1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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KMElektronik Maxtor Garantierecht??

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by aleco33, Jun 24, 2003.

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  1. aleco33

    aleco33 Byte

    Wer kennt sich aus.

    Hab vor zwei Monaten eine HD gekauft. nach 3wochen viel sie ohne vorwarnung aus und klapperte nur noch, klang als ob der lesekopf beschädigt wäre. Festplatte wurde bei KMElektronik in Stuttgart gekauft. Der Verkäufer hat die Platte auch getestet bereits beim Anstecken der Stromsteckerleiste klappert das Ding nur noch und wird furchtbar heiss! Urteil des Verkäufers Lesekopf beschädigt keine Funktion. Nach nun 5Wochen Bearbeitungszeit kommt die Platte ANGEBLICH VON MAXTOR zurück mit Hinweis mechanische Beschädigung, Steckerleiste gebrochen! Keine Garantie. Verkäufer und ich haben uns das Teil angeschaut keine Beschädigung erkennbar. Stecker stecken alle sauber und fest kein Wackelkontakt erkennbar. NUR ein ca. 1mm Plastikteilchen ist seitlich am IDEsteckerleiste abgebrochen, Kein Pin oder sonstiges Beschädigt oder Verbogen und dies soll die mechanische Beschädigung sein womit man sich wahrscheinlich der Garantie entziehen will??? Wer kennt sich aus??? Geht es so einfach sich der Garantie zu entziehn?? Was bringen uns dann die zwei Jahre Garantie, wenn jede proforma Antwort vom Hersteller zur Garantieverweigerung führt????
    [Diese Nachricht wurde von dieschi am 28.06.2003 | 07:57 geändert.]
     
  2. aleco33

    aleco33 Byte

    hallo zusammen,

    dooyou ich hoffe du sprichst für viele gute Händler und zum glück gibts davon noch genügend und mein Gefühl ist auch, dass genau bei denen die läden schön voll sind und auch der umsatz stimmt irgendwo rächt es sich wenn man versucht seine kunden zu verschaukeln, gerade bei KME lese ich häufig in Foren wie sie sich über geltende Gesetze hinwegsetzten und da die meisten teile unter 150? liegen ist es wirklich ein riesen hickhack, mein fall ist bis heute nicht fertig der schlichter hat bis heute kein urteil gefällt..........gekauft hatte ich das teil im april 2003 also bald seit über 8monaten im Streit und ich bin mir sehr sicher die wissen das auch, dass die wenigsten sich diesen stress antun, das mit maxtor wäre eine überlegung wert :bet:

    Danke Zeus für die vielen hilfreichen Tips
     
  3. dooyou

    dooyou Halbes Megabyte

    was soll man dazu noch sagen das sich eine firma für ein 150? teil so rumziert.
    aber was soll man sagen, siehe oben :-) der aufwand als privatperson gegen eine so sture firma anzukommen ist fast zu groß, bzw wäre er mir es bei 150?.
    denn bis man mal recht bekommt kann es locker ein halbes jahr dauern mit allen streiterein und die kosten, der stress, die nerven....mir wäre das wahrschienlich zuviel stress ich würde mri eine neue kaufen. klar, mein pech, denn er ist im recht, aber halt der aufwand...

    wenn ich so mit meinen kunden umspringen würde wie kmelektronik, dann gute nacht. ich hab lieber zufriedene kunden, gib dem ne neue platte und klär das mit maxtor ab. bisher klappte das immer.
     
  4. Warum denn mit dem Händler streiten??
    Mir sind bereits zwei Maxtor Platten über den Jordan gegangen, eine hatte ich bei Ebay ersteigert und sie hatte auch eine kleine Plastabsplitterung hinten, sie ist aber erst 11 Monate später kaputt gegangen.
    Bei beiden habe ich das Maxtor-Diagnosetool laufen lassen (als 2. Platte in ein anderes System gehängt), mir brav die Fehlercodes aufgeschrieben, RMA online beantragt, neue Platten geschickt bekommen, Datensicherung, soweit möglich gemacht und alte Platten zurückgeschickt.

    Habe in beiden Fällen NIE wieder etwas von Maxtor gehört.
    Einziger Wehrmutstropfen war, daß ich auf meinen Portokosten für den Rückversand der Platten (immerhin Europaversand) sitzengeblieben bin.

    Ich habe etwa zur gleichen Zeit eine defekte IBM (auch noch in der Garantiezeit) gehabt, und von IBM war an Ersatz oder RMA als Privatperson überhaupt nicht zu denken! Da bin ich wirklich wie der letzte Dreck behandelt worden.

    Also, wenn sich KME so stur stellt, würde ich es vielleicht doch direkt bei Maxtor versuchen. (Für den Vorabversand von Erstzplatten benötigt man allerdings eine Kreditkarte!)
    MfG
     
  5. de Gral

    de Gral Kbyte

    Ich klage gerade gegen Enermax. Ein bei KM gekauftes Netzteil hat nach acht Wochen einen Kurzschluß bekommen und Überspannung in den Rechner gejagt. Bis auf die Monitore, Tastatur, Maus und Diskettenlaufwerk ist alles kaputt ? rund 5000 Mark Schaden. KM hat sich lange gesperrt, den Lieferanten zu nennen. Erst als sich meine Forderungen dann gegen KM richteten, haben sie den Namen genannt. Das gleiche Spiel hat dann auch der Lieferant gemacht. Erst auf Druck nannte er den Importeur. Der verweigerte sich dann auch wieder, weil ich ihm nicht das Netzteil zum ?Prüfen? geben wollte.

    Jetzt kämpfen wir mit dem Gericht, daß sich ebenfalls bißchen unwillig zeigt, das Verfahren zu eröffnen. Man kennt sich dort schlicht und einfach mit solchen Sachen nicht aus.

    W. H.
     
  6. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    @Aleco

    Ich kann Dich verstehen. Umgekehrt aber läuft Dir die Zeit davon, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

    Mit weiterem Zeitverzug lassen sich die vorgefallenen "Tatsachen" kaum noch präzise rekonstruieren, also ggf. vor Gericht darstellen. Zwar mag Deine Berichterstattung hier im Forum als Gedächtnisfüller helfen, aber trotzdem.

    Umgekehrt wird es auch schwieriger für einen Anwalt, die von Dir geschilderten Vorfälle aufs juristisch Wesentliche abzuklopfen, da immer mehr Personen, die mit dem Fall nicht unbedingt zu tun haben mit der Festplatte in Berührung gekommen sind.

    Fakt ist: Ausgangspunkt Deiner Gewährleistungsansansprüche von Gesetzes wegen ist KME (nicht zu verwechseln mit der Garantie!). Hier ist schon mal besagter §476 durchs Forum gegeistert. Im Grunde kann man das dazu Gesagte im Ergebnis stehenlassen. KME kann Dir erzählen, was sie wollen, sie sind hier in der Nachweispflicht.

    Bzgl. der Kosten: "EH" ist da etwas naiv. Grundsätzlich bleibt stets ein Kostenrisiko, das auch ein RA nicht hinwegzaubern kann. Sonst würde jeder nur noch über RA miteinander kommunizieren und wenn zwei Parteien über RA sich austauschen, muß wohl an irgend jemand die Kostenfrage kleben bleiben.

    Ein kostenschonender Weg ist, KME mittels schriftlichen Nachweises in Verzug zu setzen (was ggf. schon vorliegt, aber durch einen RA geprüft werden muß). Im Verlauf des Verzuges - Verweigerung der Nacherfüllungspflicht - kannst Du dann die sogenannten Rechtsverfolgungskosten (RA-Kosten) gelten machen. Immer aber unter der Voraussetzung, daß ein ggf. zu führender Prozeß mit Dir als Sieger hervorgeht.

    Ohne Einschaltung eines RAs tut sich hier gar nichts. Daher höre auf, KME noch einmal in welcher Form auch immer die Festplatte zu übergeben. Das war meiner Ansicht nach Dein größter "Fehler". Das ist so, als wolltest Du einem Rocker in dessen Club alleine eine auf die Backen hauen. KME ist doch gerade daran interessiert, ein für sich - und damit für Dich ungünstiges - Ergebnis zu erzielen. Nur noch objektiven Gutachtern sollte Deine Festplatte in die Hand gegeben werden.

    Nichtsdestotrotz solltest Du auch Ankündigungen Taten folgen lassen, also: in Verzug setzen, zum RA gehen, Gutachten anfertigen lassen und ab vor Gericht.
     
  7. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    nenene,
    die sache doch ganz einfach. k&m hat ein problem. die platte ist defekt und die müssen sich drum kümmern. tun die das nicht gibt es noch den weg zu rechtsamwalt.
    falls keine rechtsschutz besteht, gibt es noch die prozeskosenbeihilfe.
    wenn sich dann der anwalt einschaltet geht das normaler weiser schnell.
     
  8. EH

    EH Byte

    Hallo Alex,

    @ ... die werden beim Anwalt so argumentieren, die Festplatte wurde durch unsachgemäße Behandlung beschädigt ...

    Selbst das deckt in den meisten Fällen die neue Regelung der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten (Ausnahme: vorsätzliche Beschädigung). Denn: Der Händler müsste Ihnen nachweisen (!) - behaupten reicht in keinem Fall! -, dass SIE diese dubiose Beschädigung mutwillig verursacht haben. Das wird er insbesondere dann nicht schaffen, wenn Sie auch nur einen Bruchteil Ihrer 21 "Schrauberjahre" belegen können. Sind Sie professioneller PC-Schrauber, d.h. mit wie auch immer gearteten Ausbildungsnachweisen? Dann hat er überhaupt keine Chance. Dann greift die berufsbezogene Qualifikationsvermutung, die er auch erst durch Beweise wieder aushebeln könnte.

    Spätestens bei dem entsprechenden Versuch von K&M dreht angesichts des Streitwerts jeder (!) Richter (noch längst bevor es überhaupt zur so genannten Hauptverhandlung kommt) endgültig durch und entscheidet mit Lichtgeschwindigkeit nach Aktenlage zu Ihren Gunsten. ;)

    Also kein Grund zur Besorgnis. Viel Glück bei der Anwaltssuche!
     
  9. aleco33

    aleco33 Byte

    Hallo

    Vielen Dank für die Info.

    Hab heute wie erwähnt die Platte von einem Techniker überprüfen lassen zum Glück kostenlos. Der sagte auch ich soll sofort zum Anwalt wußte aber auch nicht, wer diese Kosten trägt. Aufgrund des vorhandenen Fehlers das die Platte klappert war ihm alles klar und die angebliche Beschädigung, wo wir uns beide fragen, ob die nicht evtl. absichtlich entstanden ist hat mit dem Mangel nicht zu tun.

    Ich schraube nun seit ca. 21jahren an PCs rum, wenn mir wirklich die Platte runterfällt würde ich auch nicht erwarten, das mir die jemand erstetzt. Aber wenn das ding nach 5wochen vollbetrieb ausfällt und zusätzlich die daten verloren gehen, da ich anfangs nicht daran dachte dass diese ausfallen könnte, dann ist dies traurig genug!
    Hab echt das Gefühl das dies eine neue Masche ist denn zwei Jahre sind lang!!

    Wie gesagt danke für die Info, meine Bekannte rätselten ein wenig woher diese coolness von denen, obwohl die Rechtslage mehrmals auch schriftlich zitiert wurde eine derartige ignoranz und es kam auch der Satz andere hättens auch schon probiert, da geht nix!!

    Alle nötigen Unterlagen liegen bereit. Ich denke halt die werden beim Anwalt so argumentieren, die Festplatte wurde durch unsachgemäße Behandlung beschädigt. Mal sehn was wird....
     
  10. EH

    EH Byte

    Dann will ich mich mal wieder kurz aus der Versenkung hieven:

    > TROTZDEM alles bringt nicht selbst drohen mit Anwalt führt nur: Geh doch zum Anwalt!! <

    Alex, Sie brauchen keine (Kosten-)Angst zu haben, wenn Sie zum Anwalt gehen:
    Immer vorausgesetzt (!), dass Alles real so gelaufen ist, wie Sie es beschrieben haben, muss K&M auch die Anwaltskosten übernehmen - käme es (bei dem Streitwert äußerst unwahrscheinlich) zu einem Prozess, dann auch die Gerichtskosten - es sei denn, Sie würden verlieren. Aber das ist m.E. auszuschließen.

    Die einzigen Beweise, die Sie beibringen müssen sind die Kaufquittung (tunlichst mit Seriennummer der Platte) und Ihre Reklamation mit Datum.

    Den Rest erledigt jeder (!) Anwalt wahrscheinlich bereits mit einem Anwaltsbrief.

    Dass der nachher eventuell bei K&M seinem Honorar hinterherrennen muss, braucht Sie nicht weiter zu interessieren, denn der wird nach der ersten erfolglosen Mahnung gnadenlos einen Mahnbescheid erwirken und ggf. auch durchsetzen.

    Suchen Sie sich (wenn Sie keinen persönlich kennen) einen Anwalt in Ihrer Nähe, sprechen Sie mit ihm - auch über die Kostenfrage - und in wenigen Tagen ist der Spuk vorbei.
    [Diese Nachricht wurde von EH am 08.07.2003 | 14:24 geändert.]
     
  11. aleco33

    aleco33 Byte

    Hallo Leute,

    der Vorgang ist immer noch am laufen. KM Elektronik verweigert strickt die Regulierung der defekten Festplatte. Ich habe heute bei von einem Techniker die Festplatte überprüfen lassen: Urteil klar Lesekopf defekt. Weiter die kleine Beschädigung am Plastik kann nicht dafür Verantwortlich sein, da kein Pin verbogen ist, was bei einem Schlag bzw. runterfallen an der Stelle sein müßte bzw. wenn mann den Stecker mit Gewalt aufgesteckt hätte wiederum wären die Pins verbogen, beides trifft nicht zu und es hat auch sonst keine optisch erkennbaren Mängel. Es scheint als ob jemand absichtlich ein Stückchen abgebrochen hat!! Normalerweise nach geltendem Recht nicht mein Problem, genauso wie hier bereits korrekt beschrieben muss eigentlich der Händler beweisen, dass der Sachmangel nicht schon immer da war. TROTZDEM alles bringt nicht selbst drohen mit Anwalt führt nur: Geh doch zum Anwalt!! Hab das Gefühl die machen dies öfters!! Denn wieviele gehn zum Anwalt und nochmals wer zahlt diese Kosten??? Wenn die dann doch auf einmal umtauschen wollen?? Ist dies der bekannte Schadensersatz??? Die vielzitierte Verbraucherzentrale ist zuweil kaum zu erreichen!! und ist auch nicht umsonst!!

    Wenn dies funktioniert hat KM sehr einfach und billig sich aus der gewährleistung hinaus geschliechen und wir hätten ein ernstes Problem, Nachahmer sind schnell parat siehe dieses Forum.

    Wer hat Tips??
     
  12. aleco33

    aleco33 Byte

    :aua: :aua: :aua: :aua: :aua: :aua: :heul: :heul: :heul:
    Hallo Leute,

    dieser Vorgang ist bis heute noch nicht beendet. Streit immernoch um Gewährleistung. Das ist der Hammer wie die sich vor Ihrer Verpflichtung drücken wollen. Daher es klingt hier immer öfter toll welche Rechte wir haben. ABER wenn man versucht wegen 100euro an sein Recht zu kommen kann das DAUERN!!

    Ach ja zu Arlt: Ich hab bisher nur positive Erfahrung gemacht auch und vor allem wenn ein Teil mal kaputt geht!! Guter Service!! Dafür anständige Preise!! KM kann man da dagegen vergessen. Siehe hier auch andere Beiträge...................
     
  13. aleco33

    aleco33 Byte

    Wer trägt die Kosten?? die gesetzes Lage scheint klar, was tun wenn die doch nicht ihrer verpflichtung nachkommen?? Es scheint zumindest als ob es darauf hinausläuft!! Nach mehreren Anrufen usw. Nach der Homepage von KM steht dran Gewährleisung erlischt wenn Artikel mechanisch beschädigt sind. Smile was tun, wenn die so um ihre gesetzl. Verpflichtung kommen wollen, sprich teil ist doch beschädigt, evtl. haben die selbst einen kleinen Zacken abgebrochen, denn Matroxplatten müssen nach Irland geschickt werden, denke die Transportkosten müsste dann KM tragen. Hab bei Maxtor angerufen, die Platte war nie zur Überprüfung bei denen, obwohl dies laut Rückgabeschein dransteht. Vom Hersteller geprüft, keine Garantie. Wie kommt man zu seinem Recht?? und wer trägt dann die Kosten?? zb. RA?? wenn ich und dass wissen die............
     
  14. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Geh} erstmal zur Verbraucherberatung, wenn du so nicht klar kommst ... die werden dich da dann schon entsprechend beraten ggfs. für dich aktiv werden.
     
  15. aleco33

    aleco33 Byte

    Alles Klar.

    Nun mir klang es ein klein wenig als ob dies eine neue Masche bei KMElektronik wäre. Der Hersteller ist schuld und ich kann nichts machen und überhaupt ich bin nur Mitarbeiter hier in der Filiale nur die Zentrale kann da was machen, aber da erreichen wir niemanden und es steht ja drauf von der zentrale keine Garantie also was soll ich als Mitarbeiter ohne Rechte tun? so ähnlich lief unser Gespräch ab. Denke wenn keiner was tut kommen die so billig davon! Wer zahlt den die Kosten falls ein RA benötigt wird und wieviele tun das? Wenn man deren Seite nun genau durchliest steht 30Tage Bearbeitungzeit dran. Früher haben die solche Mängel vorort geklärt??
     
  16. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    wedel doch mal mit einem aus einer Bücherei/ Bibliothek geliehenem BGB (mindestens 52. Auflage) und zeig denen den von mir genannten § 476. Danach sollte sich die Sache zu deinen Gunsten entwickeln, wenn nein zur nächstgelegenen Verbraucherberatung und denen dein Problem schildern. Alles weitere sollte sich dann zeigen ggfs. Rechtsanwalt einschalten.

    Andreas
     
  17. aleco33

    aleco33 Byte

    Danke Der Link ist spitze.

    Aber wie komme ich zu meinem Recht?? Klagen? Wer trägt die Kosten?
     
  18. aleco33

    aleco33 Byte

    Danke für die Info. Ich habe ca. 1td mich mit dem Verkäufer gestritten. Er lehnt jegliche Regulierung ab, da ja angeblich der Hersteller meint mechanischer Fehler. Er selbst findet zwar auch nicht, dass es an dem Plastikteilchen liegen kann, da ja bereits beim Stromstecker die Platte klappert somit das Plastikteilchen am IDEstecker erstmal aussen vor bleibt. Wir beide haben sie sehr genau angeschaut und haben nicht mal den kleinsten Kratzer erkennen können. Nun gibt er mir die Platte zurück und sagt keine Garantie?? daher was tun? KMElektronik will nun nichts tun?? Welche Rechte hab ich? Muss ich beweisen, dass ich die Platte nicht beschädigt habe?
     
  19. Keine-Ahnung

    Keine-Ahnung Kbyte

    http://www.rechtsberatungs-hotline.de/verbraucherrecht/garantiefrist.shtml

    MfG
    K-A
     
  20. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Ansprechpartner ist für dich die Firma KM-Elektronik und du kannst dich auf § 476 BGB berufen ... Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

    Gefahrübergang = Kauf des Gegenstandes
    [Diese Nachricht wurde von AMDUser am 24.06.2003 | 19:47 geändert.]
     
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