1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Einwurfeinschreiben sind nicht immer rechtssicher

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by kjubh-oi, Jul 24, 2012.

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  1. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Wirklich unfassbar, dass der Absender sowas Dummes getan hat.
    Für die Zukunft wäre ein Briefkasten, in den alle Briefformate (incl. Maxi-Brief) reinpassen, nicht verkehrt.
    Denn genau das passiert nunmal mit Briefen: sie werden irgendwie zugestellt, ist ja nix teures drin. Normalerweise.
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Liebe PCW-Heinis!

    Statt ollen Kram aus dem Archiv einfach mit dem aktuellen Datum zu versehen und wieder als "News" zu veröffentlichen, solltet Ihr sowas vielleicht dann doch noch mal prüfen! Selbst dem schussligsten Praktikanten würde dabei sicher auffallen, dass die Deutsche Post inzwischen andere Servicenummern als die im Artikel genannten anbietet.

    Also mir wär's peinlich, würde ich da meinen Namen drunter setzen, aber Ihr seid ja schon länger völlig schmerzbefreit ... :rolleyes:
     
  3. Das ist ja höchst amüsant soviel Unfug aus dem Munde eines "ex-Adeligen" zu hören!
    Selbstverständlich ist der Brief per Einwurf-Dokumentation zugestellt im Rechtssinne! Etwas anderes könnte - äußerst Lebensfremd - nur gelten, wenn der Empfänger beweisen könnte, daß sein Briefkasten nach Zustellung abbrannte - aber das wäre dann bei einer Postzustellungsurkund auch nicht anders!! :aua: Außer eben der Variante mit persönlicher Entgegennahme. Der Vorteil bei Einschaltung eines GV ist nur, daß der Inhalt bewiesen werden kann. Es soll ja schon solche Vermieter-Schweine gegeben haben, die behaupteten es sei nur ein weißer Zettel im Einschreiben-Brief gewesen .... Und Richterdeppen, die sowas dann glauben!!

    Also wenn man solch einen kranken Vermieter hat, schickt man den Brief am besten an den Nachbarn des Vermieters und bitte diesen den Brief einzuwerfen!! Nach telefonischer vorab Klärung natürlich. Till
     
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