1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Grafikkarte Garantiefall - Amazon ersttatt einfach Geld ansatt für Ersatz zu sorgen.

Discussion in 'Kaufberatung [Hardware]' started by kubatsch007, Jul 13, 2012.

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  1. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Die Händler haben doch auch ihre Wahl, wie sie ihre Waren anbieten.
    - Amazon als Verkäufer, dann müssen sie die Entscheidungen von Amazon akzeptieren
    - Amazon als Angebotsplattform, dann sind sie selber der Verkäufer
    - ihre Waren unabhängig von Amazon auf einer eigenen Plattform anbieten
     
  2. kubatsch007

    kubatsch007 Kbyte

    Ich glaube hier ist ein kleines Missverständnis entstanden.
    Ich habe direkt bei Amazon bestellt und nicht bei einem Marktplatzhändler.

    Ich habe aber manche Dinge etwas allgemeiner formuliert und deshalb allgemein von "Händler" geredet, was Amazon ja ohne Zweifel ist.
     
  3. Dann solltest Du mal z.b. den K&M Shop in Dortmund kennenlernen.
    Da habe ich mir 2008 nen Mainboard gekauft von ASUS das knapp 200 Euro kostete.

    Als ich den Rechner zusammen hatte alles komplett installiert war hatte das Ding alles nur keinen Sound.
    Da das Aufbauen vom PC inkl. Installation nicht am selben Tag abgeschlossen werden konnte sondern erst am Tag darauf bin ich dann
    mit dem Mainboard wieder zu dem Shop. Nachdem ich denen erklärt habe warum ich den Artikel umtauschen wollte dückten die mir da nen Reparaturschein in die Hand auf dem stand ich hätte Hardware reklamiert die nicht funktionieren würde und sie jetzt prüfen müssten ob ich das Falsch zusammen gebaut habe. Prüfzeit sollte zwischen 7 und 10 Tagen liegen.

    Amazons verhalten ist da schon wsentlich besser. Gerade nach 6 Monaten.
     
  4. ign

    ign Megabyte

    Hallo zusammen!

    Sorry, aber bei diesem Post musste ich, obwohl ich eigentlich eine andere Einstellung habe (siehe Signatur), verwirrt den Kopf schütteln.

    Da gerät der TO an einen Händler, der ohne hin-und-her, wenn-und-aber, ohne Rückfragen, ohne jeglichen Versuch, dem Kunden in irgendeiner Form irgendwelche Inkompetenz oder Schuld zuzuweisen den Kaufpreis ohne Abzug von Nutzungszeiten oder Wertverlust zurück überweist und auch dann wird auf das BGB und die "verbraucherunfreundliche Vorgehensweise" von Amazon verwiesen.

    Ein Konzern wie Amazon erledigt jeglichen Zahlungsverkehr über Finanzdienstleister - egal ob Ein- oder Auszahlung, Reklamationen, Rücksendungen, Gutschriften.Es ist es für ihn schlichtweg einfacher, eine Rückzahlung vorzunehmen und den Kunden zu bitten, eine neue Bestellung vorzunehmen, da es sich um völlig unterschiedliche Firmen"wege" handelt.

    Ich kann die Vorgehensweise (auch mit anderen Firmen, z.B. SC24.com, Hardwareversand.de) belegen:
    3 Reklamationen, die per einer einzigen E-Mail meinerseits und einer Rückantwort seitens Amazon erledigt wurden:
    Im ersten Fall eine Casio-Style-Kamera, die sich nach 12 Monaten nicht mehr einschalten ließ. Rückerstattung auf Nachfrage auf mein Kundenkonto mit dem Hinweis, eine neue Bestellung aufzugeben. Die Kamera hatte zu diesem Zeitpunkt 40 % des Marktwertes verloren und ich bestellte mir für die Gutschrift eine neue / andere. Auch die Rückerstattung auf mein Privatkonto wäre erfolgt.

    Im zweiten Fall wurde ein Handy-Akku über die USB-Schnittstelle nach einigen Monaten nicht mehr geladen. Das Laden klappte nur noch über einen externen Akku-Lader.
    Eine Email, Rückerstatung auf mein Konto innerhalb von 2 Tagen. Das Handy hatte bis dorthin einen Marktwertverlust von ca. 25 % und konnte selbst im Amazon-Shop neu bestellt werden.

    Der dritte Fall war ein teures Fachbuch, das mich mit eingedrücktem Einband (mit scharfem Gegenstand) erreichte. Das Buch hatte das Amazon-Lager so garantiert nicht verlassen.
    Amazon machte daraus aber keine Welle (Nachfrage bei DHL, Annahme trotz beschädigter Verpackung), sondern schickte mir ein neues Buch, dass mich am nächsten Tag erreichte, ebenso wie eine RMA-Nummer und der Paketaufkleber, mit dem ich das Buch kostenfrei zurückschicken konnte.

    Somit kann ich nicht nachvollziehen, was es hier zu beanstanden gibt.
    Da kann ich (leider) nur den Kopf schütteln. Ich glaube, dass viele hier im Forum ganz andere Verhaltensweisen von Internethändlern kennen - wenn ich mir die Einträge hier so anschaue ...

    Gruß!
     
  5. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    @kubatsch007:
    Hättest Du Dich auch beschwert, wenn die Karte inzwischen im Preis gefallen wäre?
    Denn das ist die übliche Richtung, die der Preis nach dem Kauf meistens einschlägt - und in der Regel wird trotzdem der volle Kaufpreis ersetzt.
    Darum ist das Vorgehen im Allgemeinen auch sehr kundenfreundlich.
    Sieh es mal so: Die Karte ist nach wie vor verfügbar und eigentlich hat Dir Amazon nur eine Art "Miete" für die letzten Monate abgeknöpft - 25€ sind dafür sehr fair.

    Immerhin hat in Deinem Fall ja ein nachdrücklicher Anruf noch für weitere Zugeständnisse seitens Amazon geführt. Da hätte ich als Aktionär irgendwie langsam Angst, dass das Unternehmen zu viel Geld an die Kunden verschenkt..
     
  6. kubatsch007

    kubatsch007 Kbyte

    Nee, natürlich hätte ich mich dann nicht beschwert, aber ich hätte mir die Karte dann direkt wieder bestellt.
    Ich hatte ja auch weiter oben geschrieben dass ich das Verhalten, seitens Amazon durchaus legitim finde.

    Aber was heißt hier Zugeständnisse seitens Amazon? Sie sind dazu schließlich gesetzlich verpflichtet den Mangel zu beseitigen oder für Ersatz zu sorgen (siehe BGB) sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig ist (und nochmals der Link von weiter oben... http://www.rae-luehl.de/rechtsinfor...-des-kaeufers-bei-maengeln/nacherfuellung.php ) Und ein vernünftig geführtes Großunternehmen hat Reklamationen usw. auch in seiner Kalkulation mit drin.
     
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