1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Neuer Bertelsmann-Kopierschutz läuft nur bei "PC-Anfängern"

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by RemiK, Oct 9, 2003.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. sg69

    sg69 Halbes Megabyte

    Und wiedermal ein Beispiel, warum CDs so verdammt überteuert sind und die Musikindustrie nicht aus den roten Zahlen kommt.

    Wieviele Millionen Euros an Entwicklungskosten wurden hier in den Sand gesetzt ?
    Wir der verantwortliche Manager entlassen oder zur Rechenschaft gezogen ?

    Aber nein, die Schuldigen an den Gewinnrückgängen sind natürlich die (angeblichen) Raubkopierer...
     
  2. Magick

    Magick ROM

    ..ist denn jetzt die Tastatur ein verbotenes Mittel zur Umgehung eines Kopierschutzes ???!!!???
     
  3. RemiK

    RemiK Kbyte

    Gilt das als "wirksamer Kopierschutz" gemäß UrhG, weswegen ich nicht kopieren dürfte? Oder ist er nicht wirksam, weil ich ja gar nichts davon merke, wenn ich die Autostart-Funktion in Windows nicht verwende oder einen Linux-Rechner benutze?

    Es geht mir jetzt weniger um die CD selber, sondern um die grundsätzliche juristische Beurteilung.

    Gruß
    RemiK
     
  4. grizzly

    grizzly Megabyte

    hmmmm......... bei mir ist der autostart standardmäßig deaktiviert.
    mach ich mich jetzt damit strafbar??
    :aua: :aua: :bse: :bse:
     
  5. ManniBear

    ManniBear Megabyte

    Einen Schuldigen haben sie schon ins Auge gefasst:

    "Kopierschutzhersteller will Doktorand verklagen"
    http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.10.03-002/

    "SunnComm meint, durch die Veröffentlichung einen Verlust im Marktwert von 10 Millionen US-Dollar erlitten zu haben."

    Mfg Manni
     
  6. sAcKrAttE 2ooo

    sAcKrAttE 2ooo Halbes Megabyte

    .. denn der typ wurde bereits angezeigt und auf 10 milli verklagt, denk ich !!
    man wie behämmert muss man denn sein um so ne klage überhaupt einzureichen ? als ob kein mensch je die autorun funktion ausgeschalten oder den shif key gedrückt hätte, hätte dieser student das nicht im internet pupliziert !!
    also wenn die mit dem schrott wirklich durchkommen kannst gerechtigkeit knicken. money talkz. die gebn dem richter ne mille ab und schon is der typ schuldig.
    eigentlich sollte man microsoft verklagen weil die das ja gecodet haben das man den autorun abwürgen kann, aber egal

    mfg sAcKrAttE 2ooo
     
  7. linu

    linu ROM

    Na darum geht es doch. Verlustfrei zu erstellende digitale Kopien. Eigentlich ist ja Kopie auch gar nicht das rechte Wort, es sind ja vielmehr Duplikate. Und wenn ich meinen PC mit der Stereoanlage verbinde, über einen DIGITALEN Eingang den Rassel "überspiele" und damit einen angegebenen Kopierschutz "umgehe", ist das eben illegal. Über den Sinn / Unsinn mag man geteilter Meinung sein, aber wie ich schon sagte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In Deutschland hat jeder die Möglichkeit, alle ihn betreffende Gesetze zu lesen und einzuhalten. Und steht erstmal der Staatsanwalt vor der Türe, wird er schon erklären, was falsch gemacht worden ist.
    :confused:

    Soviel zur grauen Theorie.
    Ich denke aber, daß wohl kein Richter in Deutschland jemand wegen Privatkopien die unter Umgehung eines Kopierschutzes erstellt worden sind, verurteilen wird. Zumindest solange man das Original auch wirklich besitzt und nicht wild durch die Gegend tauscht. Man stelle sich mal die Prozesslawinen vor. Die Gerichte sind doch so schon mehr als überlastet.

    Ciao
    Linu
     
  8. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    Das sehe ich anders. Wenn ich dabei keinen Copyschutz umgehe, kann ich auch digitale Kopien anfertigen.
    Wo steht in diesem neuen Gesetz, dass ausschlißlich analoge Kopien erlaubt sind?
     
  9. 44er

    44er ROM

    ich denke aber nur so lange dies "analog" geschieht. bei einem digitalen aufnehmen hast du ja wieder die möglichkeit verlustfrei zu kopieren. und das dürfen wir ja leider laut ?gesetz nicht mehr :mad:
     
  10. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    Bleibt für Dich zu hoffen, dass nicht auch die luxemburgischen Politiker bald von der Lobby kassiert werden und ähnliche "blöde" Gesetze verabschieden.

    Das mit dem 11. Gebot dürfte kein Problem sein.

    Ich frage mich schon seit langem, wie die jeden Privatuser kontrollieren wollen.
    Wenn einer zuhause ne copygeschützte CD rippt fällt das genauso wenig auf als wenn in China n Sack Reis umfällt.

    Wie auch immer- ich kauf schon lange keine CD`s mehr. Die können mich mal. :shot:
     
  11. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    Das ist aber meines Wissens wiederum legal!
    Ich darf alles aufnehmen (!), was irgendwie aus meinem Computer / meiner Anlage kommt.
     
  12. Gute Frage. Ich denke, hier wirds noch ne Weile dauern und einigen Menschen ne Zeit lang das Leben vermiesen... Nämlich genau solange bis einer alle Instanzen ausgeschöpft hat und endlich Rechtssicherheit gegeben ist.

    Geht man nach den Buchstaben des Gesetzes und zwar so haarklein wie es nur eben geht, dann sollte der Hinweis auf einen Kopierschutz genügen um Kopieren illegal zu machen! Warum? Weil der Versuch den "Schutz" zu umgehen, diesen bereits in Frage stellt und man versucht ihn zu brechen. Ein bißchen an einer fremden Haustür rumzufriemeln (selbst wenn sie nicht abgeschlossen ist) ist ja auch schon eine strafbare Handlung. Es klingt bescheuert, verrückt, bizarr und was weiß ich noch alles, aber letztendlich wird das die Linie sein, auf die sich die MI einschießen wird. Und zur Zeit habe ich wenig Hoffnung, dass ein deutsches Gericht diesem Wahnsinn und dieser Buchstabenklauberei entgegentreten wird.
     
  13. linu

    linu ROM

    ...weil nämlich theoretisch schon ausreicht, wenn ein Hersteller SAGT (also auf die Hülle druckt), daß ein Kopierschutz vorhanden ist. Ob der funktioniert oder nicht ist dabei völlig unerheblich, weil er ja sowieso nicht umgangen werden darf. Ansonsten würde ein Kopierschutz auch keinen Sinn machen, weil ich ja nur die Stereoanlage mit dem PC verbinden bräuchte (digital versteht sich) und da würde der Kopierschutz auch nicht greifen. Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe. Nicht umsonst ist dieser Aspekt so sehr am neuen Urheberrecht kritisiert wurden, weil eben die bloße Behauptung eines Kopierschutzes ausreicht, um das "Recht" auf Privatkopie auszuhebeln. Zumindest ist genau davon auszugehen. Jedenfalls solange, bis ein Gericht sich dahingehend äußert und für Klarheit sorgt - wovon wohl aber nicht allzuschnell auszugehen ist.
    Was im Übrigen den Standard der CD angeht, gibt es da schon Bedenken gegen den Kopierschutz, weil nämlich dieser Standard mit dem anbringen eines Kopierschutzes verletzt wird, aber das ist schon hinlänglich diskutiert worden und ändert nichts am eigentlichen Thema.
    :aua:

    LinU

    ;)
     
  14. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    Nächste Frage:
    Was ist mit einem "Kopierschutz", der nur darin besteht, dass neben den Musiksessions eine Datensession existiert?
    Darf ich mir die Musiksessions mit einen stinknormalen Brennprogramm (Feurio?) auslesen?
     
  15. Toby

    Toby Halbes Megabyte

    Mal ne andere Frage ... was ist, wenn der Kopierschutz nicht "geknackt" wird sondern einfach eine 1:1-CD erstellt wird, auf der der Kopierschutz wieder mit drauf ist? Weil dann wird er ja gar nicht erst umgangen sondern einfach nur "mitgenommen". Oder sehe ich da was falsch?

    Gruß,
    Toby
     
  16. Nein, der Begriff "kopiergeschützte CD" ist kein Widerspruch in sich. Denn der Standard, den es gibt trägt den Namen "CDDA - Compact Disc Digital Audio".

    Bisher hast du Recht. Aber lange dauerts nicht mehr, dann erreicht euch auch im Großherzogtum der alltägliche Wahnsinn. Wir Deutschen waren nämlich nur mal wieder die ersten, die die EU-Richtlinien begonnen haben durchzusetzen. Das Urheberrecht, das auch noch für den Verbraucher ein paar Rechte beinhaltete wird fallen, das ist sicher.

    Sich nicht erwischen zu lassen ist zwar ne scheinbar schöne Lösung, aber das machts nicht besser...
     
  17. sarkastic_one

    sarkastic_one Halbes Megabyte

    Du sollst dich nicht täuschen???
     
  18. Die Happy

    Die Happy Kbyte

    Eigentlich ist der Begriff "kopiergeschützte" CD schon ein Widerspruch.
    Denn irgendwer hat mal festgelegt (Philips Sony oder ein anderer)
    was es mit dem Begriff "CD" auf sich hat.
    Und da steht geschreiben, dass es nur ein Standart gibt,
    welcher überall abspielbar sein muss.

    Ich jedenfalls kopier hier munter weiter (wohne in Luxemburg), da hier die blöden Deutschen Gesetze nicht gelten. ;-)

    (Im übrigen finde ich von hier aus,
    dass die Deutschen Politiker mächtig Scheisse veranstalten,
    dem Bürger zuviel Steuern abverlangt und für jeden Scheiss ein Gesetz verabschieden, und sei es noch so stumpfsinnig.

    Dann wundert man sich,
    dass die Witschaft den Bach runter geht.
    Ist doch normal, dass keiner was kaufen kann,
    wenn der Bürger kein Geld mehr in der Tasche hat.)

    Und wenn Ihr doch kopieren wollt,
    kommt einfach nach Luxemburg oder haltet euch ans 11te Gebot.
     
  19. RemiK

    RemiK Kbyte

    Klar ist es eine Frage der Definition. Wichtig ist aber nicht, wie du es definierst, sondern das Gericht. Möglicherweise wird ja schon das Drücken der Shift-Taste zur Verhinderung des Autostarts als Umgehung des Kopierschutzes gesehen. Nicht das ich das tun würde, aber oft urteilen Richter, die von der Materie zu wenig Wissen haben.

    Gruß
    RemiK
     
  20. tribun66

    tribun66 Kbyte

    Für mich ist das Ganze eine Frage der Definition.
    Wenn ich diesen "Schutz" so einfach umgehen kann, dann ist er nicht "wirksam", ergo, kopieren ist erlaubt.
    Ich benötige weder Hilfsmittel noch besondere Kenntnisse, um eine Kopie zu erstellen, und dann ist das doch erlaubt, oder irre ich mich da?
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page