1. Liebe Forumsgemeinde,

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kopierschutz auschalten, legal?

Discussion in 'Smalltalk' started by artchi, Dec 26, 2006.

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  1. artchi

    artchi Kbyte

    Gibt es denn einen Bußgeldkatalog wo die Strafen stehen?
    Ich hab sowas noch nie gesehen oder davon gehöhrt.
    Kennt ihr jemand der Privatkopien angefertig hat und deshalb eine Strafe bekommen hat?
    Die Gesetze die es im Moment gibt kommen mir sehr ungenau vor, sonst würde es nicht so viele Diskussionen über dieses Thema geben und so viele Meinungen.

    Was habt ihr so für erfahrungen gemacht oder gehöhrt?
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    gibt es nicht.
     
  3. Nick Mike

    Nick Mike Halbes Megabyte

    Soweit ich das Urheber-Dingsbums-Gesetz kenne, ist es auch keine Straftat, was aber in bekanntem Werbespot mit den nach Papa rufenden Kindern gerne falsch dargestellt wird, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Berichtigt mich wenn ich falsch liege. Aber das habe ich nur mal von einem Jurastundenten gehört.
     
  4. artchi

    artchi Kbyte

    Ja das stimmt das hab ich auch mal gehöhrt, eigentlich eine schweinerei jemanden so zu bezeichnen obwohl dass in den meisten fällen gar nciht zutrifft.

    Aber was macht das im endeffekt für einen unterschied?
     
  5. enschman

    enschman Megabyte

    Einen großen! Ne andere Ordnungswidrigkeit wäre z. B. ein Knöllchen...

    Mit was kann man jemandem mehr Angst machen, mit 5 Jahren Knast oder nem schönen Accessoire für den Scheibenwischer?

    mfg Tenschman
     
  6. artchi

    artchi Kbyte

    d.h. wenn man eine menge gebrannter DVD bestizt (privatgebrauch) bekommt man höchtstens eine geldstrafe?


    Weis jemand wie groß solche Beträge sein können
     
  7. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ artchi
    Du kannst es ja mal probieren und dich dann selber anzeigen.

    Es ist und bleibt Diebstahl und so ein Ladendiebstahl wird in den meisten Fällen auch nur mit einer Geldstrafe abgeurteilt. Im Wiederholungsfall kann es aber auch schon mal einen Aufenthalt hinter schwedischen Gardienen geben, bei Wasser und Brot.

    Es heißt ja auch nicht 5 Jahre Gefängnis, sondern bis zu ..... Da ist der Spielraum weitläufig.
     
  8. artchi

    artchi Kbyte

    lol, gute idee
    :bremse:
     
  9. Nick Mike

    Nick Mike Halbes Megabyte

    Wasser und Knäckebrot.:D
     
  10. Iwan

    Iwan Kbyte

    Steineklopfen und Wassersieben :D
     
  11. mivossi

    mivossi Byte

    Selbstverständlich ist das ausschalten oder umgehen von dem Kopierschutz verboten, weil der kopierschutz zu den Urheberrechten gehört. Von einer Originalen CD oder DVD darf man sich eine Kopie machen, man sollte das Original jedoch griffbereit haben ansonsten gilt die Sicherungskopie als Raubkopie. Das wird natürlich Strafrechtlich verfolgt,wenn man angezeigt wird. Ausserdem ist das Leben im Knast Lange nicht mehr so schlimm wie Früher ( Fernseher, Fitness, Bücher, Frauen, Ausbildung, Studieren ect. ) im Knast ist nix unmöglich.
    :bitte:
     
  12. enschman

    enschman Megabyte

    Hm...
    wenn DSL 6000 und ein Laptop sowie kostenlos Strom zur Standard-Ausstattung dazugehören würden, wäre es eine Überlegung wert, aber nur dann... :ironie:
    mfg Tenschman
     
  13. tdhp

    tdhp Halbes Megabyte

    Ne, wenn dann will ich scho DSL 16000 oder noch besser: STANDLEITUNG
     
  14. Also, private Kopien für den Heimgebrauch ist erlaubt!!!!
    Man darf diese sogar an seine Freundin und Familie weiterreichen.

    Man darf sich ein Tool vom Internet oder von einer beliebigen Heft-CD auf die Festplatte speichern, die eine Möglichkeit bietet, Kopierschutz eines Datenträgers wie CD oder DVD zu umgehen.
    Aber das Gesetz erlaubt es nicht, solches Tool zu benutzen.
    Da in diesem Fall ein Kopierschutz umgangen wird und dies ist laut Gesetz nicht erlaubt (damit sind auch Privatkopien gemeint).

    Das sind doch tolle Gesetze, oder nicht?
    Wozu zahlt man eigentlich eine Urheberrechtsabgabe?


    Diese besagt eindeutig:

    Der Schöpfer eines künstlerischen Werkes bestimmt, wer welche kommerzielle Aktivität damit setzen darf. Im Zuge der Massennutzung von Musik hat der Gesetzgeber die Vervielfältigung für den privaten Bereich erlaubt, aber dafür eine pauschale Vergütung eingeführt, die so genannte Leerkassettenvergütung.

    URA = Urheberrechtsabgabe ist die im Geschäftsalltag von Industrie und Handel verwendete Bezeichnung für die Leerkassettenvergütung.


    Die URA ist wirksam auf folgende Datenträger:

    Das Gesetz legt ganz allgemein fest, dass für jedes Trägermaterial, das für Aufnahmen / Überspielungen von geschützten Inhalten zum privaten Gebrauch geeignet oder bestimmt ist, die Vergütung zu entrichten ist.

    - Audio- und Videoleerkassetten
    - DAT
    - Minidisc
    - CD-R/-RW Data
    - CD-R/-RW Audio
    - Kamerakassetten
    - bespielbare DVD
    - integrierte und wechselbare MP3-Speicher
    - Festplatten in MP3-Jukeboxes
    - Festplatten in digitalen Videorecordern und Sat-Receivern

    Also steht meiner Meinung das Gesetz in sich selbst in Konflikt!!!

    Und solange das nicht geklärt ist, wird es immer eine "Grauzone" geben.
     
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