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GEZ fordert Geld

Discussion in 'Smalltalk' started by Retaliate, Nov 20, 2011.

  1. Retaliate

    Retaliate Byte

    SACHVERHALT

    Als ich vor einigen Monaten in meine Wohnung eingezogen bin
    meldete ich einen Fernseher bei der GEZ an. Zu dem Zeitpunkt
    hatte ich noch keinen hatte aber vor bald einen zuzulegen.
    Nach ein paar Tagen kam ein Schreiben ich soll das Formular benutzen
    und auch das Ganze schriftlich machen damit es seine Wirksamkeit hat
    und ebenfalls es mit einer Unterschrift versehen.
    (Ich stelle den Antrag nämlich per e-mail)

    Da ich erst dachte man muss sein TV bei der GEZ anmelden um es
    überhaupt sehen zu können habe ich das gemacht sonst würde ich darauf
    pfeifen.

    Jedenfalls hatte ich keine Lust alles nochmal neu zu schreiben dann noch
    per Brief usw. also habe ich es sein gelassen. Ich rief bei der GEZ an
    und wollte dies telefonisch machen mir wurde aber wieder genau
    dasselbe gesagt wie schon im Brief stand von wegen ich solls per Brief
    machen. Ich hatte eh festgestellt dass ich kaum zu Hause bin
    und holte mir kein Fernseher. Und da ich keinen neuen Antrag gestellt
    hatte war die Sache für mich damit gegessen. Für die GEZ aber wohl
    nicht ...

    PROBLEM

    ... Denn ein paar Monate später bekam ich ein Brief in dem ein Betrag
    über 100 € gefordert wurde. Ich schrieb Widerspruch und gab an
    dass ich kein TV hatte und immer noch keins habe und erklärte die
    Sache mit dem Vertrag ganz zu Anfang. Daraufhin kan ein paar Tage
    später ein Schreiben mit der Erklärung ich habe die Befreiung beantragt
    und GEZ gab mir 4 Wochen Frist die Befreiung (vom Jobcenter)
    nachzureichen und da ich dies nicht tat muss ICH das bezahlen.

    Das blöde ist nur ich habe nie so einen Brief erhalten denn sonst hätte ich
    nachträglich nochmal gekündigt und darauf hingewiesen dass ich keinen
    TV hatte / habe.

    LÖSUNG?

    Nun habe ich einige Fragen dazu:

    a] Ist eine rückwirkende Befreiung möglich ?
    Bitte die Antwort mit Quellen belegen.

    b] Kann die GEZ von mir die Leistung verlangen obwohl ich
    seit Tag eins keinen Fernseher hatte?!

    c] Was ratet ihr generell in solch einer Lage zu tun
    oder habt ihr vielleicht sogar dasselbe erlebt?

    Bitte um Feedback zu allen 3 Fragen und bedanke mich im Voraus
     
  2. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Nein, ist aber auch nicht nötig da ja b) zutrifft.
    Musst halt deine Anmeldung mit Grund widerrufen.
    Auf jeden Fall jedes Schreiben via Einschreiben.
    Evtl. Verbraucherschutzzentrale kontaktieren.

    Auch PC's gelten als Empfangsgerät, online TV - zb. ard.de usw.
    So wie auch Autoradio, Radiowecker etc...

    Dies ist keine Rechtsberatung!

    Gruß kingjon
     
  3. Retaliate

    Retaliate Byte

    Ja - habe schon gehört dass die Kündigungen bzw. Abmeldungen
    bei der GEZ recht schwer und kompliziert sind weil die das oft absagen
    weil der Grund ihnen nicht passt oder weil der Brief ja "nie" angekommen ist.
    Allerdings ist die Sache mit dem Einschreiben keinesfalls so sicher
    wie es immer überall erzählt wird:

    www.akademie.de/fuehrung-organisati...reiben-sind-wirksamer-als-normale-briefe.html

    www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html

    Ich hoffe ich bleibe da ne Ausnahme und mein Brief "kommt" auch wirklich an ...

    Wegen der b] Frage - die GEZ ist in Ihrem Schreiben darauf gar nicht
    eingegangen. Ich versuche mich schon die ganze Zeit schlau zu machen
    ob es i-wo ein Beschluss oder ähnliches gibt der besagt dass die GEZ
    keine Leistungen verlangen darf wenn man gar kein Gerät für die
    geforderte Zeit hatte. Falls jemand vor mir sowas findet bitte umgehend
    hier posten
     
  4. tempranillo

    tempranillo Guest

    Das dürfte vergebliche Liebesmüh sein. Du schreibst selbst, dass du einen Fernseher angemeldet hast. Damit war die Gebührenpflicht entstanden.Deine Behauptung, du hättest einen Fernseher bei der GEZ angemeldet, obwohl du gar keinen Fernseher hattest, wird dir wohl niemand so richtig glauben.

    Edit
    Ich sehe gerade, das wurde dir ja auch schon bei Gute Frage, bei Chip und bei der Computerbildzeitung gesagt.
     
    Last edited: Nov 20, 2011
  5. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    "Verplappern" ist immer verdächtig. Andererseits sollte man "Wegelagerer" kein Geld in den Rachen werfen.
     
  6. tempranillo

    tempranillo Guest

    Tja, wir zahlen treudoof die GEZ-Gebühren und sehen kaum fern. Die einschlägigen Pfiffikusse dagegen brüsten sich überall damit, dass sie die GEZ betrügen und hängen dann im Idealfall auch noch rund um die Uhr vor der Glotze.

    Daher finde ich eigentlich die anstehende Gebührenrechtsänderung gar nicht so schlecht. Auch unser TO hier hätte dann ein Problem weniger.
     
  7. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Noch besser mit Rückschein, damit du etwas in der Hand hast.

    Gruß Werner-walter
     
  8. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Irgendwo im Kleingedruckten der GEZ wird ja wohl stehen, daß die Anmeldung der Schriftform bedarf, damit sie gültig ist - sonst hätten die nicht darauf bestanden.
    Wenn Du das gefunden hast, verweise darauf und daß Du demnach keine Anmeldung begangen hast. Ich persönlich würde dann erst wieder reagieren, wenn irgendwas vom Gericht kommt.

    Wenn Du nichts dergleichen findest, mache einfach eine schriftliche, beweisfähige Abmeldung, Grund: kein Fernseher vorhanden und zahle die bisher aufgelaufenen Gebühren einmalig. Auch dann würde ich erst wieder reagieren, falls vom Gericht was kommt.
     
  9. Retaliate

    Retaliate Byte

    Ich dachte die GEZ sei für die Freischaltung zuständig
    damit ich TV überhaupt sehen kann. Ich hatte ja nie zuvor was mit denen zu tun
    Dass es keinen TV gab / gibt beweisen die Fotos von der Wohnung
    und auch gibt es Zeugen dafür.

    Und dass wenn etwas wichtig ist ich diese Frage nicht nur einem Ansprechpartner stelle
    sollte eigentlich logisch sein insofern weiß ich nicht wieso du das mit den anderen Seiten erwähnst Ö.ö

    Du scheinst ja komplett auf der Seite von der GEZ zu sein so wie du argumentierst - dir ist schon klar
    dass man nicht fürs Fernsehen komplett sondern nur die öffentlich rechtlichen Sender zahlt wie etwa
    ARD und ZDF alias Zensiertes Desorientiertes Fernsehen (siehe dazu folgende Links)

    gelöscht, Kurzlinks sind im Forum nicht erwünscht - Hascheff

    Und inwiefern würde das eine Lösung in meinem Fall sein ? Ab 2013 muss JEDER was zahlen
    egal ob er was hat oder nicht - das ist ja noch dreister als jetzt.


    @ Werner-walter

    Die Sache mit dem Einschreiben und Rückschein wird maßlos überschätzt und hat nicht mal ein Wert vor Gericht:

    www.akademie.de/fuehrung-organisati...reiben-sind-wirksamer-als-normale-briefe.html

    www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html


    @ magiceye04

    Ich habe auf der GEZ Seite was gefunden wo da steht dass die Anmeldung auch FORMLOS sogar per Telefon
    und natürlich auch per Fax und Email erfolgen kann. Die Abmeldung allerdings bedarf einem Formular muss in Printversion erfolgen
    also per Brief - eine e-mail ist nur zulässig mit einer qualifizierten Signatur (...) auch muss das ganze begründet werden.
    Aber gut - die GEZ kann ja viel sagen es zählt ja was das Gesetz sagt und genau die beiden Sachen suche ich
    nämlich wie genau die Anmeldung erfolgen muss und auch ob man zahlen muss wenn man nichts vorher gehabt hat
    und weiterhin nicht besitzt
     
    Last edited: Nov 20, 2011
  10. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Nö, du kannst einfach so gucken - daher ist die GEZ ja auch so hinter einem her......
    Der TV-Empfang ist ja nicht verschlüsselt, du benötigst halt nur die passende Empfangseinrichtung - Kabel, Satellitenanlage oder DVB-T.

    Gruß kingjon
     
  11. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... da es keinenTV-Empfänger ohne ARD und ZDF gibt,
    wirst du wohl immer für ein TV-Gerät die Rundfunkgebühr bezahlen müssen.

    Mein Vorschlag, die ÖR sollen es genau so machen wie (in Zukunft) die Privaten,
    wer etwas sehen möchte soll sich eine Karte kaufen.

    Das Thema GEZ wäre dann Vergangenheit.
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...gehe zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt, die können und dürfen dich rechtlich beraten. Wir dürfen das nicht. Fakt ist, eine rückwirkende Abmeldung ist bei der GEZ nicht möglich. Es bleibt dir nur die theoretische Möglichkeit zu behaupten, dass du dich nie angemeldet hast. Die Anmeldung beweisen muss die GEZ. Gegen diesen "Beweis" kannst du dann ggf. wieder vorgehen. Allerdings halte ich die Erfolgsaussichten für sehr gering.
     
  13. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Das ist die Frechheit: TV unbestellt, unverschlüsselt in den Äther blasen und dann bei jedem abkassieren, weil man in dem Dunstkreis der Strahlen lebt.
    Dann kann die Musikindustrie auch mit Lautsprechergequake durch die Gegend fahren, die Bevölkerung beschallen und jeden abkassieren, den sie habhaft werden.
    Ein erfolgreiches Geschäftsmodell. :spitze:
     
  14. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Na super! Kein Wunder wenn es heißt - die ganze Welt ist ein Irrenhaus und in Deutschland ist die Zentrale.

    Sollte es schlimmer werden, hätte ich gerne einen schriftlichen Bescheid durch den Gerichtsvollzieher.
    Schließlich kann man sich ja auf gar nichts mehr verlassen.


    Die Betrüger sind halt mitten unter uns. Armes Deutschland.
     
    Last edited: Nov 20, 2011
  15. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Das wird so nicht funktionieren aus Sicht der ÖR, da der Geldfluss erheblich zurück gehen würde.
    Klar wäre das ein guter Vorschlag. Aber du und ich werden es nicht mehr erleben, dass sich die ÖR die Butter und den Speck vom Brot nehmen lassen.. ;)

    Das wollte aber der TO bestimmt nicht wissen...
     
  16. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    So und nicht anders.

    By, by Anstalten.
     
  17. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... ich gönne den ÖR die Butter, den Speck und das Brot.

    Die Rundfunkgebühren sollten aber
    für eine gute Programmgestaltung verwendet werden
    und nicht für eine Geldeintreibermaffia.

    In meinen Augen eine Frechheit
    Auszug aus der GEZ Abmeldung.
    In der gesamten Geschäftswelt reicht eine einfache Erklärung
    für die Kündigung eines Vertrags, bei der GEZ offensichtlich nicht.

    Armes Deutschland.

    Die Unvertändnis des TO kann ich nachvollziehen.
     
  18. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Schick ein FAX. Kommt todsicher an, und der Empfänger weiß auch, dass du weißt, dass es angekommen ist.
     
  19. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... da hilft auch kein Fax.

    Ist es ausreichend, daß man sich die Abgabe des TV-Gerätes
    im Wertstoffhof bestätigen lässt?
     
  20. gruftchaos

    gruftchaos Viertel Gigabyte

    Ehm, ich will mich nicht weiter einmischen, dass es genügt wenn du ein Empfangsgerät hast wurde ja schon mehrfach geschrieben ( dazu gehört auch der PC wenn es möglich ist mit ihm über Stream fernseh schauen kann ).

    Ein weiterer Punkt ist, das du dann natürlich auch kein Radio in der Wohnung / Auto besitzen darfst. Auch dafür sind GEZ Gebühren fällig, hier wird es dann wirklich schwierig, denn das wird dir kaum jemand abnehmen.

    .
     

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