1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Umtauschrechte als Verbraucher

Discussion in 'Smalltalk' started by Seitz, Aug 7, 2006.

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  1. Bahnfahrer

    Bahnfahrer Guest

    @ Chummer

    Glaskugel?

    Davon abgesehen wäre dein Beitrag auch dann sinnfrei, wenn kein Mangel vorläge. Was nutzt dem TO dein Hinweis, was MM deiner Meinung nach sonst tut, aber hier nicht tat?

    So ist das ok. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, ab zur Verbraucherberatung oder - falls rechtschutzversichert - zum Anwalt.
     
  2. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Nur wirst du den Rechner genauso wiederbekommen. Denn der Computer und die installierte Software dürften mit Sicherheit "fehlerfrei" sein. Es ist aber bekannt, dass es genügend Software, besonders Virenscanner und Security-Suites, gibt, die verschiedene andere Software "verbieten". Mit dem Kauf eines vorkonfigurierten Systems hast du diese aber absichtlich mitgekauft. Demzufolge obliegt es dir, den Computer so zu konfigurieren, dass er das macht, was du möchtest.
     
  3. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Warum -falls rechtschutzversichert -? Warum nicht auch zum Anwalt, wenn er den selber zahlen muss? Bekommt BOFHELL Recht, muss der Gegner den Anwalt zahlen. Ist BOFHELL im Unrecht, sollte er auch, wenn er Rechtsschutz versichert ist, nicht zum Anwalt gehen. Kostet dann nur unnötig Geld, Geld welches alle Versicherten tragen müssen.
     
  4. Chummer

    Chummer Megabyte

    Das ist die Meinung des Verkäufers. Und ohne Nachweis des Mangels wird nicht ausgetauscht. Testhalber hätte man auch auf einen anderen PC gleichen Typs installieren können. Vielleicht auf den Aussteller? Kommt man zum gleichen Ergebnis ist das Austauschen genauso sinnlos wie das Einschicken. Damit hätte man sich 1 Woche (oder mehr) ohne Rechner ersparen können. Beim Einschicken wird das OS neu aufgespielt und das System auf die angegebenen Fehler überprüft. Ob der Rechner mit irgendeiner Fremdsoftware funktioniert oder nicht, ist völlig egal. Dafür gibt es weder Garantie, noch Gewährleistung.
    Stattdessen müsste der Kunde einen teuren PC Service in Anspruch nehmen der sich anschaut, warum diese Software sich nicht installieren lässt. Vielleicht Inkompatiblität mit einem installierten Programm (Virenscanner o.ä). Dann liegt es in der Hand des Kunden das zu ändern. Der Rechner muss nur so funktionieren wie er gekauft wurde.
     
  5. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Und, was soll das bringen?
    MM gibt auf den Rechner, so wie er verkauft wird, Garantie und Gewährleistung.

    Nicht auf irgendwelche Software, die der User danach installiert!

    Nur, wenn der Rechner, so wie er ausgeliefert wird, einen augenscheinlichen Mangel hat, bringt der Spaß etwas.
    Und ich gehe davon aus, daß das nicht der Fall ist.

    Und bei Lexware ist es ja hinlänglich bekannt, daß es in vielen Hard/Softwarekonfigurationen massive Probleme gibt!

    Wäre ja auch noch schöner, wenn der Verkäufer für jeden Mist, den der Käufer macht, auch noch aufkommen müßte.
    Wenn Käufer meint, einen anderen Lüfter aufsetzen zu müssen und der funktioniert dann nicht, muß der Verkäufer des Rechners ja auch nicht dafür aufkommen...
     
  6. thehead

    thehead ROM

    ich glaube viellen ist nicht ganz klar dass der rechner kein mangel hat, also will ich es mal auf verständlichere weise erklären

    wenn man sich ein auto kauft und man baut dort ein autoradio ein und dieses funktioniert nciht, hat man nciht das recht das auto aufgrund eines mangels zurückzugeben da das auto auch kein mangel aufweist, da ja das originalradio mit dem es verkauft wurde funktioniert hat

    oder noch einfacher

    kunde kauft sich ein auto kann aber damit nciht umgehen, kein grund zur rückgabe
     
  7. schlumpes

    schlumpes ROM

    so weit ich informiert bin, kann man alles innerhalb von 14 tagen ohne angabe von gründen zurück geben. warum sollte das nicht auch bei einem pc gelten? das kriegt man übrigens beim kauf auch immer gesagt.
    gruß eva
     
  8. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Ich denke, das Fernabsatzgesetz ist nicht anwendbar, wenn der Kunde die Ware im Laden gekauft hat. Sinn und Zweck der gesetzlich geregelten Rückgabefrist von 14 Tagen ist ja, daß sich der Kunde die Ware anschauen kann - also bei einem Onlinekauf oder einer Katalogbestellung.

    Die Rücknahme der Ware im stationären Handel ist dagegen eine reine Kulanzentscheidung des Verkäufers.
     
  9. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    In welchem Gesetz steht das?
     
  10. BOFHELL

    BOFHELL Kbyte

    Im Fernabsatzgesetzt, aber das kommt hier nicht zum tragen!
     
  11. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Und das auch nur dann, wenn es nicht ausgeschlossen wurde.

    Ein Umtauschrecht bei einer mangelfreien Ware gibt es nicht. Alles andere ist Kulanz des Verkäufers - meist mit der Einschränkung auf ungeöffnete bzw. originalverpackte Ware.
     
  12. BOFHELL

    BOFHELL Kbyte

    Nein! beim Fernabsatz kannst Du ohen angaben von Gründen zurücktretetn vom Kauf. Ab 40 € Warenwert mußt Du nichtmal mehr die Portokosten zurück tragen! Und das kann auch nicht ausgeschlossen werden, das ist Gesetzt!!!

    Seit 2002 steht das übrigens im im BGB!!!
    § 312b
    Fernabsatzverträge
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html

    § 312d
    Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html

    § 355
    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

     
  13. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Und was hat das Rückgaberecht beim Fernabsatz jetzt mit einem Kauf bei Saturn/Mediamarkt zu tun?
     
  14. BOFHELL

    BOFHELL Kbyte

    Im Gegensatz zu der Aussage von schlumpes nichts
     
  15. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    @BOFHELL: Mein Fehler, hab des Gesetztestext falsch gedeutet. :o
     
  16. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Damit ist natürlich auch meine Bemerkung zu der ehemaligen Antwort hinfällig.
     
  17. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Sorry, Hnas2, hoffe Du hast nicht allzu viel geschrieben. Hatte mir noch meinen zuvorgeposteten Beitrag durchgelesen und nochmals die Gesetzestexte durchgewühlt. Das hat ein wenig Zeit in Anspruch genommen. Wir sollten besser wieder :btt:, obwohl das Thema eigentlich erledigt ist.
     
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