1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

nehmen die mich bei der Berufsschule noch ... ?

Discussion in 'Smalltalk' started by Maro112, Jun 3, 2005.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Maro112

    Maro112 ROM

    also letztes Jahr hatte ich einen besseren Durchschnitt als bei dem letzten krige jetzt meinen abschluss mit mathe 3 deutsch 4 englisch 4 und technik 3 oder 4 .. habe aber die Zusage von der Berufsschule schon bekommen kann es sein das die mic hnicht mehr nehem nbitte um eine schnelle Antwort !! :aua: :confused:
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Das können die in der Berufsschule besser beantworten als wir. Allerdings glaube ich schon, dass die dich nehmen, nehmen müssen. In Deutschland besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflicht. Auch wer keine Lehrstelle hat, muss in die Berufsschule.

    Aber mal eine frage, wodurch hat sich dein Notendurchschnitt denn verschlechtert? Faulheit? PC Spiele statt lernen? Partys und Vergnügen? Oder tatsächlich reine Unfähigkeit.

    Wie gesagt, zur Berufsschule wirst du wohl können, aber ob das mit einer Lehrstelle etwas wird, wage ich bei den Noten zu bezweifeln. Da wirst du dich noch gewaltig auf den Hosenboden setzen müssen.
     
  3. UKW

    UKW Megabyte

    Hallo,

    Google liefert folgende Informationen:

    Berufsschulpflicht (Auszug aus dem Hessisches Schulgesetz)

    § 62 - Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht
    (1) Die Berufsschulpflicht beginnt nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule oder mit dem Eintritt in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis.

    (2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

    (3) Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, berufsschulpflichtig. Auf Antrag können sie von der Schulleiterin oder dem Schulleiter aus wichtigem Grund, insbesondere zur Aufnahme einer Berufstätigkeit, von der Pflicht zum Besuch der Berufsschule befreit werden, sofern sie die verlängerte Vollzeitschulpflicht durch den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule erfüllt haben (§ 60 Abs. 3). Sie sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres zum weiteren Besuch der Berufsschule berechtigt.

    (4) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung mit einem Umschulungsvertrag sind für die Dauer der Maßnahmen zum Besuch der Berufsschule berechtigt.

    (5) Die Berufsschulpflicht entfällt oder endet vorzeitig am Ende des Schulhalbjahres, wenn das Kultusministerium für bestimmte Gruppen von Berufsschulpflichtigen oder wenn das Staatliche Schulamt im Einzelfall feststellt, dass eine gleichwertige Ausbildung den Besuch der Berufsschule entbehrlich macht.

    (6) Die Berufsschulpflicht ruht für die Dauer des Wehr- und Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres. Sie kann für die Dauer des Besuchs einer Bildungseinrichtung ruhen; die Entscheidung darüber trifft das Staatliche Schulamt.

    UKW
     
  4. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Auf welcher Grundlage hast du von der BS eine Zusage bekommen? Hast du einen Eignungstest bestanden? Ist das eine Ausbildung, bei der die BS als Arbeitgeber fungiert? Ansonsten müßte dich doch dein Ausbildungsbetrieb (mit dem du einen Lehrvertrag abgeschlossen hast) an der Berufsschule anmelden?
     
  5. Maro112

    Maro112 ROM

    also ich werde ein Fach-Abi dort machen da ich noch keine Lust habe zu arbeiten obwohl es mir sehr viel spass macht :) irgendwann muss die Schule ja mal zuende gehen
    aber mein Freund meinte (ist auch auf der BS [BK]) und meinte das die mich nehmen müssen da ich noch nicht 18 bin und ich nur meinen Real Abschluss vorweisen muss

    und ich kann nur sagen TOP Antworten @UKW , also nehmen die mich habe auch schon eine Zusage bekommen ... Aufnahme in die zweijährige Höhre Handelsschule ...
     
  6. whisky

    whisky Ganzes Gigabyte

    Das glaube ich dir sogar :D
     
  7. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Mußtest du für die FOS oder BFS keine Aufnahmeprüfung bestehen?

    Nehmen muß die Berufsschule meines Wissens nur BVJ...
     
  8. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Meines Wissens nach müssen die jeden nehmen, der noch nicht 18 ist.
     
  9. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Aber nicht für eine Berufsausbildung, sondern eben für das berufsvorbereitende Jahr...
     
  10. Maro112

    Maro112 ROM

    hmm hmm mhhh ich bin noch nicht 18 und das ja auch keine berufsausbildung sondern nur so weiter Schule machen wenn ich damit in 2 jahren dann fertig bin muss ich erst die Ausbildung machen und nocht dabei ...

    ich komm nicht mehr klar :confused:

    PS: noch ne Frage wenn ich mich zu einer Ausbildung dan beweerbe muss ich mein Zeugnis der Realschule nochmal vorzeigen ? Also das der Berufsschule zählt dann und das der Realschule nur zur Kontrolle ob ich nen Abschluss habe ```??

    danke für eure tollen Antworten :jump:
     
  11. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    Hallo Maro112

    Am besten ist, du schickst beide zusammen mit der Bewerbung mit. ;)

    Bitte das nachfolgende jetzt nicht falsch verstehen, das ist absolut nicht böse gemeint...

    Deine Rechtschreibung läßt ein wenig zu wünschen übrig. Wenn du dich bewerben solltest, dann würde ich dir empfehlen, die Bewerbung noch mal von einem guten Freund oder deinen Eltern gegenlesen zu lassen. Allerdings sollten dein Freund bzw. deine Eltern dann eine bessere Deutschnote haben als du.

    Tipps, wie man sich richtig bewirbt, findest du unter http://www.jobware.de/ra/rb/index.html

    Gruß
    Nevok
     
  12. Maro112

    Maro112 ROM

    hehehehe richtig schreiben kann ich schon habe aber nicht wirklich Zeit deshalb tippe ich schnell und achte nicht auf Rechtschreibfehler. Also mit einer Bewerbung habe ich kein Problem das liegt 100% an meiner Faulheit :D . Ich wollte jetzt eigentlich nur wissen ob man sein Zeugnis der Realschule dann noch braucht oder es theoretisch „wegwerfen“ könnte …

    Das es dann nichts mehr bei einer Bewerbung zur Ausbildungsstelle bewirkt?

    Also das nur das Abschlusszeugnis der Berufsschule Eingericht werden muss …
     
  13. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    Ich würde trotzdem beide Zeugnisse, daß der Realschule und das der Berufsschule mitschicken. Auch wenn das Realschulzeugnis schlechter ist als das der Berufsschule, so läßt sich aber eine Leistungssteigerung deinerseits feststellen, was meiner Meinung nach auch nicht ganz unerheblich ist.
     
  14. schwarzm

    schwarzm Viertel Gigabyte

    Ich stimme Nevok zu! Wir haben gerade exakt das Thema in der Schule und weiß das die auf jede Kleinigkeit achten werden. Also lieber zuviel als zu wenig!

    Gruß
    schwarzm
     
  15. Ich weis nicht warum ich Bewerbungen schreiben soll, wenn sowieso keiner auf die Zeugnisse acht gibt obwohl ich ein IHK-Zeugnis und eine Prüfung damit auch den Abschluss erfolgreich abgeschlossen habe. 100 Bewerbungen geschrieben und keiner interessiert die Zeugnisse oder was für Anlagen beigefügt werden.

    Das einzige was kommt sind Absagen:

    "Sehr geehrter Herr ****.

    leider haben wir uns für einen anderen Bewerber entschieden.

    Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Glück für Ihre Berfliche Zukunft.

    Mit freundlichen Grüßen

    ******

    Das ist das einzige was bei mir im Briefkasten flattert und die Arbeitsabgentur sagt ich bin nicht vermittelbar mit 28 Jahren. So eine unverschämtheit und bin ich bei Hartz Vier. So ein mist. :heul:

    giggi
     
  16. schwarzm

    schwarzm Viertel Gigabyte

    Sowas sagen die in der heutigen Zeit! UNFASSBAR!
     
  17. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    @ Giggi

    Mir geht es im Moment auch nicht anders. Ich krieg ALG I und komm da gerade so mit über die Runden. Ähnlich getextete Absagen hab ich bis jetzt auch nur bekommen. :(

    Mir wär's lieber, die würden mal die Wahrheit sagen, woran es nun wirklich gelegen hat, daß man die Stelle nicht gekriegt hat, statt der Anwort: "Wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden."

    Gruß
    Nevok
     
  18. schwarzm

    schwarzm Viertel Gigabyte

    Du kannst doch dahin anrufen und nach den Gründen fragen! Mehr als eine Absage kannste ja net kriegen! Und du kannst die ja ruhig nerven, einstellen werden die sich eh net mehr!
    Aber dann weißt du wenigstens was du das nächste Mal beim Bewerben beachten kannst!

    Weiterhin viel Glück euch allen bei der Suche, die mich Gott sei Dank noch nicht betrifft!

    Gruß
    schwarzm
     
  19. @ Nevok

    Das kannst wirklich vergessen mit den nachfragen. Die geben dir keine Auskunft darüber auch, wenn du rumstocherst.

    Ein Tipp: Solltest Du Deine Unterlagen nicht wieder innerhalb von vier Wochen zurückbekommen, so hast du das Recht die einzufordern. ;)

    @ schwarzm

    Sei bloss froh das du nicht in dieser Situation bist. :)

    Gruss

    Giggi
     
  20. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    Stimmt, haste auch wieder recht. Allerdings habe ich da, ehrlich gesagt, nicht den Nerv zu... ;)


    Echt...? :eek: Das wußte ich gar nicht. :danke: für den Tip. :spitze:

    Gruß
    Nevok
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page