1. Liebe Forumsgemeinde,

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Regelmäßiger eBay-Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by stockibaby, Jul 15, 2007.

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  1. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Siehe dazu #5 - wenn es bei mir um rechtliche Dinge geht, leiste ich mir einen Rechtsverdreher. Ansonsten: entscheidend ist doch, was hinten raus kommt - nicht wie es heißt.
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Na ob das wirklich Geld bringt oder doch nur die Kosten selber deckt?
    Wenn plötzlich alle Privatverkäufer über einer gewissen Grenze, die der Gesetzgeber schleunigst festlegen sollte, einen Gewerbeschein beantragen, dann schafft das vielleicht Arbeitsplätze, weil die eine auf Teilzeit rationalisierte Stelle damit hoffnungslos überfordert wäre ;)
     
  3. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Kann es vielleicht sein, daß es hier vor allem um den Schutz der Käufer geht? Ein Privatverkäufer kann bei seinen Auktionen Rücknahme, Umtausch und Garantie ausschließen, ein gewerblicher Verkäufer nicht.

    Deswegen sind ja auch schon etliche gewerbliche eBay-Verkäufer kostenpflichtig abgemahnt worden.
     
  4. yokoono

    yokoono Kbyte

    Einer, der das Urteil gelesen und verstanden hat.
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Nö, es geht imho um den Schutz eines "Mitbewerbers", der abgemahnt bzw. eine einstweilige Verfügung erwirkt hat! :rolleyes:
     
  6. yokoono

    yokoono Kbyte

    Es geht hier um den SChutz von Verbrauchern vor solchen Verkäufern, die, obwohl als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelnd, sich als privater Verkäufer "Verbraucher" ausgeben und damit die Schutzregelungen des BGB umgehen.

    Man muss den Beschluss doch nur mal lesen

    Etwas ganz anderes ist es, ob ich im Sinne des Steuerrechts Gewerbetreibender bin (da braucht es die Gewinnerzielungsabsicht).

    Schon merkwürdig, dass juristische Laien immer meinen, sich im Recht auszukennen und dann mit der Inbrunst der Überzeugung wissen wollen, was die Begründung ist - zumal ohne das Urteil gelesen zu haben.
     
  7. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    genau, der Mitbewerber ist ausschließlich um das Wohl der Kunden besorgt! :totlach:
     
  8. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Nein, darum geht es wohl eher dem Gericht.

    Dem Mitbewerber geht es mit Sicherheit darum, nicht von jemandem ausgestochen zu werden, der als Privatverkäufer auftritt und schon allein deshalb seine Artikel günstiger anbieten kann oder aber keinerlei Service leisten muß. Das ist doch verständlich, oder nicht?
     
  9. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    klar isses das! aber muss me04 Service bieten, wenn er denn doch mal sein Bücherregal ausräumt? :rolleyes:
     
  10. yokoono

    yokoono Kbyte

    Eine Verkürzung die einmal mehr zeigt, dass du das System hinter dem UWG nicht verstanden hast bzw. dir nicht bekannt ist.

    Der Gesetzgeber will, dass sich kein Marktteilnehmer unlautere Vorteile im Wettbewerb gegenüber dem Kunden verschafft. Hier hat der Verkäufer sich einen Vorteil dadurch verschafft, dass er z.B. sich nicht des Risikos des Rücktritts ausgesetzt hat (kostenträchitig), dass er wahrscheinlich Gewährleistungsrechte ausgeschlossen hat (kostenträchtig) usw. - alles Dinge, die ein Unternehmer i.S.d 14 BGB nicht darf. Dadurch sind seine Mittwettbewerber im Nachteil. Der Gesetzgeber hat daher den Wettbewerbern und z.B. Verbraucherschutzverbänden ein Klagerecht eingeräumt, die diese unlauteren "Machenschaften" beenden können sollen - damit so auch der Schutz der Verbraucher vor solchen unlauter handelnden Verkäufern und ein fairer Wettbewerb sichergestellt ist.

    Der Gesetzgeber wollte nicht, dass jeder Verbraucher rechtlich gegen einen solchen unlauter handelnden Verkäufer vorgehen können soll um "Prozesshanseln" nicht Tür und Tor zu öffnen usw..
     
  11. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    danke für die neuerliche Erklärung und Deine Geduld mit mir! :D

    aber löse Dich doch bitte mal ein wenig von Deinen Paragraphen - wenn me04 das 20., 30. oder 50. Buch @ibäh anbietet, kommt vielleicht ein Buchhändler auf die gleiche Idee und will das unterbinden! macht das wirklich Sinn?
     
  12. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Dann könnten die Richter eigentlich auch langsam mal gegen die gewerblichen Händler vorgehen, die ihre Produkte für 1€ anbieteten (und auch verkaufen) und dann 10€ Versandkosten für nen Brief haben wollen, zu allem Überfluß nicht mal mehrere Produkte in einer Lieferung zulassen.
    Klar, als halbwegs mitdenkender Käufer nehme ich die Versandkosten grundsätzlich in meine Kalkulation auf - aber gerade im Fall eines Rücktritts vom Kaufvertrag bekomme ich als Kunde gerade mal den einen € wieder und muß den Rückversand auch noch selber tragen - also sogar noch ein Verlustgeschäft und somit ist der Händler im Prinzip legal alle Gewährleistungsrechte los.
     
  13. yeTTiz

    yeTTiz Kbyte

    Falsch !!!

    Nach dem neustem Gesetz kann nur ein Gewerbetreibender einen anderen Gewerbetreibenden die Gewährleistung versagen.
    Bei Privaten kann ein nicht angegebener Mangel und die versage einer Gewährleistung, die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren nach sich ziehen!

    Gerade beim Autoverkauf gerne verwendetet Klausel "Gekauft wie gesehen" schließt nicht von der gesetzlichen Gewährleistung aus.

    Wer als Gewerbetreibender bei Ebay als Privatverkäufer agiert,
    muß bei verweigern einer Gewährleistung damit rechnen,
    das die Gewährleistung erst ab dem bekannt werden das es sich um einen Gewerbetreibenden handelt, gezählt wird und nicht erst ab dem Kauf.

    Dabei gibt es aber auch immer wieder ausnahmen.

    Jeder Gewerbetreibende sollte sich wohl überlegen ob er Privat Sachen veräussert.

    So long yeTTi
     
  14. 100Ampere

    100Ampere Halbes Megabyte

    Womit wir wieder am Anfang wären...
     
  15.  
  16. MK70

    MK70 Byte

    hmm... wie muß ich das jetzt verstehen ?`
    Wenn ich heute meinen Keller aufräume und stelle nach und nach die nicht mehr gebräuchlichen Dinge ein, bin ich schon gewerbetreibend ?
    Oder gilt das urteil hier, da der Verkäufer ausschließlich gleiche Ware (Stempel) verkauft hat ?
     
  17. yokoono

    yokoono Kbyte

    Ich glaube nicht, dass ein Gericht eine Stellung als "Unternehmer" i.S.d § 14 BGB bejahen wird, wenn einer mal seinen Keller ausräumt , unterschiedlichste Dinge verkauft und das Ausräumen sich über 2-3 Wochen erstreckt.Oder seine gebrauchten Bücher aus dem Bücherregal (sofern das nicht 1000e Titel sind).
    Da ist eBay nichts anderes als der Weg einer Privatperson (besser: Verbraucher) zum Flohmarkt.

    Hier liegt der Fall aber doch anders:
    Der Verkäufer hat hier monatelang (geplant wohl auch jahrelang) gleiche Artikel verkauft, 369 Artikel zeitgleich einstehen gehabt (welche "normale" Privatperson hat das?), einen eBay-Shop betrieben - für einen außenstehenden Dritten, der die Hintergründe, woher die Ware stammt, nicht kennt, erweckt das doch den Eindruck, dass hier ein "Professioneller" tätig ist.
     
  18. SuziQ

    SuziQ Byte

    Ich finde die Begründung des Gerichts hat einige Lücken in der Logik. Falls sich denn damit nochmal eine höhere Instanz befassen sollte, könnte das Urteil auch ganz anders lauten.
    Wenn man der Logik des Gerichts folgt, so hat man als Eigentümer ehrlich erworbener, längerer Zeit im Besitz befindlicher Gegenstände nur noch das Recht sie zu besitzen, nicht aber sie zu verkaufen. Im vorliegenden Fall würde ich sagen, der Fall liegt klar - eine private Sammlung wird aufgelöst. Wo ist da ein Gewerbe zu erkennen?
    Andererseits ärgere ich mich immer wieder über "private" ebayer, die regelmäßig ein und denselben Artikel und dann noch 100stückweise einstellen und die Gewährleistung somit umgehen. Die müssen das Zeug vorher angekauft haben (oder geklaut). Hier ist wohl eindeutig von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen.

    Hätte der Beklagte die Sammlung komplett über eine Auktion verkauft, hätte kein Hahn danach gekräht. Dann hätte er aber mit Sicherheit einen viel geringeren Erlös daraus erzielt.
     
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