1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Probleme mit 1und1

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by fred1962, Dec 8, 2008.

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  1. Wenn das nun mal so einfach wäre. Die Hotline der 1und1 bezeichnet mich und meine Eltern inzwischen als Volldeppen. Sie verweisen darauf, das bei der Online Bestellung von Free DSL von Web.de zum Abschluss der Bestellung akzeptiert werden musste, das ein Service Techniker für 59,90 € berechnet werden wird. Und : ohne die Bestätigung das man das verstanden hat, hätte die Bestellung nicht abgeschlossen werden können.
    In sämtlichen Vertragsunterlagen ist über diese Technikerkosten nichts zu finden. Und: ich kann mich nicht erinnern, eine solche Bestätigung gelesen zu haben. Aberf auch wenn es einen solchen Hinweis tatsächlich gegeben haben soll, kann ich mir nicht vorstellen, das diese ganze Sache rechtens ist, weil nichts darüber in den Schriftlichen Verträgen zu finden ist.

    Das ist absolute Bauernfängerei.
     
  2. MoBra

    MoBra Byte

    Hallo,
    min Tip wie für andere auch, Verbraucherschutz einschalten.

    Gruss MoBra
     
  3. ManfredEP

    ManfredEP Byte

    Na, ganz so sicher nicht, oder? Wenn, dann solltet Ihr Beleidigungsklage einreichen. Das trifft zwar dann den am Ende der Leitung, aber dass der euch beleidigen soll, glaube ich auch nicht. Von dem Schmerzensgeld könnt Ihr dann ja vielleicht sogar diese leidigen Kosten bezahlen ;)
    Wenn das so in der Maske steht, haben die vermutlich sogar recht. Denn Häkchen, die die Maske verlangt, müssen auch gesetzt sein, sonst wird die Maske gar nicht erst abgeschickt (solche Masken sind ja üblicherweise Java- oder JavaScript-Programme, die auf dem Browser laufen; da geht nichts an 1&1, solange nicht alles korrekt ist). Aber: Da kommt dann eine Fehlermeldung 'Sie haben leider übersehen, alles auszufüllen. Bitte korrigieren Sie den rot unterlegten Teil ...' oder so ähnlich. Meist vergisst man das Häkcken bei der AGB-Bestätigung und beim Widerrufsrecht, das sind bei manchen Scripten schon zwei Fehler. Irgend wann ist man von den dauernden Fehlermeldungen so genervt, dass man alles macht, was das Ding will, ohne hinzugucken. Immerhin denkbar, dass das sogar beabsichtigt ist, denn das Script könnte auch alle Fehler in der Ausfüllung sammeln und dann für alle gemeinsam eine Fehlermeldung erzeugen.

    :eek: Zusatz: Da sieht man mal wieder, wie schnell man was überliest: Das hier geht um 1&1, also habe ich auch 1&1 als Geschäftspartner unterstellt. Das mit Web.de ist mir erst später aufgefallen. Dann macht also 1&1 das DSL für web.de? Na klasse, 1&1 hat doch auch keine eigenen Leitungen. Also verkauft web.de etwas von 1&1, die etwas von der Telekom verkaufen :heul:. Wer da noch durchblickt, ist klasse. Das betrifft allerdings auch die. 1&1 weis demnach gar nicht ganz genau, wie die Maske bei web.de eigentlich aussieht. Da werdet Ihr mal wieder zwischen den Firmen zerrieben, scheint's :aua:
    Zumindest eine Rechnung über diese Kosten wäre zwingend -schriftlich! Du hast ja sogar ein _Anrecht!_ auf einen Kassenbon im Laden, wenn Du einen Artikel für 20 ct. kaufst (nur so als Vergleich). Die Rechnung muss also sein, unbedingt. Ob es auch in den anderen Vertragsteilen stehen muss, ist eher fraglich, da diese Verträge sich ja auf den Anschluss beziehen, also auf Dauer angelegt sind. Der Techniker ist eine einmalige Sache.
    Stimmt leider. Aber sogar legal, fürchte ich -zumindest im Prinzip. Diese Anschlusskosten (für's machen) sind nämlich in der Regel immer drin in den Angeboten (steht dann im Kleingedruckten. Sowas wie 'Bereitstellungskosten' und 'Einbaukosten' oder wie die dass dann auch immer nennen). Es ist also, so absurd das klingt, fast schon Kulanz, wenn die bei Selbsteinbauern auf diese Kosten verzichten.

    Der Fairness halber sei aber angemerkt, dass sich das nicht nur auf den Anschluss bei Dir bezieht. Die Telekom (der ja die Kabel üblicherweise gehören; also die Leitung in's Haus bei Dir) lässt sich den Einbau des DSL-Modems (das kann man da auch so nennen; die nennen es oft irgendwie anders) an Deinem Anschluss in der Ortsvermittlungsstelle nämlich von 1&1 bezahlen -und die wollen dieses Geld von Dir wieder.

    Das zum Prinzip. Ohne Rechnung (schriftlich, nicht online. Vor dem Gesetz gilt immer noch nur die schriftliche Variante, online zu akzeptieren ist Kulanz von Dir) ist das alles nur Makulatur. Wenn die allerdings die Rechnung schicken sollten, bist Du in Schwierigkeiten, denn, wie gesagt, diese Einverständniserklärung mit diesem Betrag habt Ihr (Du oder Deine Eltern) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich abgehakt und dass Ihr sie nicht richtig gelesen habt, hilft da nicht weiter. Das geht auch gar nicht, denn dann bräuchte die Firma eine Bestätigung der Bestätigung (usw?), wo soll das enden? :grübel:

    Zusatz: Wie oben erwähnt: Was web.de macht, weis 1&1 wahrscheinlich nicht. Ich würde mir die Maske nochmal anschauen (solange man nichts abschickt, passiert auch nichts; _normalerweise!_ siehe andere Postings), ob da was vom Techniker drin steht. Immerhin denkbar, dass web.de das vergessen hat, zu erwähnen. Dann seit Ihr natürlich raus aus der Sache. :D

    Tschüß

    Manfred
     
  4. ManfredEP

    ManfredEP Byte

    Würde ich auch empfehlen. Von dem Strafantrag (korrekt Strafanzeige, da Betrug ein Offizialdelikt ist) würde ich abraten, denn sowas wird immer auch öffentlich. Das schädigt aber den guten Ruf (nicht vorhanden? Hilft hier nicht) der Firma. Wenn der Betrug dann nicht zu beweisen ist, stellen die am Ende noch Strafantrag wegen Geschäftsschädigung, übler Nachrede oder was da sonst so in Frage kommt. Den Betrug muss man natürlich nicht komplett nachweisen können, aber zumindest sollte man sich vorher beim Anwalt absichern, ob so eine Anzeige überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Nicht alles, was wir so Betrug nennen, nennen die bei Gericht auch so -leider.

    Tschüß

    Manfred

    P.s.: Ich weis, nicht mehrfach posten, lautet die Regel. Aber hier erschien es mir einfach besser zu sein; wenn man's hier anders sieht, Tschuldigung, nicht allzu böse sein, bitte.
     
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