1. Liebe Forumsgemeinde,

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Keine Zahlung bei 14 Tage Rückgaberecht?

Discussion in 'Smalltalk' started by PC-Freak88, Apr 28, 2006.

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  1. PC-Freak88

    PC-Freak88 Kbyte

    Hi!
    Ich verkaufe gewerblich bei ebay. Ich habe vor kurzem einige Computerteile versteigert (neue). Gemäß dem Gesetz hat jeder Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Meine Frage ist nun, was könnte ich machen (außer ebay melden und Gebühren gutschreiben lassen), um trotzdem mein Geld zu erhalen, wie sieht es aus, wenn der Käufer nach 14 Tagen noch nicht bezahlt? Kann er immer noch aus dem Kaufvertrag austreten?
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Verkaufst du auf Rechnung?
    Ist doch üblich, dass man dann eine Zahlungsfrist gewährt.

    edit:
    ach es geht um die Rückerstattung der Gebühren, wenn kein Geschäft zustande kommt.

    Das Vorgehen kannst du in den ebay-Hilfe nachlesen.
     
  3. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Das Rückgaberecht heißt doch nicht dass der Käufer erst mal nix zahlen muss.

    Normalerweise verkauft man bei eBay auch alles nur gegen Vorkasse, erzähl mir nicht du hast die Ware versandt ohne vom Käufer auch nur einen Cent gesehn zu haben?
     
  4. Stimmt. gegen Rechnung ist ein hohes risiko, ein risiko das man bei teuren teilen nicht eingehen kann. Machen wir in der Arbeit auch nicht mehr. Wir geben wahre nur gegen Vorkasse oder auf Nachnahme herraus, oder was wir auch hin und wider haben das kunden sich die sachen abholen und dann bar zahlen.


    Aber bitte, in Ebay nie auf Rechnung, ist verdammt schwierig das geld später noch zu bekommen.


    Noch was anderes,hast du abmahnungen schon geschrieben?
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    @PC-Freak88: Deine AGBs würde ich gerne mal sehen! :rolleyes:

    @Systemfailure: Abmahnungen kriegste von Deinem Chef - Kunden kriegen Mahnungen! :aua:
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wenn ich deine Frage lese, solltest du das sein lassen. Im Groben: Das Widerrufsrecht hat nichts damit zu tun, wann und wie bezahlt wird. Das hat allenfalls Auswirkungen, dass unter bestimmten Umständen die Rücksendekosten zu Lasten des Käufers gehen.
     
  7. PC-Freak88

    PC-Freak88 Kbyte

    Danke erst mal für das Interesse am Thema!

    Wie üblich verkaufe ich die Sache immer per Vorkasse. Die Ware ist noch bei mir, aber es ist eben blöd, da ich diese Sorte z. B. 20-mal auf einmal verkaufe, und beim wiedereinstellen, die nicht verkaufte Ware einzeln verkaufen muss.

    Beispiel:

    Käufer kauft Ware und zahlt nach 14 Tagen nicht (mit Frist). Nach er Frist ist auch keine Zahlung eingegangen, kann er dann einfach sagen: Ich trete vom Vertrag zurück, ich habe ja ein Rückgaberecht?
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Glaskugel: Welche AGB? :D
     
  9. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Nein, denn Rückgaberecht gilt nur für Ware die man schon hat. Wenn er nicht bezahlt hat er keine Ware und damit auch gar nix dass er zurückgeben kann.
     
  10. Nein, das rückgaberecht gilt 14 Tage, wenn du es nach diesen 2 Wochen nicht mehr annimmst muss das der Käufer Akzeptieren. Er hat erst wieder ein rückgaberecht wenn er das besagte teil zwei mal einschickt und der Fehler immer noch nicht behoben wurde, dann hat er wieder eins, aber ansonsten nicht.
     
  11. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    @ Systemfailure
    Du bringst Rückgaberecht und Garantie durcheinander...
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Vertrag ist Vertrag. ABER: Du musst nachweisen, dass ein Vertrag mit einer konkreten Person zu stande gekommen ist - im Onlinehandel nahezu unmöglich. Im Zweifel behauptet der Käufer: Ich war es nicht und du kannst ihm nicht das Gegenteil beweisen. Für größere Aufträge gibt es das gute alte Fax...
     
  13. PC-Freak88

    PC-Freak88 Kbyte

    Ich bin kein Powerseller, sondern Kleingewerbetreibender, hab also keine AGB.

    Das mit dem Rückgaberecht kann ich nachvollziehen, es beginnt erst, nachdem der Käufer die Ware erhalten hat.

    Angenommen, er zahlt nach 20 Tagen und ich liefere ihm die Ware, dann gilt wohl auch das Rückgaberecht noch, oder?
     
  14. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö. Der Begriff Rückgaberecht ist meines Wissens im BGB eindeutig belegt und wird vom Verkäufer unabängig vom Widerrufsrecht eingeräumt. Das Erste kann er, das Zweite muss er.
     
  15. Bei gewährleistung muss der Händler ein teil zwei jahre lang annehmen. Sollte sich aber herrausstelen das das teil Mechanischen schaden erlitten hatt ist es kein Garantiefall. Passt es allerding und wird die defekte Componennte ausgetauscht ist das Garantie.
    Ein Käufer hat im Onlinehadel ein 14 Tage rückgaberecht nach erhalt der Wahre. (Wenn er bezahlt hat)

    Sollte aber ein z.B. ein Rechner nicht funktionieren kann der Kunde ihn auf Garantie zurückschicken (innerhalb 2 Jahre). Ist der Mangel aber nach 2 Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt kann er den Rechner zurückgeben.
     
  16. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Respekt! :bet:

    :dumm: wieso bin ich da eigentlich nicht selbst drauf gekommen? *grummel*
     
  17. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Mutig - ich kann mir es nicht leisten, darauf zu verzichten. Der Gesetzgeber regelt zwar viel, aber einiges automatisch zu Gunsten des Käufers wenn der Verkäufer es nicht ausschließt bzw. im Rahmen des Gesetzes festschreibt - z.B. keine korrekte Widerrufsbelehrung verschafft dem Käufer weitergehende Rechte.
     
  18. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    hör auf, bitte! das ist alles nur halb gar, was Du da von Dir gibst! :rolleyes:
     
  19. PC-Freak88

    PC-Freak88 Kbyte

    Das mit der Garantie ich kein Problem, ich verkauf nur Teile, die "stabil" sind...

    Ich habe in der Beschreibung geschrieben, dass das Widerrufsrecht nach frühestens nach Erhalt der Ware beginnt.

    So steht es fast bei jedem!

    Ich werd's dann so machen, dass ich einfach Fristen setzte und immer weiter die Mahngebühren erhöhe, dann hab ich wenigstens keinen Schaden.
     
  20. Hab ich was vergessen. Sags mir bitte?
     
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