1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Polizeiliche Anzeige

Discussion in 'Smalltalk' started by Apollo0712, May 10, 2007.

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  1. Apollo0712

    Apollo0712 Halbes Megabyte

    Hallo,

    ich wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand helfen kann.

    Mit was muss man genau rechnen/erwarten wenn man eine Anzeige bekommt ?

    Also wenn einer einen anderen bei der Polizei anzeigt ?

    Danke
     
  2. Spy_Lucy

    Spy_Lucy ROM

    Da musst du schon sagen worum es geht...
     
  3. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Es gibt da mehrere Möglichkeiten.

    Mit:

    -nichts
    -Jugendarbeit
    -Geldbuße/Strafe
    -Haftstrafe auf Bewährung
    -Haftstrafe ohne Bewährung
    -Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung

    (Keine Gewähr auf Vollständigkeit)

    @Spy_Lucy: Keine Fullquotes. Danke

    Muss er nicht. Denn selbst dann könntest du die Frage nicht zufriedenstellend beantworten.
     
  4. Apollo0712

    Apollo0712 Halbes Megabyte

    Es geht in meinen Augen um eine Kleinigkeit !

    Ihr kennt doch bestimmt von Forumen so ein "Assoziationsspiel" .

    Also wo jedes Mitglied ein Wort dranhängen kann....

    Und weil dort ein schlimmes/perverses/oder jemand verbal angegriffen worden ist, Wort vorkam......hat er (dem das Forum gehört) eine Anzeige bei der Polzei gemacht.
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Auweia........!
     
  6. Hummer

    Hummer Megabyte

    Welches Wort?
     
  7. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Aber Hallo! Das ist doch wieder typisch Hummer. Sammelst Du etwa Schimpfworte? Wozu?
     
  8. Hummer

    Hummer Megabyte

    Man ist schließlich in einem Forum um zu helfen und dazuzulernen.
     
  9. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Dann fang doch endlich mal damit an :D
     
  10. Hummer

    Hummer Megabyte

    Immer ein Scherz auf den teerigen Lippen........

    Apropos: Wo hast Du ursprünglich die Vorlage für Deinen Castro her?
     
  11. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Uff...das ist ewig her... k. A.

    Und nix teerig, das Ding ist aus Schokolade.
     
  12. Aligol

    Aligol Byte

    Es handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Beleidigung gem. §185 StGB.
    Hierbei handelt es sich um ein Privatklagedelikt, das nur auf Antrag verfolgt wird.
    Selbst wenn Strafantrag durch den Geschädigten gestellt wird, werden Delikte dieser Art zu 99% durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt.
    D.h., das Strafverfahren ist schonmal erledigt.

    Der Geschädigte kann/ wird des weiteren als Nebenkläger auftreten.
    Er kann also Schmerzensgeld für die ihm zugefügte Verunglimpfung in der Öffentlichkeit verlangen.
    Hier müsste er allerdings erstmal nachweisen, wer tatsächlich für die Beleidigung verantwortlich ist.
    Glaube kaum, dass er den Forumsinhaber dafür haftbar machen kann.
    Dafür registriert man sich ja in Foren.

    So, hoffe ich konnte etwas helfen.
    Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr.
     
  13. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Danach hatte keiner gefragt.

    Halte ich für ein Gerücht, primär zuständig ist eh , die Amtsanwaltschaft.

    Neueste Rechtssprechung verschlafen?
     
  14. b-lau

    b-lau Kbyte


    gilt das auch bei eien admin-co der nicht der forums besitzer ist


    könte ich da mal ein link zu der Rechtssprechung haben.....
     
  15. Hummer

    Hummer Megabyte

  16. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Der Forums-Betreiber hat gegen dich Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Verstehe ich das so richtig. Das hat er dir gesagt.. oder woher weisst du das ?. Hat er überhaupt deine Anschrift, richtigen Namen, Adresse usw. ?. Sonst kann er erstmal nur gegen Unbekannt Strafanzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft wird dann vermutlich wegen Geringfügigkeit einstellen. Wartest einfach ab bist du von den Ermittlungsbehörden etwas bekommst. Erst dann kannst du etwas unternehmen, Anwalt, Aussage verweigern oder die Schuld zugeben.
     
  17. Hummer

    Hummer Megabyte

    Darum ging es übrigens dem TO gar nicht...............

    Ich will endlich das Wort wissen.............

    edit: Danke fürs Zusammenpappen. My fault.
     
  18. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Tja, von der Nennung eines Wortes allein kann man ja wohl kaum von einer Beleidigung sprechen.
    Dazu müßtest Du schon Jemanden konkret unter Verwendung dieses Wortes angesprochen haben.
     
  19. Apollo0712

    Apollo0712 Halbes Megabyte

    Nein etwas konkretes gab es da überhaupt nicht !

    Jeder hat nur grad ein Wort das ihn eingefallen ist gepostet !


    Den richtigen Vor-und Zunamen hat derjenige !


    Das Wort weiss ich nicht mehr !

    Aufjeden Fall nichts sehr schlimmes oder perverses !

    Mit was ist nun zu rechnen ?

    Geldstrafe ? Wenn ja wieviel ca. ?

    Gericht ?

    Wenn da was kommt werde ich es eh sofort an meinen Anwalt weiterleiten !

    Danke euch, aber richtig erleichtert/beruhigt habt ihr mich leider nicht.
     
  20. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Na gut. Dann etwas konkreter:

    Es gibt keinen Katalog für solche Strafen. Sie sind immer abhängig vom Alter, Einkommen, Verhalten und Vielem mehr des Täters.

    Und wie weiter oben schon erwähnt wurde, wäre die Beleidigung ein Antragsdelikt. Vor einer Verhandlung gibt es dann noch ein Schiedsgericht und und und....
     
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