1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Nepper, Schlepper, ebay powerseller

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by The_Fin, Jan 4, 2009.

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  1. The_Fin

    The_Fin Byte

    Hi Leute!

    Was sagt ihr dazu:
    Bevor ich 65 Euro zusätzlich dafür bezahle, dass ich Mangelware erhalten habe trete ich einfach vom Kaufvertrag zurück! Auf diese Weise kann ich mir auch sicher sein, dass ich nicht erneut Schrott erhalte und wieder Stress mit dem Powerseller habe! Falls er dann den CPU ersetzt haben will schreibe ich ihm einfach eine Rechnung über die entstandenen Kosten, zumal meine Arbeit schließlich auch liegengeblieben ist.

    Ist das rechtens?
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das kannst du versuchen, nur ändert das an der Situation letztlich nichts. Grundsätzlich muss man dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen, ein defektes Gerät zu "reparieren". Erst wenn er dieser Pflicht, denn sie unstreitig ist, nicht nach kommt, könnte man vom Kaufvertrag zurück treten bzw. ihn wandeln. Auch hier wäre zur Durchsetzung wo möglich wieder der Klageweg zu gehen.


    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
  3. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ich perönlich würde auf (kostenlose) Reparatur bestehen. Notfalls auch mit den üblichen rechtlichen Mitteln. Wenn er Dir entgegenkommt, heißt das in meinen Augen, er hat nichts in der Hand.
    Ihm jetzt noch zusätzlich Geld in den Rachen zu werfen, ist der falsche Weg.
    Und da Du auf den PC als Arbeitsgerät angewiesen bist, kaufe Dir die Hardware bei einem anständigen Händler neu, möglichst vor Ort und nutze die.

    PS: Wer hat Dir eigentlich einreden wollen, daß 1GB RAM für eine Onboard-Grafik draufgehen?? Mehr als 256MB ist dafür nicht sinnvoll nutzbar.
     
  4. The_Fin

    The_Fin Byte

    Last edited: Jan 7, 2009
  5. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Einfache Mathematik hätte genügt: 2048MB - 1024 = 1024.
    Du hattest aber nur 896MB.
    Deine Grafikkarte hätte also die völlig seltsame Speichergröße von 1152MB belegt.
    Schade, daß es Keinem aufgefallen ist.
     
  6. The_Fin

    The_Fin Byte

    Ja, stimmt....ich war auch etwas blauäugig. :bahnhof:
    Ich hatte allerdings irgendwoanders noch gelesen, dass das möglich sei....
     
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