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statt Core2Duo Intel Pentium D bekommen!

Discussion in 'CPU, BIOS & Motherboards, RAM' started by Nes, May 30, 2007.

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  1. Nes

    Nes Byte

    hallo,

    ich habe heute meinen computer bekommen. Ich habe mich auf den core2duo gefreut. Im gerätemanager sehe ich bei prozessoren: Intel pentium D

    wie ist das jetzt gemeint? ist das ein anderer name für core2? oder ist das einfach Intel pentium D??

    wie sollte ich jetzt reagieren, außer daß ich mir momentan die haare raufe vor wut!

    soll ich darauf bestehen daß mir der core2duo eingebaut wird? dafür habe ich ja schließlich bezahlt, oder soll ich das jetzt so lassen? kann was schiefgehen wenn der techniker den core2 einbaut?

    lieben dank und wütende grüße
     
  2. Horst1

    Horst1 Viertel Gigabyte

    Aber volle Kanne! Schließlich mußt Du auch keine Tomaten nehmen, wenn Du Birnen haben wolltest, selbst dann nicht, wenn es der gleiche Preis wäre. Einpacken das Ding und zurück damit. Ach ja, und den Händler gut merken!
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  4. Nes

    Nes Byte

    Danke für die Antworten. War heute beim Händler. Hat gemeint, daß ich da was falsch verstanden habe. Beim Schild vor dem Computer stand: Duo Coreprozessor

    ich habe Pentium D 820 dual prozessor

    ich kapier gar nichts mehr, habe ich das falsch verstanden, das ist also kein core2duo?
     
  5. Horst1

    Horst1 Viertel Gigabyte

    Nein, das darf doch nicht wahr sein! Du hast einen Core 2 Duo verlangt? Dann gehe noch einmal hin und sage dem Händler das, daß Du keinen Pentium D 820 Duo, sondern einen Core 2 Duo haben wolltest. Wie ich schon im vorigen Post schrieb: Keine Tomaten statt Äpfeln.
     
  6. poro

    poro Ganzes Gigabyte

    Mach mal n Bild von dem Schild.

    DualCore(oder halt "DuoCore") is alles, was 2 Kerne hat. Sogar ne mutierte Kirsche.

    Das Verwirrspiel mit den für Laien unverständlichen Prozessorbezeichnungen geht jetzt in die wievielte Runde?
     
  7. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Wenn auf dem Schild Dual Core CPU stand haste kaum Chancen, denn der Pentium D ist nunmal auch ein Dual Core.
     
  8. Horst1

    Horst1 Viertel Gigabyte

    Das ist zwar richtig, aber wenn der TO beim Händler war und von diesem einen Core 2 Duo verlangt hat, was durchaus etwas anderes ist als ein Pentium D 820 dual Prozessor, dann kann er auch darauf bestehen, einen Core 2 Duo zu erhalten. Wo kämen wir denn hin, wenn wir die Konfiguration unserer Maschinen den Hökern überlassen würden? Nach der Devise: Was weg muß wird eingebaut. Ne ne, soweit sind wir glücklicherweise noch nicht.
     
  9. XPC

    XPC Megabyte

    Ich tippe mal auf "vorschnell gekauft" und erst später den eigenen Irrtum bemerkt.
     
  10. Marcel GX

    Marcel GX Megabyte

    Kannst du den PC nicht einfach zurückgeben?
    Ich weiß nicht genau, aber ich meine man hat immer 2 Wochen nach dem Kauf das Recht, vom Kaufvertrag, ohne Angabe von Gründen, zurückzutreten.

    Du bekommst dann dein Geld zurück.
     
  11. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...nein, hat man nicht. Nur wenn man einen PC von der Stange bei einem Versandhändler kauft. Selbst wenn man sich einen PC (zB bei Hardwareversand) zusammenstellen lässt, hat man dieses Recht nicht.
    Der TO hat "um die Ecke" gekauft - also kein Widerrufs-/Rückgaberecht.
     
  12. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Jo stimmt!

    Gilt da nicht der Fernabsatzvertrag?
    Obwohl irgendwie war da was, gibts den überhaupt noch? :grübel:

    Ja, da der TO bei einem Händler gekauft hat, kann er nur auf Kulanz hoffen.

    @Horst: Ich glaub XPC liegt mit seinem Tip nicht so daneben;).
     
  13. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...früher hieß das "Fernabsatzgesetz". Heute ist das ins BGB eingefügt.

    Und nein, das gilt dann nicht, denn
    ...und damit sind solche PCs raus...
     
  14. Reaven

    Reaven Kbyte

    Das passierte meinen Eltern ebenfalls. Ist natürlich etwas dumm gelaufen, jedoch sollte auch so eine CPU noch für die nächste Zeit reichen.
     
  15. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Naja aber ein Pentium D is wirklich nicht toll:(.

    @goetti: Hab mal selbst nachgegooglet und hab den betreffenden Absatz auch gefunden (BGB §312d Absatz 1).
    Gut zu wissen.
     
  16. schnulli60

    schnulli60 Kbyte

    Auf der Rechnung müsste doch stehen, was du gekauft hast. Da hätte man doch schon stutzig werden können, oder ?

    Viele Grüsse schnulli60:cool:
     
  17. Horst1

    Horst1 Viertel Gigabyte

    @KNemeth!
    In meinen Posts ging ich davon aus, daß der TO einen Rechner mit Intel Core 2 Duo verlangt hat, aber fälschlicherweise einen D820 erhalten hat. Daher auch meine Reaktion. Da sich der TO nichtmehr äußert, kann es durchaus sein, daß der Sachverhalt wohl doch ein wenig anders war. Dann ist ihm allerdings kaum zu helfen. Wurde er aber arglistig über den wahren Wert der Ware getäuscht und kann es evtl. auch noch beweisen, dann braucht er sich keine Sorgen machen.
     
  18. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Naja ich glaub kein Händler hat es drauf, wenn einer reinkommt und sagt: "Ich will einen C2D." ihm dann einen Pentium D unterzujubeln.
    Da wär das Risiko doch sehr hoch, dass es bemerkt wird.
    Man wird schonmal über den Tisch gezogen, wenn der Händler merkt das man keine Ahnung hat, aber wenn man reinkommt und sagt ich will dies und das und damit zeigt das man sich beschäftigt hat kommt man eher zum erwünschten Ziel.
     
  19. raphaelldl56

    raphaelldl56 Halbes Megabyte

    Ich meine, der TO hat Core2Duo mit DuoCore verwechselt. Der Händler hat wahrscheinlich arglistig gesagt : "Jo, da ist ein DuoCore drin", was leicht von Computer-Laien mit "Core2Duo" verwechselt werden kann. Dann voreilig gekauft, gefreut und dann - kein Core2Duo, sondern ein DuoCore... Aber warum lassen wir den TO nicht selber sagen, was er und der Händler gesagt haben?
     
  20. Nes

    Nes Byte

    Tut leid Leute, ich konnte mich lange nicht melden. Aus persönlichen Gründen(depri-phase).

    also ich bin rein ins geschäft, habe das Model gesehen. Habe gefragt, ist das ein core2duo, h ändler meinte ja. Die verkaufen sich recht gut, hat er gemeint. Auf dem Schild stand tatsächlich, duo core. Das kann ich jetzt im nachhinein nicht beweisen. Ich ärgere mich dermaßen!der Verkäufer hatte wohl selbst keine Ahnung!!!!!

    nun, ich habe zuerst eine Anzahlung geleistet. Danach habe ich den restlichen Betrag bezahlt und bin nach Hause gekommen. Dann halt der Schock! steht doch wirklich Pentium D dort.

    wieder zum händler, sagte ich dachte das sei ein Core2Duo. Er sagte, das ist es auch, es ist ein Pentium D mit 2 kernen. Das sei eh das gleiche. Dann hat er mich total durcheinander gebracht. Hat angerufen irgendwo, ständig geflüstert mit dem Kollegen. (ich stehe direkt vor ihnen) hat ins telefon geflüstert. Da bin ich noch misstrauischer geworden.


    ich frage noch warum dort Duo steht, er meinte sei ein Rechtschreibfehler, müjßte eigentlich dual stehen....

    volle *****

    sie haben mich über den tisch gezogen. Am ende hieß es dann, pentium D 820 wäre super. Nicht minder als ein core2duo prozessor. Da wäre nur ganzzz klein wenig ein unterschied. Nicht bemerkbar.

    also ich habe was dazugelernt= duo heißt also dual
    duoCore ist nicht gleich core2duo

    cpu-z:

    Intel Pentium D 820
    socket 775 LGA
    Intel Pentium D Cpu 2.80 ghz
    core speed: 2793 MHz
    L1 Data: 2x16kbytes
    L1 Trace: 2x12 Kuops
    Level 2: 2x1024

    ich habe tage damit verbracht um den ultimativen Pc zu finden. Da und dort gelesen, verglichen. Daten und Preise verglichen. Habe nur positives über core2duo gelesen, und den wollte ich ja auch :...(

    ist ein pentium D denn sehr viel schlechter? habe 700Euro bezahlt +50 Versicherung gegen Diebstahl/bruch etc. für 3Jahre. Selbstbehalt 30%
     
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