Frist einhalten.
     
  17. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Die Annahme (mehrfach) zu verweigern dürfte im Streitfall sehr zu Ungunsten des Abzockers ausgehen.
     
  18. ohmsl

    ohmsl Viertel Gigabyte

    hat Till Wollheim oben bereits genannt: Zustellung über den Gerichtsvollzieher.
     
  19. weula

    weula Byte

    Dazu: Mir wurde so ein Brief mit meiner vergessenen und nachgesandten, über 1000 Euro teuren, Brille vor die Haustür gelegt, nicht in den Briefkasten (war wohl zu dick). Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 11 Parteien!! Zum Glück "fand" ich den Brief als erster vor der Tür. :bse:
    - Kein weiterer Kommentar -
     
  20. wbjl2000

    wbjl2000 ROM

    ...mit einem nicht involvierten Zeugen hinfahren und den Brief persönlich abgeben...was soll dann noch schiefgehen.:)
    Nein, uns Kunden/Mieter oder was auch immer, versucht man mehr oder weniger erfolgreich am Telefon rechtsverbindliche Verträge aufzuschwatzen.
    Diese bedürfen ja größtenteil noch nicht einmal der schriftform.
    Nur kündigen geht so nicht, nein dafür muss eine Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Man fasst es einfach nicht mehr.
    OK. Telefonverträge kann man nicht unbedingt mit einem Mietvertrag vergleichen, aber grundsätzlich ist es doch so...oder?
     
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