1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Keine Zahlung bei 14 Tage Rückgaberecht?

Discussion in 'Smalltalk' started by PC-Freak88, Apr 28, 2006.

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  1. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    die Rechtssprechung geht dann so in Richtung 6 Monate! :rolleyes:
     
  2. Man hat 6 Monate das recht auf einen Direktaustausch, was darüber hinausgeht kann der Händler zum Hersteller schicken und es nach 2 bis 3 Wochen dem Kunden wieder geben.


    Und ja, da ist auch noch ne sache mit dem beweißen des defektes, vor und nach den 6 Monaten..


    Oder liege ich da falsch?
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    wo hast Du denn diesen ganzen Käse her? es liegt im Ermessen des Händlers/Lieferanten, ob er repariert oder austauscht - der Kunde hat da keinen Anspruch drauf! :rolleyes:
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich hab da noch irgendwas im Ohr, dass es dafür keine gesetzlich festgelegte Frist gibt und es im Zweifel auf eine Einzelfallentscheidung vor Gericht raus läuft...
     
  5. richtig, nach den 6 Monaten liegt es im ermessen des Lieferanten/Händlers was er macht. Aber ist innerhalb eines Halben Jahres etwas defekt hat der Kunde das recht auf einen Sofortaustusch, wenn es nicht auf lager ist muss es bestellt werden. Wenn der Kunde drauf besteht.
     

  6. Werden solche entscheidungen einzeln gefällt?
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wenn es in dem Wortlaut drin steht, werde ich bei dir kaufen - es heißt nichts Anderes, als das sich der Kunde aussuchen kann, wann die Frist beginnt :baeh:


    Das ist natürlich ein Argument. :rolleyes: - Schon mal im Anhang des passenden Gestzes nachgeschaut? Da gibt es ein Muster, wie die Widerrufsbelehrung aussehen soll. Braucht man nur abschreiben, um auf der sicheren Seite zu sein.


    Och, wenn der Käufer es durchziehst (und den Kauf bestreitet), hast du eine Anzeige wegen Rechnungsbetrugs am Hals...
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wenn der Verkäufer zum Anwalt geht, wird der aus rein finanzieller Sicht raten, den Vertrag rückabzuwickeln und gut.
     
  9. PC-Freak88

    PC-Freak88 Kbyte

    Zum Anwalt würd ich nicht gehen, ich hasse Zivilklagen und überhaupt irgendetwas mit Gerichten zu tun zu haben. Zum Glück war ich noch nie vor nem Gericht.


    Für mich hat sich die Sache erledigt, aber er muss hier nicht über 6 Monate Defekt..blala disktutiert werden, das ist ein anderes Thema.
     
  10. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Du mißverstehst da etwas: dein Kunde verklagt DICH auf Rückabwicklung... - in jedem Fall viel Glück mit deinem Geschäft, du wirst es brauchen. Aber ein Tipp am Rande noch: alles was du nicht wasserdicht geregelt hast oder wo du dich nicht richtig auskennst, werden deine Kunden finden und ausnutzen. Wenn du Glück hast, kostet es nur Geld...
     
  11. PC-Freak88

    PC-Freak88 Kbyte

    Bei dir hat nur der Käufer Rechte, der Verkäufer ist der Dumme.

    Mich können die nicht verklagen, sollten die des tun, dann werden die mich persönlich kennen lernen.

    Dann könnt ich ja gemütlich im Laden was teures klauen, und nachher den Detektiv wegen Erpressung usw. verklagen...

    Egal, schließt den Thread hier, langsam wird es hier mir zu juristisch.
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das hat nichts mit mir zu tun, sondern ist die Rechtslage in D.

    :rolleyes: :aua:
     
  13. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ja PC-Freak88, nur ein Gewerbe anmelden genügt eben nicht, man muss sich als Unternehmer heute in vielen Dingen auskennen, sonst hat man ganz schnell eine Klage am Hals. Klage von Kunden, Verbraucherschützern, Verbänden, Händlern oder dem Finanzamt. Was glaubst du, wie schnell man heute gegen Wettbewerbsrechte, oder Urheberrechte verstoßen kann.

    Da werden dann die entsprechenden Leute auch richtig Angst bekommen. :aua: Im für dich ungünstigen Fall sitzen die anderen am längeren Hebel.
     
  14. PC-Freak88

    PC-Freak88 Kbyte

    Jetzt gibt es nen Salat: Urheberrechtsverletzungen, was hat das mit dem Rückgaberecht zu tun? Meine Frage hat sich nur auf dieses Recht bezogen und ich bekomm da Antworten mit Garantien usw.

    Warum sollte ich Probleme bekommen? Artikelbeschreibung, Bild usw, alles von mir (also bin ich der Urheber). Ware ist original und neu. Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgaberecht ist auch ok, wenn einer nicht zahlt, dann kriegt der ne Verwarnung und wird von mir gesperrt: Basta!
     
  15. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    damit beantwortest Du Deine Frage auch, wie man's besser kaum machen kann! ;)
     
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