1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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juristische frage

Discussion in 'Smalltalk' started by MatzeSlipknot90, Sep 19, 2007.

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  1. Also!

    Ich habe an meinem fertig PC einige neue hardware komponenten verbaut! da das mainboard vorher wohl schon einen knacks gehabt hat abber ich es da erst gemerkt habe bin ich zu dem Laden gefaren wo ich den pc (acer) gekauft habe!


    Nun wollen die das abber nicht unter garantie reparieren weil die behaupten das mit dem öffnen des Gehäuses die Garantie auf sämtliche komponenten erloschen wäre!

    Ich habe abber gehört das auch beim öffnen des Gehäuses kein garantieverlust entsteht!!

    Kan mir dafür einer von euch eine begründung nenen?? z.B. einen Zeitungsartikel der das Gegenteil beweist...!

    LG Matthias
     
  2. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    --------------------
     
  3. Sele

    Sele Freund des Forums

    PCs gelten laut einem Urteil in analoger Sache als von vornherein aufrüstbare Gegenstände. Das Öffnen des Gehäuses zu Aufrüstzwecken (oder einfach nur einmal reinschauen) führt nicht zum Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen!
     
  4. danke für deine schnelle antwort!

    Ich bin halt gerade in Konflikt mit diesem geschäft und wäre gut wenn du mir da en handfesten beweis / en änliches gerichturteil oder en auszug ausm grundgesetztbuch der dieses Thema behandelt schicken könntest!

    da ich denen ja irgenteinen handfesten beweis vorlegen muss!

    Ich bedanke mich schonmal!

    LG Matthias
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

  6. nein ich habe wie oben geschilder neue hardware komponenten eingebaut!
     
  7. räbbie

    räbbie Guest

    Sieht doch im Endeffekt so aus:
    Du sagst: es liegt am Board, will Kohle haben.
    Händler sagt: was kann ich dafür wenn du da rumpfuschst und danach nix mehr geht.

    Wann hast du den PC gekauft?
    Gibt ja diese Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei der Gewährleistung.

    War dar am Gehäuse so ein Garantie-Siegel dass du beim öffnen gebrochen hast? Dann dürfte dir eigentlich auch klar gewesen sein, dass das Scherereien gibt.
     
  8. Sele

    Sele Freund des Forums

    Wir sind hier nunmal keine Juristen, die Urteile sammeln. Du kannst aber ruhigen Gewissens im Geschäft auf die Existenz eines solchen Urteils verweisen, bzw. soll man Dir dort einmal darlegen, mit welchen rechtlichen Tatsachen man die Beschränkung der vollständigen Nutzung Deines Eigentums begründet. Sollte man Dir mit AGBs kommen, kannst Du die in die Tonne treten, denn sie sind in diesem Punkt ungültig.
     
  9. ja ich habe das garantiesiegel an der rückseite durchbrochen abber was sollte ich sonst tun wenn ich mehr leustung haben will.

    Aber danke für eure hilfe!!
     
  10. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  11. Sele

    Sele Freund des Forums

    Dieses Garantiesiegel ist Mumpitz, und das wissen die Vertreiber/Hersteller eigentlich auch.
     
  12. räbbie

    räbbie Guest

    Na zum Beispiel vorher mit dem Händler drüber reden. Der hätte dir die Teile sicher auch für ein paar Euro eingebaut.
    Neues Siegel drauf, fertig.

    Wenn du clever gewesen wärst, hättest du wenigstens die alten Komponenten wieder eingebaut und dir ne gute Geschichte für das Siegel einfallen lassen. :D

    Das Siegel ist insoweit sinnvoll, weil du damit beweisen kannst, dass du an dem PC nicht rumgespielt hast.
    Der Händler haftet für sein Ware und nicht für mißglückte tuning-Versuche.
     
  13. Mr.Ärmel

    Mr.Ärmel Byte

    @räbbie: des is doch aber auch nix, wegen jedem Teilchen, das man einbauen will, zum Händler zu gehen. Und außerdem wirst du kaum zum Händler gehen und ihn fragen ob er den PC mal aufmacht und drinnen staubwischt ;)
     
  14. räbbie

    räbbie Guest

    Türlich is das doof.
    Aber wenn ich meine Garantie-Ansprüche bewahren will muß ich halt Kompromisse eingehen.
    Klar ist das Siegel da eigentlich kein Argument, aber Recht haben und Recht kriegen sind auch immer 2 Paar Stiefel.
    Willst du wegen einem 100€ Board zum Anwalt? Der lacht dich aus.

    Und ganz allgemein gesprochen...ein großer Teil der kaputten Hardware kommt von Fehlern bei der Handhabung.
    Gibt irgendwo so ein schönes Horrorkabinett, auf der ein Händler seitenweise mit Bildern auflistet, was ihm seine Kunden über die Jahre als Garantiefall andrehen wollten und angeblich garnix dafür konnten...find nur leider die Seite gerade nicht.
    Da weißt teilweise nicht ob du lachen oder weinen sollst, aber so siehts halt aus.
     
  15. Danke für die Zahlreichen Antworten!


    nein ich habe nicht for wegen so einem 80 euro bord zum Anwalt zu rennen das ist doch zeitverschwendung!!


    Aber ich brauchte halt hintergrundwissen zu dem Thema das ich mich mit dem Geschäftsinhaber vernünftig darüber unterhalten kann!

    Also nochmal danke!!

    LG Matthias
     
  16. räbbie

    räbbie Guest

    Wie gesagt, kommt auch drauf an wie alt der PC schon ist.

    Hab jetzt ned viel Ahnung von Juristerei, aber in den ersten 6 Monaten muß er dir beweisen dass du was falsch gemacht hast, sonst wird angenommen dass der Schaden schon bei der Übergabe bestand.
    Danach mußt du das beweisen.

    Aber Recht haben und Recht kriegen...

    mal mit dem Mann reden, vielleicht kann man sich irgendwie einigen.
     
  17. AlKo

    AlKo Kbyte

    Juristischen Rat kannst nicht haben, aber nen Tipp:

    Bau die Originalkomponenten wieder zurück in den PC, dann schnüffel mal in den Unterlagen, die beim Rechner dabei waren.
    Da ist ne ACER-Kundenhotline vermerkt. Ruf dort selbst an und melde deinen PC als defekt. Du musst denen ja nicht unbedingt erzählen, dass du daran rumgeschraubt hast. Du hast den PC mal geöffnet, weil du die Kabel auf festen Sitz überprüfen wolltest... oder was auch immer. Die lassen das Gerät i. d. R. vom Paketdienst holen und schicken ihn repariert wieder zurück.
    Bei der ganzen Geschichte bleibst du natürlich höflich und freundlich. Normal macht ACER da keine Probleme und repariert dir das Teil.

    ich versteh´s nicht, warum man da immer den PC zum Händler schleppen muss, wenns nen Vorortservice oder Collect & Return gibt... :aua:
     
  18. ich werde mir wahrscheinlich en neues board zulegen und sehen das ich denen nichts für die "reperaturkosten" blechen muss.
    das board war eh scheise!
    Ich weis ja nicht ob das so üblich ist ich habe noch nie einen schlechteren service erlebt!

    Die haben den computer jetzt fast 2 wochen bei denen und das einzige was die gemacht haben ist festgestellt das mein board im ***** ist! also da wäre ich von allein jetzt nicht drauf gekommen. ^^

    Also was lernt man draus selber machen! ;-)
     
  19. Indako

    Indako Kbyte

    Da hat dein Händler leider Recht. Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist kann er auch die Bedingungen dafür festlegen. Unter anderen auch das man das Garantiesiegel nicht beschädigt.

    Anders sieht es mit der Gewährleistung des Händlers aus. Hier muß der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen das der Schaden von dir Stammt und nicht bereits am Tage der Übergabe. Und der erste Beweis ist schon mal die Beschädigung des Garantiesiegels. Der zweite Beweis sind die ausgewechselten Komponenten. Der Rest hängt jetzt vom Tatsächlichen Fehler auf dem Board ab.

    Letzte Klärung kann leider nur ein Gutachter bringen. Nur das kostet Geld. Und das zahlt der Verlierer, wobei du zwei Joker hast und der Händler nur einen. Denn der Händler zahlt nicht nur bei Eindeutigen Fehler, sondern auch wenn der Gutachter den Fehler nicht Eindeutig zuordnen kann.

    Ich handle bei Garantiesiegeln eigentlich immer so, das ich das Gerät mindestens einen Monat lang ausgiebig Teste. Erst wenn in dieser Zeit das Gerät fehlerlos blieb, öffne ich das Gerät, und mache meine Umbauten. Denn leider ist es so, entweder ist am ersten Tag ein Fehler drin, oder der Fehler tritt einen Tag nach Ende der Garantie auf. Dazwischen sind die Fehler selten.

    Da der Händler von diir die Reparatur bezahlt haben will, dürfen Sie leider mit der Reparatur erst beginnen wenn du dein OK gibst. Solange müssen Sie das Gerät so lassen wie es ist. Schließlich hast du ein Recht einen Gutachter oder das Gericht ein zu schalten und da dürfen vorher die Beweise nicht vernichtet werden.

    Indako
     
  20. Horst1

    Horst1 Viertel Gigabyte

    Mal abgesehen davon, daß die Formulierungen in vielen AGBs unlogisch sind,so haben bereits mehrere Gerichte deren Unwirksamkeit festgestellt. Ist doch auch klar. Was soll denn ein User machen, der seinen PC selbst schraubt? Da ist auf jeden Fall klar, daß sowohl Gewährleistung als auch Garantie für jede einzelne Komponente gilt. Ich hatte noch nie Schwierigkeiten damit.
    Auf jeden Fall ist aber klar, daß wir hier im Forum keinerlei Rechtsauskünfte erteilen dürfen. Dies dürfen nur Anwälte mit gültigem Auftrag!!!
     
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