1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Freenet DSL16000 reduziert auf DSL2000 ohne Zustimmung und neue Vertr-Laufzeit

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by jetman, Nov 4, 2008.

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  1. jetman

    jetman ROM

    Habe ich richtig gehandelt? Wie kann ich mich wehren?
    Ich will die Sache durchziehen und mich wehren; denn ich habe den
    Eindruck, der Kunde ist nicht mehr König, sondern A....loch; und da
    hab ich was gegen (werde aber wohl den allgemeinen Trend nicht
    stoppen können...)

    Kurzform:
    - Kunde bei Freenet mit 5000+ download (fast ein Jahr). Nie Probleme.
    - August 2008 upgrade auf DSL16000
    - Router synchronisiert mit 8000+
    - Frage an Service Freenet: ist auch schneller möglich
    - Auskunft: aufgrund der Leitungsdämpfung kann nur DSL2000 sicher zur Verfügügung gestellt werden.
    - Rückstufung auf DSL2000 GEGEN meinen Willen
    - Kündigung aus besonderem Grund durch mich
    - Kündigung wird nicht akzeptiert


    Und nun die Meldungen im Einzelnen :-) _

    Ich habe im August 2007 meinen DSL/Telefon Provider gewechselt und bin zu FREENET gegangen. Dort hatte ich

    einen DSL2000 Anschluss mit Tel. Flatrate ins deutsche Festnetz beantragt und erhalten.
    Alles verlief ganz normal und hat zeitnah geklappt.
    Freenet scheint aus jedem normalen Kunden einen Profi-Seller machen zu wollen - und so habe auch ich mich so

    in Ihr Vertriebsnetz einbinden lassen - denn der Vertrag meiner Tochter war abgelaufen und da ich mit Freenet

    zufrieden war, habe ich mir die Provision für ihren Vertrag verdient (und dann weitergegeben an meine Tochter

    :-( ).

    Als zusätzliches Bonbon für meine Vermitlung, und wohl auch als "Anfütterung", hat Freenet meine DSL

    Geschwindigkeit im Novemver auf DSL6000 erhöht. Das sollte für eine halbes Jahr lang kostenfrei sein. Die

    Geschwindigkeit wurde aber niemals wieder reduziert, und berechnet wurde sie mir auch nicht. Ich hatte also

    vom Vertrag her immer noch DSL2000.

    MEINE ECHTE DOWNLOAD GESCHWINDIGKEIT WAR IMMER ÜBER 5000 -
    ICH HATTE ALSO DE FAKTO VON NOVEMBER 2007 BIS ANFANG SEPTEMBER 2008 DSL6000 OHNE EIN EINZIGES PROBLEM!!! Also

    auch keine Hotline oder Kommunikation mit Freenet. Alles normal...

    Im August 2008 wollte ich nun noch schneller werden: DSL16000 musste her.
    Vertragsänderung kein Problem. Nach Freischaltung synchronisiert mein Router je nach "Gemütslage" auf 7000+,

    bzw. 8000+. Wiederum KEINE Probleme technischer Art.
    Das war nun schon rasend schnell, aber halt kein 16000.
    Also rufe ich die Hotline an. Mehrmals. Mit (natürlich) wechselnden Mitarbeiter, die praktisch alle

    verschiedene Auskünfte erteilten - was aber in diesem Zusammenhang nicht unbedingt von Wichtigkeit ist.
    Der letzte Mitarbeiter war allerdings wichtig, sagte er mir doch, dass man bei der Telekom nachgefragt hätte,

    und dass eine sichere Geschwindigkeit nur mit 2000MBit möglich wäre. Sie müssten mich auf diese

    Geschwindigkeit reduzieren!
    Trotz meiner Proteste schaltete man mich tatsächlich zurück auf DSL2000.

    Ich hatte also durch das Anrufen der Hotline eine Reduzierung meiner Geschwindigkeit auf ein Viertel der

    Ursprünglichen verursacht.
    Das wollte ich mir nicht gefallen lassen, und zurück auf meinen alten Vertrag - denn der wäre immerhin mit

    DSL6000 für mich noch akzeptabel und von der Laufzeit her nur noch ca. 1 Jahr gewesen.

    FALSCH. Durch meinen Vertragswechsel (der mir diese wunderbar niedrige Geschwindigkeit beschert hatte) begann

    die Vertragslaufzeit von 2 Jahren neu zu laufen.
    Das ganze Hin und Her mit der Hotline hat natürlich länger als 2 Wochen gedauert, und so sagte man mir bei

    Freenet, ich hätte die Widerspruchsfrist für den neuen Vertrag versäumt.
    Weitere Kompromissvorschläge von mir, was Vertrag und Laufzeit betraf, wurden allesamt von Freenet abgelehnt,

    bzw. ignoriert.

    Daraufhin habe ich meinen Vertrag zum 23.10.2008 "aus besonderem Grund" gem. ihrer AGBs Punkt 3.5 gekündigt.

    Die Begründung: nicht erbrachte Leistung.
    Natülich hat Freenet diese Kündigung nicht akzeptiert.
    Ich habe daraufhin die Einzugsermächtigung wiederrufen und am 22.10.2008 abends um 22 Uhr die Leitungen nach

    Freenet gekappt und unmittelbar danach einen Antrag auf DSL/Tel Flatrate Vertrag bei Kabel gestellt.
    Bis ich den nun bekommen werde, bin ich ohne Festnetz und komme ins Internet über eine Vodafone UMTS Karte,

    die mir ein Freund zur Verfügung gestellt hat.

    Ich habe selbstverständlich den gesamten Schriftverkehr archiviert, falls von Interesse.
     
  2. poro

    poro Ganzes Gigabyte

    In der letzten ct(c't 23/2008) gibs da was schönes zu lesen.

    DSL: Probleme beim Ausbau, S. 84
     
  3. jetman

    jetman ROM

    ist aber in meinem Fall wohl nicht von Bedeutung.
     
  4. Sele

    Sele Freund des Forums

    Bei Freenet ist es bedauerlicherweise gang und gäbe, etwas zu verkaufen, wovon man selbst nicht einmal weiß, ob man es überhaupt leisten kann. Stellt sich nach Vertragsabschluss dann plötzlich heraus, dass man die vertraglich zugesicherte Leistung gar nicht erbringen kann, schaltet Freenet auf stur und schiebt sämtliche Schuld dem Kunden zu. Wehrt sich dieser, hetzt Freenet dem Kunden auch gern schnell einmal seine hauseigene Rechtsabteilung, welche als eigenständige Anwaltskanzlei getarnt auftritt, auf den Hals (treibt die Kosten so schön in die Höhe).
    Den Support von Freenet braucht man gleich gar nicht zu bemühen, denn er existiert praktisch nicht (jüngstes Ergebnis der Stiftung Warentest: mangelhaft).

    Wende Dich an den Verbraucherschutz, die können von Freenet und seinen mafiösen Geschäftspraktiken inzwischen ein Lied singen.
     
  5. jetman

    jetman ROM

    Sele,
    natürlich habe ich direkt mit Freenet kommuniziert. Per Einschreibebriefen und per Fax. Das geht denen alles am A..... vorbei. Die sind stur wie Beton.
    Ja, ich werde erstmal meinen Rechtsschutz versuchen zu aktivieren. Ausserdem hab ich an vorsichtkunde@hr-fernsehen.de geschrieben. Schau mal hier zur Info darüber, falls du das noch nicht kennst.
    http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/ct_magazin2964.jsp?rubrik=2964
    Ich glaube nicht, dass es hilft, wenn ich von den Machenschaften von Freenet über die Verbraucherzentrale noch mehr erfahre.
    Ich denke, da ich ihnen die Einzugsermächtigung widerrufen habe und die kommenden Rechnungen nicht zahlen werde (ich habe ja gekündigt), müssen Sie mich vor den Kadi ziehen. Ich finde es spannend, ob sie das wirklich tun. Denn ein Urteil gegen sie könnte höchst unerfreulich für diese von ihnen verfolgte Geschäftspolitik sein. Ich glaube, die meisten Kunden geben klein bei, weil sie Angst haben, dass ihnen die Leitung abgeklemmt wird.
    Ich warte jetzt erstmal ab, denn Freenet ist am Zug.
    Die Inkassogeschichten die sie lostreten, schrecken mich nicht. Ich bin bereit für den Kadi...
     
    Last edited: Nov 4, 2008
  6. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Ok, was du letztendlich machst ist dann deine Sache.
    Rein rechtlich gesehen ist Freenet da auf der sicheren Seite.
    An der Stelle wäre es mir dann schon zu riskant, einen sicheren Schufa-Eintrag zu riskieren.
    Aber ok; es gibt genug Streitwütige auf der Welt ;)
     
  7. oddman02

    oddman02 Byte

    Hi,

    naja rein rechtlich ist freenet auf der sicheren Seite.

    Ich war auch mal bei Freenet und ich bin froh nach einem Jahr durch Umzug aus dem Vertrag heil heraus gekommen zu sein.

    Ich will jetzt keine Werbung machen, aber solltest Du irgendwie da aus dem Vertrag doch noch kommen. Dann versuch es bei Alice, wenn verfügbar, da kannst Du innerhalb von 4 Wochen aus dem Vertrag raus.

    Ansonsten viel Glück.
     
  8. PartyDance

    PartyDance Byte


    Na, da wünsche ich dir heftig viel Spaß vor Gericht. Und so wie ich die lage hier sehe, wird die Rechtschutz dir was husten wegen Kostenübernahme, denn deine Außerordentliche Kündigung entbehrt jeglicher Grundlage !

    Du hast einen Tarifwechsel auf DSL 16000, ergo neue Laufzeit von 24 Monaten. Allerspätestens nachdem der Sync nur eine Bandbreite von 7-8 MBit ergeben hat, dürfte dir klar gewesen sein, dass mehr Bandbreite auf der leitung nicht möglich ist. Warum zum Geier ruft man dann da noch an ?

    Da du ja außerordentlich gekündigt und auch die Einzugsermächtigung entzogen hast, diese Kündigung aber vollkommen an den Haaren herbeigezogen ist, wird freenet richtigerweise dich auf Vertragserfüllung verklagen und den Prozeß ganz eindeutig gewinnen. Klarer geht es bald nicht mehr !
     
  9. Sele

    Sele Freund des Forums

    Es stellt sich natürlich die Frage, ob er darauf aufmerksam gemacht wurde, was ich stark bezweifle. Inwieweit das vor Gericht ins Gewicht fällt, kann ich natürlich nicht sagen (Stichwort neues Gesetz zu Telefonverträgen aus 2008).

    Fakt ist auf jeden Fall, dass Freenet eine Leistung verkauft, und sich somit zu deren Erbringung verpflichtet hat, und gar nicht in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen. Hier könnte man sich die Frage nach der Rechtsgültigkeit des ganzen Vertrages stellen.
     
  10. PartyDance

    PartyDance Byte

    Gehts noch ?

    Ein Blick in die AGB reicht vollkommen aus, um zu wissen, was Sache ist ! Und diese AGB muß man wie überall üblich im Laufe der Bestellung/Upgrade bestätigen. Wer sich diese dann nicht durchliest, hat eben Pech gehabt. Dummheit muß dann bestraft werden !

    Und wieso verkauft freenet eine Leistung, die man nicht erbringen kann ?
    Freenet kommt seinen vertraglichen Pflichten zu 100 % nach. Es wird keine Bandbreite garantiert. Der Kunde hat nur einen Tarif gewählt, der eine Bandbreite von bis zu 16000 kBit/s beinhaltet. Was letztendlich über die Leitung geht, hat doch mit dem gewählten Tarif nichts zu tun. Und höherwertige Tarife beinhalten in den allermeisten Fällen noch andere Dinge, die in den Tarifen mit weniger Bandbreite nicht enthalten sind.
    Das ist dann aber vollkommen unabhängig von der tatsächlich nutzbaren Bandbreite.

    Selbst wenn aus welchen Gründen auch immer nicht einmal 1 MBit mehr über die Leitung gehen würden, berechtigt das in keinster Weise zu einer außerordentlichen Kündigung ! Wenn der Vertragspartner den Kunden dann einen Wechsel trotz laufender MVLZ in einen anderen Tarif anbietet, dann ist das reine Kulanzsache. Er kann aber ebensogut sagen: Nein, Wechsel erst nach Vertragserfüllung..

    Also wird die Sache, sollte hier nicht von Seiten des Kunden eingelenkt werden, mit Sicherheit in einer außerordentlichern Kündigung aus wichtigem Grund (Zahlungsrückstände) mit Schadensersatzforderung für die restliche Vertragslaufzeit enden. Und dieses wird freenet ganz sicher dann auch vor Gericht einklagen (und Recht bekommen) !
     
  11. Sele

    Sele Freund des Forums

    Stimmt, es wird seitens Freenet mit einer erscheckenden Leichtigkeit ein DSL 16000 Vertrag abgeschlossen, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, was man überhaupt zu leisten imstande ist. Einen Kunden, dem nachweislich nur eine 2000er Bandbreite sicher gewährleistet werden kann, eine 16000er zu verkaufen, grenzt schon an Betrug! Da helfen auch keine kundenfeindlichen AGBs, die der Kunde am Telefon überhaupt nicht lesen kann. Ebenso wenig hilft da der berühmte Spruch "bis zu ...", wenn dann nur ein geringer Bruchteil tatsächlich bereitgestellt werden kann. In anderen Branchen gibt es Grundsatzurteile, was "bis zu ..." beinhaltet, und von ganzen 20% der Vertragszahlen/Werbung etc. als erfüllter Vertrag ist da nirgends die Rede, dafür aber von einem dann vorliegenden Grund für eine außerordentliche Kündigung.
     
  12. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Es mag deiner Meinung nach an Betrug grenzen; aber es ist eben keiner ;)
     
  13. sinus

    sinus Megabyte

    Es ist ein winziger Unterschied zwischen empfundenem und realem Recht in Deutschland. freenet hat sich vorzüglich abgesichert und beschäftigt eine Horde qualifizierter Anwälte, um sich Forderungen von Rechts-Rambos vom Leibe zu halten.
    Ich weiß, wovon ich rede. Mit Umsicht und Geschick konnte ich mich von dem giftgrünen Provider sehr schnell trennen, nachdem ich die Aktion sorgfältig vorbereitet und auf die Einhaltung der in den AGB vorgegebenen Regeln geachtet hatte.

    Von solchem Verhalten ist hier in einigen Beiträgen wenig zu spüren. Wer selbst keine Erfahrung in Rechtsfragen hat, sollte mit voreiligen Aktionen bei freenet außerordentlich vorsichtig sein. Sehr schnell geht der Schuss nach hinten los und dann wird es nicht nur richtig teuer, wenn die Bluthunde vom Inkassobüro von der Leine gelassen werden, sondern auch die liebe Schufa wird das persönliche Ranking mit einem zusätzlichen Sternchen kennzeichnen.
    Die Konsultation einer Verbraucherberatungsstelle oder eines Anwalts ist vor jeder größeren Aktion gegen freenet eigentlich obligatorisch.

    In diesem Sinne viel Erfolg, den ich bei einer Trennung von freenet wahrhaftig gönne!
     
  14. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Wer sich davon beeindrucken lässt....freenet hat eine Leistung verkauft,wenn diese nicht erbracht wird,und freenet weiter darauf besteht,braucht man kein Anwalt,dreh denn Spieß um,Strafanzeige weil eine leistung verkauft wurde von dem der provider wusste das er Sie nicht erbringen kann,denn Freenet weis welche Leitung wievel bringt,denn Sie haben die Daten von der T kom,wo Sie ja die letzte Meile anmieten.

    Gruß
    neppo
     
  15. sinus

    sinus Megabyte

    Na super, neppo1, Du bist der Richtige zur weiteren Abwicklung der Streitfrage.
    Allerdings sehe ich etwas gedämpfte Erfolgsaussichten, da Du weder mit der Argumentation zur gelieferten Leistung, noch mit Deiner Rechtschreibung bei freenet die notwendige Beachtung finden wirst.
     
  16. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Wieso freenet?In dem moment wo man eine Strafanzeige erstattet wird nach mein Wissen die Staatsanwaltschaft tätig...Und wenn freenet für eine Leistung kassiert für die Sie keine entsprechende Leistung erbringt,muß freenet sich erklären,nicht der normale Verbraucher.
    Und der Provider hat zu prüfen ob die 16000 anliegen,und er dann ein solchen Vertrag anbieten kann,nicht der Verbraucher der Unterschreibt.
    Gruß
    neppo
     
  17. PartyDance

    PartyDance Byte

    Nur mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass die 16000 überhaupt nicht anliegen müssen. In dem Vertrag (Tarif) steht ganz sicher ziemlich eindeutig drinn, dass eine Bandbreite von bis zu 16000 vom Tarif abgedeckt wird. Was letztendlich bein Kunden ankommt, kann alles sein.
    Das spielt für den gebuchten Tarif keine Rolle

    Hätte man hier auch die AGB gelesen (Punkt 3.5 AGB), dann wäre wohl so ziemlich sicher ein Downgrade auf den alten 6000er Tarif innerhalb der Widerrufsfrist möglich gewesen, nachdem die Leitung nur maximal ~ 8 MBit hergibt. Aber wenn man das nicht macht, dann kann doch freenet nix dafür. Die Widerrufsfrist ist jedenfalls verstrichen und somit ist freenet mit ziemlicher Sicherheit auf der sicheren Seite.
     
  18. sinus

    sinus Megabyte

    Bravo!

    Genau erkannt, wo hier der Haken verborgen ist. Ich war es leid, einige Oberschlaue wieder einmal an die Wichtigkeit des Studiums der AGB zu erinnern. Überall im Forum ist das nachzulesen. Deshalb hielt ich mich zurück.
    Die Mehrheit kapiert nicht, dass die AGB der Dreh- und Angelpunkt eines Vertragsverhältnisses sind.
    Warum diese von den selbsterkorenen "Beratern" im Forum nicht zumindest vor dem Erstellen einer Antwort gelesen werden, wird mir ein Rätsel bleiben.
     
  19. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Das Problem ist nur, bis die Staatsanwaltschaft aktiv wird, ist dein Vertrag bei Freenet schon längst abgelaufen. Deutschland verstößt nicht umsonst schon seit vielen Jahren gegen die Menschenrechte...
     
  20. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Du reitest auf AGBs rum? Die haben nur solang bestand bis Gerichte entscheiden,und nichts wird so oft kassiert wie AGBs,Papier ist geduldig,und kassieren kann man nur für das wofür man auch leistung erbringt.
    Und das Spielt bei dem gebuchten Tarif doch eine Rolle!!!!
    Und wenn freenet weis das Technisch keine 16000möglich sind,und denn tarif trotzdem verkaufen,ist das arglistige täuschung.
    Da nimmt man sich kein Anwalt,sonderen erstattet Strafanzeige.

    Gruß
    neppo
     
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