1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Notebook bis max 300 € (für Skype)

Discussion in 'Kaufberatung [Hardware]' started by invino, Aug 9, 2011.

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  1. Boss im Block

    Boss im Block Wandelndes Forum

  2. Hmmm, ich glaube offen gestanden, dass Du relativ wenig Ahnung von der Materie hast und erstmal ein wenig lesen solltest.
    1.) hast Du bei JEDEM in Deutschland gekauften Notebook 24 Monate Gewährelsitung, kannst also den Händler zur Verantwortung ziehen,
    2.) kann ich Dir garantieren, dass Du bei den genannten Notebooks kein Problem mit einer normalen Videotelefonie plus meinetwegen Internet, Mail und Office gleichzeitig haben wirst - "abstürzen" kann da ohnehin nichts, die Zeiten sind vorbei und
    3.) handelt es sich bei Crysis um ein reletiv grafikaufwendiges Spiel, das eine gute Grafik erfordern würde.
    DAS wäre das einzige Argument für einen stärkeren PC, den Du dann aber als Notebook auch definitiv nicht in dieser Preislage bekommst.
    Teile uns doch mal mit, wofür Du Dich entschieden hast, damit vielleicht ein paar Leute hier auch noch etwas von der Diskussion haben.
     
  3. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Der TO will 24 Monate Herstellergarantie. Das hat mit der gesetzlichen Gewährleistung nichts zu tun.
     
  4. Boss im Block

    Boss im Block Wandelndes Forum

    Lies bitte § 433 Bürgerliches Gesetzbuch Spindoctor. :)

    Und der TO wollte gerade nicht spielen ;)
     
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