1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Freenet Kündigungsbetrug 391,20? für 6-8Stunden Nutzung

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Mausehause, Jul 9, 2004.

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  1. HI!



    Habe mich am 07.01.2004 bei Freenet für den Tarif DSL flat 1536 angemeldet.

    Da ich aber meine Telekom E-Mail Adresse aus beruflichen Gründen behalten musste, habe

    Ich am 12.01. meinen Vertrag mit Freenet gekündigt.Dabei habe ich ein Fax an die von

    Freenet angegebene Fax Nr. 0190 716161 gefaxt.Somit dachte ich wäre der Fall abgeschlossen

    gewesen. Das war ein schwerer Irrtum. Freenet hat mein Kto. Trotzdem weiter mit 48,90? im

    Monat weiterbelastet. Mir ist das leider erst im Mai aufegefallen.Daruaf hin habe ich bei Freenet angerufen

    Und Frau Petri sicherte Mir zu wäre kein Problem müsste nur 2 Monate bezahlen und bekäme meine

    Zu viel bezahlten Beträge zurück. Dann habe ich erneut die Kündigung mit der vorigen am 23.05.2004 geschickt mit

    der bitte mir die zu unrecht abgebuchten Raten zu erstatten. Freenet hat weiterhin abgebucht, darauf hin

    habe ich für Mai und Juli eine Rücklastschrift bei der Bank getätigt. Darauf hin bekam ich eine Mahnung

    von 107,80? und die Kündigungsbestätigung das Ihnen jetzt die Kündigung von 28.05. vorliege, aber

    ich trotzdem die Kosten bis zum 09.08.04 weiterhin zu zahlen hätte. Ich habe den Anschluss im

    Januar einen Tag genutzt für ca. 6-8Std. danach nie wieder. Das habe ich dann am 28.05. nochmals

    Telefonisch geschildert, aber da hieß es es kommt öfters vor das Kündigungen verschwinden, man

    Könnte nichts machen ich hätte zu zahlen.



    Ich fühle mich richtig verarscht, das ist Betrug, wenn man mal sieht bei wieviel
    Kunden die Kündigungen einfach verschwinden. Habt Ihr einen Tip wie ich weiter vorgehen kann. War auch schon bei

    Der Verbraucher-Zentrale und da hieß es ich sollte abwarten und nicht reagieren. Aber ich frage

    Mich ob das der Richtige weg ist, weil das ganze bestimmt bald an ein Inkasso Büro abgeben wird.

    Bei einem Rechtsanwalt brauch man auch nicht Nachfragen weil der Streitwert zu gering ist und Sie nur ca 20Euro verdienen würden. Eins steht fest ich werde es nicht bezahlen. Gibt es noch andere denen es auch passiert ist? Bitte meldet euch
    zusammen hat man vor Gericht mehr Chancen.



    Viele Grüsse



    Marcus Tautorus
     
  2. Bajaria

    Bajaria Kbyte

    Mausehause,

    bei allem Ärger den du hast verstehe ich nicht das du (bist nicht der einzigste der das
    so macht) eine Kündigung per Fax verschickt?

    Das ist kein rechtlicher Nachweis. Kündigungen jeglicher Art gehören immer

    per Einschreiben-Rückschein innerhalb der gesetzten Frist. Damit habe ich noch nie

    Ärger gehabt und du hast einen Nachweis den das Unternehmen schwer widerlegen

    kann.

    Günter

    :aua:
     
  3. mkirschner

    mkirschner Guest

    Hi !
    Ich habe auch meine Geschichte mit Freenet.de erlebt, zur Zeit geht diese Kiste zu meinem Anwalt. Diese Verbrecher buchen ständig von meinem Konto ab, und das obwohl ich denen am 12.05.04 die Abbuchungsermächtigung entzogen habe.
    Seitdem haben die schon zum 3 mal mein Konto belastet, heute geht diese ganze Sauerei zum Anwalt und von dort zum Kadi !
    Ich kann jeden nur Warnen sich bei Freenet.de einen Proviedervertrag zu gönnen:aua:
    Geht zu T-Online, oder sonnst wen.
    Ich habe mit T-Online noch keine Probleme gehabt, deswegen bin ich nach meinem " Ausflug" zu Freenet wieder zurückgegangen.
    Grüße an Alle, und
    seid schön Vorsichtig:bet:
     
  4. mkirschner

    mkirschner Guest

    Hi Kollege !
    Ich muß dich berichtigen, denn die Aussage ist falsch,
    Laut BGH ist ein Fax ein gleichwertiges Medium für eine Kündigung, es muß Unterschrieben sein, und die Daten enthalten um zur Erkennen worum es geht.
    "Wichtig: UNBEDINGT- Unterschreiben, Sendeberichti Ausdrucken und aufheben!!!"
    Ein Fax ist genauso Tragfähig wie ein Einschreiben!!!:bse:
     
  5. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Das halte ich für ausgemachten Unsinn!
    Grund:
    Wenn Du jemandem ein weißes Blatt Papier schickst, bekommst Du einen sehr hübschen Sendebericht. Wenn Du dazu noch ein garstiges Schreiben verfaßt, dann bleibt nichts anderes von einer Kombination dieser beiden Dinge übrig, als die bloße Behauptung Deinerseits, daß das Schreiben zu jenem Protokoll gehöre.
    Einen Beweis, daß eine Kündigungserklärung beim Empfänger angekommen wäre, gibt es dadurch KEINESFALLS!

    Also wenn Kündigung, dann per Einschreiben (mit Unterschrift bei Auslieferung, nicht das blöde Einwurf-Dings!) Und wer es richtig amtlich machen möchte, der läßt gleich durch den Gerichtsvollzieher zustellen: Der bestätigt sogar den Inhalt des Schreibens!

    Richtig an der Behauptung der Gleichwertigkeit von Fax und Einschreiben -auf niedrigerer Anforderungsebene- ist lediglich, daß es sich in beiden Fällen um "Erklärungen in Textform" handelt.

    MfG Raberti
     
  6. Bajaria

    Bajaria Kbyte

    @mkirschner


    ja, ich irgendwo im Internet gelesen, dass eine Kündigung per FAX beim Gericht

    nicht gegolten hat und die Klage abgewiesen wurde. Weiss leider die Seite nicht mehr

    Deshalb meine Aussage so. Wenn ich die Seite noch finde poste ich sie.

    Günter

     
  7. DerExperte

    DerExperte Kbyte

    > Telefonisch geschildert, aber da hieß es es kommt öfters vor das Kündigungen verschwinden, man Könnte nichts machen ich hätte zu zahlen.

    Das ist blödsinn. Kommt nicht darauf an, ob freenet auf die kündigung auch gut aufpasst, sondern ob sie angekommen ist. Aber auch das "angekommen" kannst du nicht beweisen, weil der sendebericht nicht reicht. Fax bei freenet konnte z.b. "defekt" sein. folge: A*karte

    Schriftlich gekündigt hast du wohl immer noch nicht. Würde ich bald mal machen und schriftlich den ganzen fall schildern. Einschreiben/rückschein!

    Außerdem an computerbild schreiben (mein ich ernst). Schildere den fall und füge kopien des schriftverkehrs bei. Vielleicht hast du glück und wirst zum gelinkten des monats erwählt ("cb hilft" oder wie das heißt).
     
  8. mkirschner

    mkirschner Guest

    Auch wenn du mir Unterstellen möchtest dass es falsch ist, was ich widergebe,
    so ist ein Fax für eine Kündigung genauso Rechtmäsig, wie ein Einschreiben.
    Du brauchst mir nicht zu erzählen was ich machen muß.
    Ich wollte hier helfen, wenn du aber eh alles besser weißt, warum fragst du dann ?
    Ich habe bis dato zig Kündigungen per Fax versandt, und alle hatten Gültigkeit.
    Das ist vom BGH so erlassen worden.
    Ob dir das passt oder nicht.
    Du brauchst es ja nicht zu machen, dann schreib eben ein Einschreiben mit Rückschein. Dein Vorhalt: du könntest ein leeres Blatt Faxen,dies ist auch bei einem Einschreiben mit Rückschein machbar, dafür legt man sich Kopien an um zu Belegen was man verschickt.
    Ich empfehel stehts: bevor ich etwas behaupte mache ich mich schlau, und Plappere nicht etwas nach was vielleicht ein anderer so erzählt hat, und so nicht zutrifft.
    Du kannst ja weiterhin alles per Einschreiben/ Rückschein verschicken, und dabei ordentlich bezahlen, ich wähle die Fax Variante, da sie die günstigere Alternative ist
    Es gibt nichts mehr zu sagen.
    Mach was du richtig findest, lass es jedoch sein, andere als Unwissend hinzustellen, das schafft nur böses Blut, und soetwas sollte bei einem Forum, wo man sich gegenseitig helfen will nicht sein.
     
  9. Das scheint bei denen aber normal zu sein.Ich versuche bei Freenet seit Wochen zu kündigen 4 Einschreiben hab ich geschreiben,die reagieren einfach nicht.Vom Konto wird immer weiter gebucht obwohl ich den Zugang nicht mehr nutze.Hab jetzt mein Konto sperren lassen,jetzt kriege ich Mahnungen von freenet und demnächst Inkasso.

    MFG
     
  10. DerExperte

    DerExperte Kbyte

    @ mkirschner

    Sei doch nicht gleich beleidigt. Ist doch nicht schlimm, dass du hier unsinn redest über ein thema von dem du ganz offensichtlich keinen schimmer hast. Das tun doch viele hier.

    Also nochmal:

    Eine kündigung ist eine sog. einseitige willenserklärung. Zunächst kommt es darauf an, ob schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist. Ein fax erfüllt in der regel die schriftform, da hast du zufällig recht. Dumm ist nur, dass die willenserklärung auch zugehen muß, was der erklärende im zweifel zu beweisen hat. Folge: Gibt der erklärungsempfänger zu, das fax erhalten zu haben, dann ist es gut. Sagt er aber "das habe ich nicht gekriegt" dann reicht der faxbericht als zugangsbeweis nicht. Das hat der BGH entschieden und nicht was du da zusammenlaberst.

    Recht haste, wenn du meinst in einem forum solle man sich gegenseitig helfen. Es hilft aber nicht, wenn leute, die vom thema keine ahnung haben, ihren senf dazutun.
     
  11. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Das scheint dann ja gegen meine Aussage zu gehen. Na denn, nochmal zum Mitschreiben:
    Für eine Kündigung ist "Textform" vorgeschrieben. Sowohl Fax als auch Einschreiben erfüllen diese "Textform". Richtig.
    Will ich gar nicht.
    Schon wieder Käse! Der BGH kann auch nicht machen, was er will, sondern hat gefälligst auch nur Gesetze anzuwenden. Also macht man sich durch einen Blick ins Gesetz, zB das Bürgerliche Gesetzbuch, schlauer.
    Recht haste. Darum hab ich ja auch gleich noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher als einzig gangbaren Weg genannt, mit dem man auch den Inhalt eines zuzustellenden Schreibens nachweisen kann.
    Ebengenau das beweist garnüscht, wie oben bereits angemerkt.
    Da wird nix geplappert, sondern das sind Rechtstatsachen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Eine Kündigung ist eben eine empfangsbedürftige Willenserklärung, und genau um die Frage, wie man nachweist, daß da überhaupt eine Kündigung empfangen wurde und lesbar angekommen ist, ging es mir.
    Komm Du mal an einen, der bestreitet, per Fax was erhalten zu haben. Dann zahlst Du genauso wie der ratsuchende Fragesteller. Da investier ich lieber 2,60? für das Porto.

    MfG Raberti
     
  12. mkirschner

    mkirschner Guest

    Zufrieden jetzt ?
    Dann ist es ja gut
     
  13. mkirschner

    mkirschner Guest

    Ich weiß dass die so arbeiten, erlebe es ja selbst Momentan. Seit mehreren Monaten buchen die von meinem Konto Geld ab, was denen nichtn zusteht, du mußt halt sofort wieder zurückbuchen, das ist zwar lästig, aber nicht andrest machbar.
    Die Bänker haben mir auch erklärt dass sie nix tun können.
    Freenet ist es egal ob ein Fax oder ein einschreiben kommt, die machen was sie wollen!!!
    Ich kann dir nur eine Anzeige empfehlen, mehr ist da nichjt mehr zu helfen, ich habe dies in meinem Fall schon getan( bzw. meinen Anwalt damit beauftragt)
    Du brauchst starke nerven, aber nicht jeder der etwas anbietet arbeitet Fair!
     
  14. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Unterlaß bitte diese Fäkalsprache! Und monier keine Kraftausdrücke, wo keine sind. Wenn Du selber dann zu Kraftausdrücken greifst, dann kannst Du Dir auch gleich an die eigene Nase greifen.

    Leg Deinem schlauen Anwalt doch einfach diese Korrespondenz hier mal vor und frag ihn! Wenn Du ohnehin eine Sache beim ihm am Köcheln hast, wird das das Honorar auch nicht höhertreiben.

    Weise mir Fehler nach und ich werde Einsicht zeigen. Aber Kritik gleich mimosenhaft als barsches Abkanzeln zu empfinden, das paßt nicht in eine brauchbare Streitkultur.

    Und ich laß Dich auch nicht einfach aus einer Diskussion raus, wenn Du den Kern der Sache noch nicht gerafft hast. Ich möchte nämlich verhindern, daß Du weiterhin Ratschläge erteilst, wenn die dann dazu führen, daß der Beratene irgendwo in offene Messer rennt oder sich in Fußangeln verheddert.

    Nochmal:
    Abschicken ist das eine, ankommen das andere. Wenn Du was Lesbares abgeschickt hast, bedeutet das noch nicht, daß es auch lesbar angekommen ist.

    MfG Raberti
     
  15. mkirschner

    mkirschner Guest

    Recht haste, wenn du meinst in einem forum solle man sich gegenseitig helfen. Es hilft aber nicht, wenn leute, die vom thema keine ahnung haben, ihren senf dazutun.[/QUOTE]


    Dann halte dich an das was du selbst Predigst: für mich bist du es der keine Ahnung hat.
    Seit OPktober hat der Terror von Freenet bei mir ein Ende, ob es nochmals Losgeht weiß ich nicht!
    Manny :heul:
     
  16. mkirschner

    mkirschner Guest

    Der Klugscheisser !
     
  17. Hallo, bei uns wurden auch Kündigungen "missverstanden", die bei der Hotline geht keiner ran, auf Faxe wird praktisch inhaltlich nicht reagiert. Ich persönlich halte das auch für einen Betrug.
    Könntet ihr mal aufhören euch über den Mist zu streiten wie man erfolgreich kündigt und darauf konzentrieren was wir tun?
    Wem es bei Freent genauso gegangen ist, der soll mich bitte anmailen, wir sollten so reagieren, dass die es verstehen.
    Viele Grüße,
    Christian
     
  18. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Moin.

    hier Link dazu!

    Thor
     
  19. Wollecompi

    Wollecompi Megabyte

    Ich kann das mit Freenet in keinster Wesie so bestätigen, ich war letztes Jahr mal für 4 Monate bei Freenet und bin dann auf Grund des besseren Angebotes zu GMX gewechselt. Die Kündigung an Freenet habe ich per Post und gleichzeitig per email abgeschickt. Die Kündigung ging problemlos vonstatten, kein Beitrag wurde zuviel abgebucht ... alles völlig rechtmäßig abgelaufen.

    Gruß
    Wolfgang
     
  20. der.jojo

    der.jojo Kbyte

    Was soll das Palaver schaut in die AGB dort steht das drinn. Kündigen nur in schriftlicher Form per Post oder Fax.
     
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