1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Problem mit Aldi CD Brenner und Clone CD

Discussion in 'Festplatten, SSD, USB-Sticks, CD/DVD/Blu-ray' started by McDog, Jan 18, 2004.

Thread Status:
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  1. McDog

    McDog Kbyte

    Ich habe mir den neuen Aldi DVD Brenner Pionier A106 angeschafft. Ich bin ziemlich zufrieden damit, eines stört mich jedoch. Der Brenner arbeitet offensichtlich nicht mit Clone CD 3 zusammen. Immer dann, wenn ich eine CD kopieren will, verweigert er das Beschreiben der CD. Inzwischen habe ich meinen alten CD Brenner wieder eingebaut, mit dem klappt das wunderbar. Kennt jemand von euch das Problem und weiß da jemand Abhilfe?

    Gruß McDog
     
  2. Skydreamer

    Skydreamer Byte

    THX irish-tiger

    :bet: :bet: :bet:
     
  3. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    :heul:

    *irish-tiger doch nicht wollte, dass Sky sich den Kopf weichkloppt*


    :mussweg: die Arbeit ruft...
     
  4. Skydreamer

    Skydreamer Byte

    komisch ich versuche die ganze zeit hier nen Tip zu hinterlassen der völlig rechtmäßig und nicht die spur von verboten ist und IHR streitet euch um verbote die hier nicht mal den funken von bedeutung haben ??

    :aua: :aua: :aua:

    ISCH WERD NOCH ******** !!

    :aua: :aua: :aua:
     
  5. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Abmahnvereine dürfen nur GEWERBLICHE abmahnen - als Privatanwender falte ich deren Abmahnung zusammen und lege sie im Rundordner ab...
    Zum anderen haben diese Vereine nur (Teil-) Erfolg, weil für kleinere Firmen die Kosten (Anwalt, Gericht) zu hoch sind.
    Gerade von einer grossen PC-Zeitschrift würde ich als erste erwarten, dass sie mal den Kampf gegen dieses verdrehte UrhG aufnimmt. Warum gegen Microsoft, nicht aber gegen ein Gesetz, dass schon unter Juristen höchst umstritten ist ? Ein guter Hausjurist sollte eigentlich keine Schwierigkeiten haben, einen kostengünstigen Präzedenzfall zu schaffen... :D

    Eine einstweilige Verfügung ist gerade bei den schwammigen Bestimmungen des UrhG schnell erwirkt - aber die Klage in der Hauptsache durchzuziehen ist eine ganz andere Geschichte !

    Es gibt im Moment m.W. keine anhängige Klage nach den neuen Bestimmungen des UrhG; das allein sollte einem schon zu denken geben.

    Was die Super-Mods angeht: natürlich scheuen sie die kostenträchtige Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung/Abmahnung - aber ein Tipp für eine legale (!!!) Kopie ist auch nach den Nutzungbedingungen dieses Forums erlaubt. Und legal darf man wie o.g. auch kopieren, wenn die Software einen Kopierschutz besitzt; und das geht logischerweise nur mit einer Software wie z.B. *******.

    Die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat hat der Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Zum Schutz der jeweils erlaubten Privatkopie. Das es da einen Unterschied gibt, das wird leider von vielen übersehen...
     
  6. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    @ irish-tiger

    solange sich aber diese dubiosen Abmahnvereine an allen "Ecken und Kanten" tummeln um irgendwelche "Verstösse", (weil sie nicht eindeutig im Gesetz niedergeschrieben wurden) abmahnen, sollte man sich mit irgendwelchen Tipps, Anleitungen etc. wirklich zurückhalten.

    Denn 1.500 ? hat wohl weder der Webmaster, noch irgendein Mitarbeiter von PC-Welt oder einer der Mods mal eben an der Hüfte kleben, um sie bezahlen zu können.

    Denn, um diese "Vereine" wieder los zuwerden, dazu bedarf es meist schon reichlich "Klimmzüge".

    Wende dich mal einen der Super-Mods (dieschi) hier und befrage sie wie sie es bei Fragen die sich um Programme, etc. halten, die sich nicht mit dem UrhG in Einklang befinden, halten.
     
  7. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Wenn die Anleitungen nötig sind, um die nach neuem UrhG zugelassenen Ausnahmen zu nutzen UND nicht gewerbliche oder verbotene Zwecke dahinter stehen, ist dies erlaubt, weil sonst der Gesetzeszweck im hinblick auf die Ausnahmen (Recht auf Privatkopie/Sicherungskopie) umgangen würde (>> Begründung des Gesetzesentwurfs).

    Was in irgendeiner Kommentierung steht, ist im Moment eh unbeachtlich - es gibt zu viele Bestimmungen, die sich widersprechen oder die TECHNISCHE Fragen, speziell Software/wirksamer Kopierschutz u.ä. nicht eindeutig genug klären.
    WAS erlaubt ist und was nicht, wird vor dem Bundesgerichtshof geklärt, nicht mit Kommentierungen, die z.T. noch VOR (!!!) Erlass des Gesetzes geschrieben waren !

    Zum anderen: drei Juristen - vier Meinungen... (spreche da aus eigener Erfahrung ;) )
     
  8. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Um das vom Threadstarter angesprochene Problem bzgl. Laufwerkerkennung durch ein durch das UrhG verbotenes Programm zu beenden, hier noch ein Auszug aus einer Kommentierung des UrhG.

    ...

    Bereits erworbene Programme dürfen zwar weiterhin besessen und bereitgehalten (etwa als installiertes Programm auf dem Rechner) aber fortan nicht mehr zum Aushebeln oder Umgehen eines Kopierschutzes genutzt werden.

    Selbst detaillierte Anleitungen dürfen bei konsequenter Auslegung des neuen Gesetzes nicht mehr veröffentlicht werden. Dies gilt für Fachzeitschriften und die Presse ebenso wie für private und kommerzielle Webseiten sowie alle anderen Medien und Lehrbücher.

    ...

    Damit sollte sich jede weitere Diskussion erübrigt haben.
     
  9. Skydreamer

    Skydreamer Byte


    :D Genau ... so sehe ich das auch und ich finde es Schwachsinn hier über Gesetze zu diskutieren.

    Die Frage ist doch eindeutig vom Autor gestellt worden oder ...

    :confused: Er möchte doch nur nen Rat das sein Brenner wieder anerkannt wird .... was hat diese Frage bitte schön mit Kopieren zu tun ???

    :aua: Langsam tut es schon weh ...
     
  10. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Es ist immer wieder erstaunlich, dass hier ständig behauptet wird, dass Tipps, Ratschläge u.ä. wie die Software ******* zu nutzen ist, rechtswidrig, ja strafbar sind.

    Bitte lest mal den GESETZESTEXT, ehe Ihr so etwas behauptet. Da steht nämlich im § 95 a UrhG , der hier so gerne - aber leider UNVOLLSTÄNDIG - zitiert wird , "...Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz ist verboten."

    Wenn ich einem Besitzer dieser Software einen Tipp gebe, wie z.B. der Brenner erkannt wird oder wie eine CD zu brennen ist, will ich ihm nichts verkaufen, sehe keinen gewerblichen Zweck (weder bei mir noch bei ihm) und solange er mir keinen Anhaltspunkt dafür liefert, dass er verbotenerweise kopieren will, mache ich mich nicht den Hauch strafbar !


    Nach § 69d Abs. 2 UrhG ist u.U. sogar eine Sicherheitskopie einer kopiergeschützten Software möglich: ]"Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist."[
    >> ich habe ein CD-ROM, das hervorragend arbeitet, aber die Angewohnheit hat, selbst selten benutze CD?s zu verkratzen.
    § 69d (2) UrhG gibt mir also das Recht, entgegen JEDER Lizenzbestimmung eine Sicherheitskopie anzufertigen. Und wenn dies nur mit Hilfe einer Software wie ******* möglich ist, sehe ich mich als gerechtfertigt an, eben diese Software zu nutzen.

    Dieses erneuerte UrhG ist derart mit der heissen Nadel gestrickt, dass man nicht nur nicht lange auf die ersten Urteile warten braucht, die einzelne Bestimmungen für nichtig erklären werden, man MUSS es auch mal vollständig lesen ! Es hat nämlich mehr Ausnahmebestimmungen als viele hier und anderswo behaupten !!!
     
  11. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    @ Skydreamer

    du hast den Sinn und Zweck von Gesetzen nicht verstanden.

    Sicherlich werden hier auch Probleme von Programmen, Hardware, etc. besprochen, bzw. geholfen - aber nur soweit es im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten. Dazu lies aber auch mal was in den Nutzungsbedingungen steht, denen hast du übrigens bei deiner Anmeldung zugestimmt.

    Und wenn du keine Lust auf ein bischen Horizonterweiterung hast, überlies doch solche Postings, bzw. ignorier sie einfach.

    P.S. Dir als neuen Nutzer lege ich dir mal Nahe in den Tiefen dieses Forums regelrecht "zu wühlen" ... du wirst des öfteren auch auf solche und ähnliche Diskussionen stossen. Hier wird nicht nur über Hardware und Programme etc. diskutiert - zum Glück :).
     
  12. Skydreamer

    Skydreamer Byte

    :eek:

    Um was geht es denn hier um das HRR-Strafrecht oder um ein Fehler eines bestimmten Prog's ???

    Ist es denn nicht egal welches Problem mann hat und mit welchen Programm mann arbeitet ??

    Fehler sind zum bereinigen da und nicht um Gesetze zu diskutieren ???

    Ist es nicht egal wozu der Anwender das Prog. den Tool oder sonstige Software braucht ???

    Dachte hier werden Erfahrungen und Probleme mit anderen ausgetauscht und nicht über Gesetze diskutiert, das glaube ich finden wir in einem anderen Forum ???

    :aua: :aua: :aua: :aua:
    :confused: :confused:
     
  13. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    @ jabugo

    sei doch in gewisser Weise froh, dass Google nicht nur auf die Suche in Deutschland beschränkt ist. Denn dann hättest du für so manche Recherche im Internet ein wirkliches Problem. Soviel erstmal dazu.

    Was das neue UrhG und den damit verbundenen Einschränkungen, Konsequenzen, etc. angeht, lies mal dies hier . Vielleicht wird dir dann so manches ein wenig klarer - oder auch nicht.

    Denn das Gesetz ist mit derart heissen Nadel gestrickt worden, dass die verschiedensten Rechtsgelehrten keinerlei Einigkeit erzielen, was die Auslegung des Gesetzes angeht. Da hilft sicherlich auf Dauer nur die jeweilige Rechtsprechung vor Gericht - oder eine erneute Novellierung des Gesetzes

    P.S. Wenn die Beweislage gegen dich erdrückend ist, wird man sicher auch vor deiner Wohnungstür keinen Halt machen ... da hilft dir auch das GG nicht mehr ganz viel.
     
  14. Skydreamer

    Skydreamer Byte

    Clone DVD


    Schon mal jemand was davon gehört...

    Funktioniert einwandfrei mit jedem DVD-Brenner ???


    :aua: :confused:
     
  15. henner

    henner Viertel Gigabyte

    Hi jabugo!
    Natürlich, Du Schlaumeier, findet man die Programme im Netz. Aber Du bist wohl, wie ich, Bürger der BRD und die hat letztes Jahr ein Gesetz erlassen, das nun mal gilt. In der BRD, ist auch schon mal gesagt worden.
    Daß Programme im Netz zu bekommen sind, beweist schließlich überhaupt nichts, anwenden ist nicht mehr legal.
    Gruß
    Henner
     
  16. jabugo

    jabugo Kbyte

    @AMDUser

    Ich vermisse den Hinweis, dass Kopierung kopiergeschützter Audio/DVDs usw. im stafrechtlichem Sinne nach wie vor nicht
    verfolgt werden kann, sofern es sich dabei um private Sicherheitskopieen handelt.

    Verboten??

    Der Urheber kann lediglich privatrechtlich Schadenersatz verlangen, wenn man den Kopierschutz knackt.

    Die Beweislage dürfte in Anbetracht der Tatsache, dass gemäß
    Grundgesetz, die eigene Wohnung unantastbar ist, nicht unbedingt zu Gunsten von Schnüfflern der Muskindustrie ausfallen.

    Und selbst wenn....

    Welchen Schadenersatz wollen die den fordern, wenn ich mir von
    6 CDs je drei gute Titel selektiere und auf eine CD brenne, damit
    ich den restlichen Schrott der meisten CDs nicht abwählen oder gar anhören muß.

    Ich habe mir Deinen Link Nr.1 angesehen.(was jetzt alles verboten ist)

    Alle hier genannten Programme tummeln sich im Web nach wie vor. Wenn man Google benutzt, muß man nicht mal die Namen der Kopierprogramme eintippen....

    Gruß

    jabugo






    Andere Foren sind
     
  17. drheinlaender

    drheinlaender Halbes Megabyte

    Hallo "McDog"

    Bitte meinen Thread richtig lesen!:aua:

    Ich schrieb ******* und nicht Nero. Mit Nero läuft es ja auch prima. Habe ich selber.
     
  18. McDog

    McDog Kbyte

    Verstanden!
    Gruß McDog
     
  19. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Aber dann sollte man zumindest nicht Clone-CD dazu benutzen, bzw. erst recht nicht davon in einem Forum reden !
     
  20. McDog

    McDog Kbyte

    Ich will mich ja nicht strafbar machen, aber ist es nicht erlaubt, sich eine Sicherheitskopie von einem nicht kopiergeschützten Datenträger zu machen? Es gibt bestimmte Programme, bei denen man das mit wenigen klicks machen kann. Finde ich jedenfalls sehr komfortabel.
    Gruß McDog
     
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