1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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    Dismiss Notice

Nepper, Schlepper, ebay powerseller

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by The_Fin, Jan 4, 2009.

Thread Status:
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  1. The_Fin

    The_Fin Byte

    Hallo Freunde,

    heute berichte ich euch von meinen jüngsten ebay Erfahrungen, mal sehen was ihr dazu sagt:

    Ich ersteigerte mir von einiger Zeit ein neues Mainboard (AMD MAINBOARD BUNDLE X2 6000+ 2x3,1GHz DUAL GEFORCE 8)bei einem Powerseller mit guten Kritiken. Allerdings hatte ich von anfangan Probleme damit, denn wie ich später herausfand waren sowohl ein RAM Riegel, als auch ein Slot (nämlich der DDR2_1) defekt. Aber das wußte ich anfangs nicht und als ich durch probieren zufällig den funktionstüchtigen Riegel in den funktionstüchtigen Slot eingebaut hatte lief das System stabil und problemlos.

    Nun hatte ich wenig Erfahrung mit dem Einbau eines Mainboards und wunderte mich dann aber, weshalb weniger als die Hälfte des gekauften Arbeitsspeichers angezeigt wurde. Nach einer Anfrage beim Verkäufer meinte dieser, dass der Onboardgrafikkarte einfach 1GB Arbeitsspeicher zugewiesen sei. Das fragte ich euch im Forum und gab mich (ohne das groß zu überprüfen) damit zufrieden...lief ja auch alles super.

    Einen Monat später wollte ich aber dann doch den gesammten Arbeitsspeicher nutzen und kaufte mir noch eine neue Grafikkarte dazu. Ich schaltete den shared memory aus und siehe da....immernoch nur etwa die Hälfte des Arbeitsspeichers vorhanden. Das machte mich stutzig, ich überprüfte die Riegel via Auschlußverfahren und merkte, was alles defekt ist.

    Leider konnte ich das Mainboard aus beruflichen Gründen nicht gleich zurücksenden, aber anfang Dezember schickte ich es dem Verkäufer zurück. Hier beginnt der Frust:

    2 Wochen später schrieb ich eine leicht wütende Mail, da sich der Verkäufer nicht gemeldet hatte und ich nicht wußte was los ist.

    1 Woche später erhielt ich die Anschuldigung, ich hätte den CPU übertacktet und er wäre ebenso defekt wie ein RAM Riegel. Dabei hatte ich NIE daran manipuliert. Sicher habe ich im Bios nach einer Lösung gesucht, aber selbst bei meinen bescheidenen Erfahrungen wäre mir das aufgefallen. Aber da ich natürlich nicht ausschließen konnte, dass beim Transport/Einbau/Ausbau oder sonstirgendwas der CPU kaputt ging und ich schnell mein Mainboard wiederhaben wollte schlug ich vor dem Powerseller einen neuen Prozessor abzukaufen.

    2 Wochen später hatte ich immernoch keine Antwort auf mein Angebot und drohte mit dem Anwalt, da meine Arbeit liegen blieb. Daraufhin drohte er mir auch mit dem Anwalt und bis jetzt habe ich noch kein Mainboard zu Hause.....

    Was sagt ihr dazu?
     
  2. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Ebähhändler sind meist Garagenverkäufer, die nur am Gewinn interessiert sind. Sie sind nicht an einer dauerhaften Kundenbeziehung interessiert. Für Service und Reklamationen bleibt da kein Geld und keine Zeit.
    Der Händler hat genug Erfahrung, um zu wissen, daß man sich nur stur stellen muß und der dumme Kunde wird irgendwann aufgeben, denn bei diesem Streitwert lohnt meist der Aufwand nicht.

    Wenn du Service erwartest, solltest du dir einen vernünftigen Fachhändler vor Ort suchen oder zur Not einen vorbildlichen Onlinehändler wie z.B. Amazon.

    PS: Vielleicht sollte man bei den vielen Anfragen bezüglich Ebäh PCs diesen Thread mal anpinnen / in den Stickies verlinken.
     
    Last edited: Jan 4, 2009
  3. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Ich schiebs mal hier hin. Aber neue Erkenntnisse bringst du damit nicht ins Forum. :gähn:

    :schieb:
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Amazon ist aber oft nicht der eigentliche Vertragspartner sondern ein Händler, der über die Plattform verkauft und das können auch Händler sein sein, die kurz vorm Konkurs stehen oder es schon sind, wie E-Bug.
    http://www.amazon.de/gp/help/seller/at-a-glance.html?ie=UTF8&seller=A24B1GSNTNCASC
    http://winfuture.de/news,43354.html
     
  5. The_Fin

    The_Fin Byte

    Sehr ärgerlich,

    aber danke für euren Komentar, das erklärt einiges! Könnt ihr mir denn evtl. einen Tipp geben, wie ich den Verkäufer etwas mehr unter Druck setzen kann? Oder ob ich weiter komme, wenn ich besser keinen Druck mache?

    Meiner Meinung nach hat er ja schon zugegeben noch vor der Lieferung am Bios manipuliert zu haben, als er mir schrieb, dass der shared memory zu hoch eingestellt wurde. Könnte ja sein, dass er mir einen anderen Garantiefall verkaufen wollte.

    Ein anderer Ansatzpunkt, der mich interessiert ist, ob man mit Hilfe von Windows die Hardwareveränderungen nachvollziehen kann...soll heißen ob ich anhand von Logdateien nachweißen könnte dass ich keineswegs den CPU übertacktet habe! Für irgendwas muss die ständige Überwachung von Microsoft doch gut sein! :D

    Vielen Dank,
    The_Fin
     
  6. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Das ist ein IMHO ein Gewährleistungsfall.
     
  7. The_Fin

    The_Fin Byte

  8. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Mit Amazon war nur Amazon selbst gemeint und nicht die Händler, die über den Amazon Marktplatz Ware anbieten.
     
  9. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ja, da kannst du deine Harry Potter Bücher kaufen. :)
     
  10. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Das habe ich damals auch gemacht, als GMX 10 Euro Gutscheine für Amazon verteilt hat. :)
     
  11. The_Fin

    The_Fin Byte

    Okaaay....zurück zum Thema :bitte:
     
  12. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Du hast doch bereits mit einem Anwalt gedroht.
    Jetzt wartet der Händler wahrscheinlich darauf verklagt zu werden oder nichts mehr von dir zu hören. Unabhängig davon kannst du die Ware reklamieren und der Händler muss (siehe Die Sache mit der Beweislast). http://www.2sound.de/artikel-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung.html
    Da hast du meiner Meinung nach gute Karten, wenn du an der Ware keine Spuren hinlassen hast, was dann als unsachgemäße Behandlung ausgelegt werden kann.
    Das müsste aber ein Gutachten klären. Der Händler kann da nicht einfach nach Gutdünken handeln, auch wenn er das anders sieht. Nach der Sache mit der Beweislast, würde der Händler wohl den Gutachter bestellen und auch zahlen, was die Sache kaum Wert sein wird.
    Das ist keine Rechtsberatung, nur meine Ansicht. Die kann auch falsch sein. Du kannst ja deinen Anwalt fragen.

    edit:
    Sehe ich das richtig, dass du die Ware noch nicht zurück erhalten hast?
     
    Last edited: Jan 5, 2009
  13. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das wäre IMO die einzige Chance, wenn der Händler das nicht auf seine Kappe nehmen will. Letztlich hat der verloren, der zuerst nach gibt - d.h. mit dem Anwalt zu drohen reicht nicht. Da muss man schon mal die ersten 50 Euro in ein Schreiben von selbigen investieren. Ich behaupte mal, dass es am Ende auf einen Vergleich raus läuft. Der Händler wird die Hardware ersetzten (da das billiger als ein Gutachten ist) und der TO wird auf seinen verauslagten Anwaltskosten sitzen bleiben.


    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
  14. The_Fin

    The_Fin Byte

    Korrekt, ich habe keine Ware zurück erhalten.

    Seit dem 9.12. habe ich nur 2 Mails mit Anschuldigungen erhalten und das auch nur weil ich wütende Mails an den Verkäufer schickte.

    Er behauptet im übrigen "wir mussten feststellen damit an Ihrer Rücksendung ein Speichermodul und der CPU defekt ist.
    Woran das liegt können Sie sich evtl vorstellen, da die HT Einstellung im Bios noch auf manuel
    steht. Nach dem ersten start des Boards mit einem neuen CPU kam auch sofort die Meldung damit
    die Busgeschwindigkeit noch zu hoch ist.
    " Und erhätte das Mainboard noch als Beweis.

    Um nochmal auf eine meiner vorherigen Fragen zurückzukommen:

    Kann mir einer sagen, ob man anhand der Logdateien von Windows nachvollziehen kann ob mein CPU übertacktet war? (Denn so könnte ich beweisen, dass ich den CPU nicht übertacktet habe bzw. dass er schon übertacktet war.

    VIELEN DANK ÜBRIGENS FÜR DIE GUTEN RATSCHLÄGE!!
     
  15. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Die Logdateien können manipuliert sein. Das zählt wohl nichts als Beweismittel.
    Der Händler kann die Ware auch nicht als "Beweis" zurückhalten. Hält der sich für einen Richter?
    Die Ware ist nicht mehr sein Eigentum. Auf Herausgabe kannst du ihn verklagen und vielleicht fällt deinem Anwalt noch mehr ein.
     
  16. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Noch mal: es steht Aussage gegen Aussage. Ist die Rücksendung innerhalb von 6 Monaten nach Kauf erfolgt, muss der Händler dein Verschulden nachweisen. In wie weit dazu eine Bios-Einstellung ausreicht, ist von uns nicht zu beantworten. Der Händler hat dich schlicht in Zugzwang gesetzt - entweder du nimmst Geld für einen Anwalt (Verbraucherzentrale oder was auch immer) in die Hand oder du hast verloren. Tatsächliche Beweise kann nur ein Gutachten schaffen, wo wir wieder bei meinem letzten Post wären.


    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
  17. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wenn er einen Zeugen beim ersten Anschalten dabei hatte, reicht das durch aus.

    Sicher nicht - ABER: kein Kaufgegenstand = keine Gewährleistung.

    Kann er machen, nur beißt sich die Katze an der Stelle in den Schwanz, da der TO auf den Kosten für die Aktion sitzen bleibt.


    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
  18. The_Fin

    The_Fin Byte

    ...ich habe auch mitlerweile ein interessantes Angebot vom Powerseller:

    Er räumt mir mitlerweile ein, für sage und schreibe 64,90 Euro das Problem zu beheben, allerdings nicht via ebay, sonder privat. Hinzu kommt, dass er die restlichen Kosten übernimmt. Er entschuldigt sich für die Wartezeit und behauptet meine E-Mail Adresse würde nicht richtig funktionieren, was ich lächerlich finde.

    Einerseits muss ich sein Angebot anerkennen und finde diese Lösung bequem. Ich glaube er kommt mir sogar mit dem Preis entgegen (CPU: 160308181894) zumal er ja auch einen Arbeitsaufwand hat. Aber andererseits hat er mich ja auch lange genug schmoren lassen und ich werde das Gefühl nicht los wie eine reife Frucht gepflückt zu werden.
     
  19. The_Fin

    The_Fin Byte

    Ich fasse mal zusammen:

    Nicht selten sind ebay Verkäufer Garagenverkäufer, die kein Interesse
    an dauerhaften Kundenbeziehungen haben. Wahrscheinlich hofft der
    Powerseller darauf, dass ich bei dem Aufwand irgendwann aufgebe.

    Es ist naheliegend, dass ich abgezockt werde, da es unwahrscheinlich
    ist, dass der CPU defekt ist (der PC lief unter Zeugen fast perfekt
    solang er bei mir war). Und ein CPU geht selbst bei Übertacktung nicht
    so schnell kaputt (vorher geht der PC aus).

    Da die Rücksendung aber innerhalb der gesetzlich eingeräumten 6 Monate
    geschah muss der Händler Teile, die innerhalb dieser 6 Monate ohne mein
    Verschulden kaputt gingen oder bereits bei der Lieferung defekt waren
    austauschen oder das Geld erstatten. (Austausch wegen Mängel bei
    Garantie auf alle Komponenten)


    Zudem hat der Händler die Nachweispflicht und dies kann nur durch ein
    Gutachten geschen, was ihn gutes Geld kosten würde.

    Außerdem darf der Händler mein Mainboard nicht weiterhin als "Beweis"
    behalten
    , das es mein Besitz ist und ich könnte es einklagen (dann
    würde ich allerdings auf den Kosten sitzen bleiben).

    Dafür muss ich aber dem Händler eine gewisse Lieferzeit (mind. 4-6
    Wochen) einräumen, da er selber mit einem Großhändler kommunizieren muss.

    Alles in allem befinde ich mich in einem Patt, wobei ich wahrscheinlich
    gute Karten hätte, wenn ich es auf einen teuren, langwierigen Rechts-
    streit ankommen lassen würde.

    Tja was mach ich denn nur? Am liebsten würde ich noch ein bisschen
    bluffen und schaun ob ich mir nicht 64 Euro sparen könnte...aber anderer-
    seits will ich auch keinen Rechtsstreit provozieren! ;)
     
  20. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Genau so ist es. Wenn du recht hast, wirst du mit entsprechenden Geldeinsatz auch Recht bekommen. Ansonsten musst du

    in der Hoffnung, dass der Händler noch einknickt...
     
Thread Status:
Not open for further replies.

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