1. Liebe Forumsgemeinde,

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Gericht: Filesharing in Kanada legal

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by No Aloha, Apr 1, 2004.

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  1. pcmars

    pcmars ROM

    Das war doch alles nur ein Aprilscherz oder ? Denn es wäre zu schön um wahr zu sein.
    Die Idee es mit einem Fotokopierer zu vergleichen find ich aber durchaus mal eine interessante herangehensweise.
    Solange die Musikindustrie so weiterhin vorgeht, wie sie es momentan tut, werde ich 0 Euro investieren. Lieber frage ich bei den Bands nach einer Kontonummer und überweise denen einen Obulus, da haben die mehr von.
     
  2. MaRode

    MaRode Kbyte

    Wenn ich in Kanada bin und mir da den Rechner mit Musik-Downloads vollknalle und dann wieder nach Deutschland fliege um die Musik dort privat zu hören, ist das dann legal oder illegal?

    Und wenn es legal sein sollte - dann brauche ich ja in Zukunft nur noch zu behaupten, all meine selbstgebrannten CDs stammen ursprünglich von Downloads, die ich mir in Kanada runtergeladen habe. Aber wahrscheinlich muß ich der Musikindustrie dann die Flugtickets vorlegen ;)
     
  3. winproxy

    winproxy Byte

    endlich siegt die vernunft über die bestechungsgelder von den lobbyisten der musikindustrie. gute begründung vom richter, mal sehen wie lange sie standhält.

    ich ziehe glaub nach canada :)
     
  4. El Zores

    El Zores Byte

    ...und wenn ich von einem kanadischen Server downloade ? Ich bin zwar hier, aber der Kopiervorgang findet in Kanada statt !
     
  5. NewBit010

    NewBit010 Byte

    Hi !

    Mir war mal so - berichtigt mich, wenn ich mich irre - als wenn die
    GEMA ursprünglich dafür zu sorgen hat, daß der Ersteller eines Werkes auch tatsächlich seine, bzw. überhaupt Entlohnung erhält, falls zum Beispiel ein Verwerter / Publisher nicht löhnen will, grob gesagt.
    Ich war bisher der Ansicht, daß die GEMA-Gebühr nicht, bzw. nicht ausschließlich als Bezahlung für`s Kopieren und Weitergeben gedacht war.

    Was ich allerdings für bedenklich halte ist die Tatsache, daß ich legal keine Musik mehr auf mobile Geräte bringen kann oder darf.
    Bei einigen Herstellern/Publishern, ist das besonders link : SONY z.Bsp. Stellt Geräte zum Abspielen von Musik her, Vertreibt unter eigenen Labels Musik die zudem noch kopiergeschützt ist, aber nicht auf die Geräte übertragen werden kann / darf, weil der Kopierschutz vorhanden ist; umgeht man den Kopierschutz, um aus den frisch gekauften CD`s seinen eigenen Sampler auf den auf den Stick zu bringen, macht man sich strafbar.
    Ich finde das moralisch völlig daneben ( Sarkasmus ist gewollt ), daß eine große Firma mit dem Anbieten und dem Vertrieb der Geräte Menschen in Versuchung führt, eine Straftat zu begehen. Ist das ansich nicht schon strafbar, hm ?
    Als Gegenargumentation kommt dann ( und nicht nur von Sony-diesen Hersteller nenne ich nur stellvertretend für ettliche Andere ), man könne ja die mitgelieferte Software benutzen. Schön. Das ist dann ein propertiäres Format, daß an diese eine Abspielsoftware gebunden ist, toll kommt es dann, wenn weiter gegängelt wird, man die Titel nicht im gewünschten Datenformat mit der gewünschten Qualität usw., speichern kann usw.usw.
    Wieso wird Microsoft dann regelmäßig der A***h aufgerissen, nur weil beim Betriebssystem ein Browser dabei ist ???.
    Man stelle sich einmal vor, ein Autohersteller würde ein Modell so umfunktionieren, daß der Motor nur startet, wenn Sprit eines bestimmten Herstellers im Tank is....... wäre technisch ganz einfach zu realisieren. Oder man kommt nur mit Addidas-Badeklamotten in`s Freibad............. .

    Ich finde das "Grund"-Gesetz, einfach zu kopieren und weiterzugeben zu verbieten, für absolut richtig, aber wütend macht mich die sich daraus ergebende Realität für die Anwender, die damit be*******n werden ohne Ende. Die Gesetzgebung, bzw. Ausarbeitung dieses Gesetzes ist nicht einen Cent wert, den es den Steuerzahler gekostet hat.
     
  6. Der_Gilb

    Der_Gilb Byte

    ich WILL diesen artikel ja glauben, ehrlich, aber wenn ich mir meinen kalender so ansehe..... :D
     
  7. No Aloha

    No Aloha Halbes Megabyte

    Ist diese uralte Tradition der GEMA-Gebühr nicht genau das selbe, wie diese Abgabe in Kanada? Hört sich zumindest für mich so an.
     
  8. Neuroquila

    Neuroquila Byte

    hey quarky, bring mir maln paar mp3s dann mit ;D
    ahnee noch besser: ogg's, da passen mehr von auf eine silberscheibe :D
     
  9. qarky

    qarky Byte

    das kommt mal gut! im sommer bin ich 3 wochen da!!!!!!!!!!!!!!!!1
     
  10. Tompo

    Tompo Kbyte

    *In einem verwüstetem Haus kommt eine dunkle Gestalt mit großen Augen zum Vorschein*


    "mp dreeeeeiii"



    :D
     
  11. lass heut abend mal wacken gehen!


    BTT:

    ich finds cool dass das in kanada löegal ist andere sollten sich nen beispiel nehmen, ich zahl lieber 2 euro mehr auf rohlinge und darf dafür legal runterladen
     
  12. sAcKrAttE 2ooo

    sAcKrAttE 2ooo Halbes Megabyte

    yeah, denn ich bin die Reggae-Ratte ;)

    LOTW rulez. :D

    mfg Sr2k
     
  13. LOL!

    Ich glaub ich zieh nach Kanada


    Da wo die MP3 Blüht :D
     
  14. PC-WELT

    PC-WELT Redaktion

  15. John Beton

    John Beton Kbyte

    ...wen ich den Gedanken so weiterspinne...
    Ich hab 'nen Schwager in Kanada der hat sicher noch ein paar ältere Cumputer rumstehen, die für filesharing locker ausreichen.
    Inzwischen gibt's ja auch so einige Fernsteuerungsprogramme als Freeware mit denen man auf dem dortigen Rechner arbeiten kann.
    Also ist dann die IP-Adresse mit der man in der filesharing-community sichtbar ist von einem Provider aus Kanada .......

    :D :D :D :D

    JB
     
  16. cheff

    cheff Megabyte

    Ok, nachdem es scheinbar kein scherz ist kann ich auch was dazu schreiben *g: Die Kanadier waren schon immer ein wenig vernünftiger als der Rest der Welt. Wenn du aber glaubst, dass das in deutschland auch so kommt hast du dich geschnitten, weil hier hat keiner den Mut sich gegen die Industrie zu stellen und wenn, dann drohen die gleich mal mit nem Stellenabbau und alles kuscht *würg*

    Klar, wozu zahlen wir GEMA und Abgabengebühren ?(die übrigens erhöht werden soll, mal am Rande erwähnt)
    Ja, ekiner wies es so recht, aber jeder nimmt es hin. Mal sehen wie die Gerichte urteilen, wenn die ersten Namen verlangt werden, aber ich wette die MI wird keine Probleme bekommen.

    Was die Filesharer jetzt überlegen sollten wäre ein Proxy in Kanada aufzustellen und darüber das filesharing zu machen. Ob das juristisch geht weis ich aber nicht und es ist mir auch egal - war nur eben eine Idee.
    Aber am sichersten ist immernoch streamripping. Hab heute Nacht wieder einige nette Songs bekommen.
     
  17. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Nicht einfach pauschal Meinung und/oder deren Schreiber niedermachen, sondern bitte detailliert widerlegen.

    Das Motto, daß nicht sein kann, was nicht sein darf, hilft leider nicht weiter.

    Also bitte: WEnn Du meinst, daß da was falsch ist, dann liefer doch den Nachweis!

    Und den Hinweis: "Von kanadischem Server!" muß jeder Richter zumindest im Urteil behandeln.

    MfG Raberti
     
  18. El Zores

    El Zores Byte

    ....da sind keine Hobby-Anwälte sondern Interessierte, die mit Hilfe von Internet sich die entsprechenden Informationen beschaffen....bevor sie (Ein-)Geistiges von sich geben....
     
  19. Tonmeister

    Tonmeister Byte

    Meine Fresse - da sind aber wieder Hobbyanwaelte unterwegs mit ganz abenteuerlichen Behauptungen.

    Mal schauen ob man mit diesen "Argumenten" vor Gericht durchkommt. Viel Glueck.
     
  20. El Zores

    El Zores Byte

    ....Der Download von Musikdateien aus dem Netz zur rein privaten Nutzung ist legal. Das ergibt sich zwar noch nicht aus der Überlegung, dass derjenige, der sich die Datei aus dem Netz holt, nicht weiß (oft auch nicht wissen kann), ob sie urheberrechtlich korrekt ins Netz gestellt worden ist. Entscheidend ist der Gedanke, dass der private Nutzer für diese Dateien keine Rechte erwerben muss, keine Lizenz braucht....
    ...Daraus folgt, dass eine vertragliche Lizenz nicht erworben werden muss. Da kein Erwerb von Rechten nötig ist, spielt es auch keine Rolle, dass es einen gutgläubigen Rechteerwerb im Urheberrecht nicht gibt. Die gesetzliche Lizenz wirkt absolut und direkt gegenüber dem Inhaber der Rechte. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und privatem Nutzer kommt es nicht an. Dass der Anbieter gar keine Nutzungsrechte übertragen kann und dass der private Nutzer von ihm keine Nutzungsrechte gutgläubig erwerben kann, spielt also keine Rolle. Wäre es anders, müsste vor jedem Download, vor jeder Musik-CD-Kopie nachgefragt werden, ob sie auch lizenziert ist. Das ist rein praktisch unmöglich, es sei denn, man würde eine weltweit agierende Clearing-Stelle einrichten, wie das die deutschen Verwertungsgesellschaften für den Erwerb von Multimedia-Rechten zum Zweck der gewerblichen Nutzung getan haben . ...

    ...auf gut deutsch:Wenn man annehmen kan, dass das Musikstück berechtigt (im Netz) angeboten wird, kann man es auch kopieren (downloaden). Nur weiterverhöckern darfst nicht !!
     
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