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gebrannte CD verkaufen --> illegal oder legal

Discussion in 'Smalltalk' started by myebay18, Jul 11, 2006.

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  1. myebay18

    myebay18 Byte

    Hi!

    Ich brauche mal wieder eure Hilfe! ;-)
    Wenn ich mir aus dem Internet legale Amateur-Videos runterlade, z.B. youtube.de oder andere Privataufnahmen, die kostenlos zum downloaden ins Internet gestellt werden...
    Ist es legal, wenn ich diese dann auf CD brenne, verkaufe und damit Umsatz machen? Oder das gleiche mit Fotos, die ein Amateur gemacht hat und ins Internet stellt...

    Gruß
     
  2. Sailor Bill

    Sailor Bill Halbes Megabyte

  3. Chummer

    Chummer Megabyte

    Ich würde sagen illegal. Weil du kein entsprechendes verwertungsrecht an den Videos hast.
     
  4. cyby2005

    cyby2005 Guest

    Also, das besitzen dieser ist legal!
    Das brennen für den privaten Zweck ebenso!

    Das vertreiben, dieser Videos und Bilder ist illegal sofern es nicht von den "Anbietern" legalisiert wurde!

    Ansonsten sollte man dies erfragen jedoch will jeder nen Stück von dem Kuchen abhaben!
    d.h. beim voraussichtlichen Verkauf wird mit Sicherheit ein Copyright der "Künstler" beansprucht und somit der Hauptanteil am Geld einverlangt!
    (zumindest würde ichs so machen ^^ denn heutzutage will man ja keine Einnahmequelle auslassen)
     
  5. computer2005

    computer2005 Kbyte


    Richtig, im Gegensatz zu den Videos, die z. B. selbst gedreht hast, verstößt du möglicherweise gegen das Urheberrecht.

    Mal ehrlich, meinst du du wirst Käufer finden, die Amateurvideos von youtube kaufen wollen? Vor kurzem haben die Vögel von der Musikindustrie rumgepienst, weil Leute Amateur-Aufnahmen mit ihren Liedern verbreitet haben.
     
  6. cyby2005

    cyby2005 Guest

    Hmmm, also ich denke es gäbe da sicher Interessenten ^^
    (wenn sich leute Kanibalismuß im Netz angucken dann sind Amateur aufnamen noch warscheinlicher ^^)

    Habe letztens noch ne e-mail bekommen, in der darum geworben wurde, **** zu drehen, auf Amateur Basis! (bonimail)

    Zudem habe ich schon von einigen gehört, die ihre "Filmchen" an online Seiten verkauft haben und zum Teil gut abgesahnt haben!

    Aber der Regelfall ist es sicher nicht! Und um die selbst vertreiben zu können, denke ich, braucht man zumindest nen "Namen" der etwas verspricht was da hinter steckt ^^

    lol...
    gibts Aufnahmen Oo... -.-
    Hmmm... wenn die eh jedem zugänglich sind wozu kaufen ;)

    Hehe... anstelle von Raupkopieren "fangen" haben sich die werten Herren dann Filmchen angucken dürfen *harhar*
    Geschieht denen Recht :rolleyes:
    Wenn die auch nur annähernd Akzeptable Preise für die online Musik hätten, würde ichs mir auch online kaufen wobei mich diese Linzensierung nervt...
    (aber ich habe da leuten hören das es geknackt wurde ^^)
    *nene* bleibe da bei CD's ^^ bzw. MP3 - CD's worin die Amies und wir Deutschen übrigens arg zurück liegen ;) was das Vertreiben diese angeht!!!
     
  7. computer2005

    computer2005 Kbyte

    Hi!

    Da hast du Recht. Mit P-Filmen kann man Geld absahnen, da wird es genug Käufer geben, solange viele die Webseite kennen und ihnen die "Vorschau-Bilder" o.ä. gefallen. lol

    Bei Feininger findet man viele Angebote.....
     
  8. Apollo0712

    Apollo0712 Halbes Megabyte

    ist offiziell => ILLEGAL
     
  9. enschman

    enschman Megabyte

    Hi,
    da hier auch das Thema MP3´s angesprochen wurde, wollte mal wissen, ob folgende Vorgehensweise legal ist (meiner Meinung nach schon):

    Man nimmt sich eine SoundRekorder-Software (z. B. diesen N°23-Rekorder), geht auf Seiten wie viva und nimmt sich das analog von der Soundkarte auf und speichert des aufgenommene am PC

    Da die Lieder ja für jeden User offiziell legal anhörbar sind, is doch analoges Aufnehmen sicher legal, oder?

    mfg Tenschman
     
  10. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Soweit ist es kein Problem, nur dürfen die Aufnahmen nicht öffentlich gespielt, Verkauft werden.
     
  11. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    öffentlich gespielt heißt schon: Im Autoradio bei geöffnetem Fenster auf voller Lautstärke. Oder zu hause mit Super Anlage bei geöffnetem Fenster, so dass die Nachbarn mithören können.
     
  12. computer2005

    computer2005 Kbyte


    Er meint mit "öffentlich abspielen" höchstwahrscheinlich "Öffentlich vorführen".

    :jump:
     
  13. X.MAN

    X.MAN Moderator

    RICHTIG! Öffentliche Vorführung (Publikum):D
     
  14. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Oh, welch

    :blabla:
     
  15. computer2005

    computer2005 Kbyte

    Sry, hatte ganz falsch gelesen, dass es sich um Musik und nicht um Filme handelt...
     
  16. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Man darf eigene Kopien und analoge Aufnahmen weder verkaufen, noch veröffentlichen.
    Wenn ich bei geöffnetem Fenster diese Aufnahmen so laut abspiele, dass der Nachbar, oder Passanten auf der Straße diese Aufnahmen mithören können, dann veröffentliche ich die Aufnahmen.
     
  17. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Was für ein Stuß.
     
  18. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Ja Ja, is klar, wenn du das Fenster aufmachst, schönes Großes Plakat mit der Aufschrift" Ich bin ein Verbrecher, Ihr hört Raubkopien"
    :volldoll: :dumm: :dumm:
     
  19. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Was verstehst du denn unter veröffentlichen?

    @ gufo39
    Natürlich merkt das keiner, aber es ist trotzdem nicht erlaubt.
     
  20. Chummer

    Chummer Megabyte

    EBehrmann. Nit schwätze! zeiche!
    Das entsprechende Gesetz oder Urteil verlinken oder angeben. Oder wie kommst du auf sowas?

    Ansonten schliesse ich mich den anderen an.
    So ein Stuß!
     
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