1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Scasi, May 6, 2007.

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  1. the-fan

    the-fan Kbyte

    und ich schüttel immer den kopf über us-urteile.

    das mach ich wohl nicht mehr.

    was ist mit foren wo man den verantwortlichen nicht kennt? überall im netz kann man sich ja selber foren ohne angaben irgendwelcher daten zur verfügung stellen lassen.

    wegen einem beitrag gleich das ganze forum löschen?

    oh tut das weh
    deutschland ade
     
  2. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Hat die Zivilkammer 24 des LG Hamburg eigentlich ein Forum oder ein Gästebuch?

    Nicht? Schade, ich hätte da jetzt gern was gepostet...
     
  3. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Zitat aus der Urteilsbegründung:

    Mit anderen Worten: wer einem Forenbereiber vorsätzlich Schaden zufügen will, muß nur irgendetwas posten, was die Rechte eines Dritten verletzt. Das geht von "einfacher" Urheberrechtsverletzung (Contentdiebstahl, Trafficklau) bis hin zu Volksverhetzung und Aufruf zu Straftaten.

    Und das ist noch nicht einmal alles. Nehmen wir mal an, der Betreiber eines bebilderten Online-Kochbuchs* meldet sich in etlichen Foren an und postet dort Rezepte und Bilder, die eindeutig und nachweislich von seiner Seite stammen. Danach kann er dann die Betreiber dieser Foren von seinem Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen - selbst wenn diese Forenbetreiber diese Inhalte unmittelbar nach Kenntnisnahme entfernen.

    Undenkbar? Dieses Urteil des LG Haburg ist nicht nur mit gesundem Menschenverstand und Rechtsempfinden absolut unvereinbar, sondern stellt meiner Ansicht nach auch eine Anleitung dafür dar, wie man Forenbetreiber nach Strich und Faden betrügen kann.

    Und das alles im Namen des Volkes - gute Nacht, Rechtsstaat. Ob die verantwortlichen Richter am LG Hamburg überhaupt wissen, was ein Webbrowser ist und wie er bedient wird?!




    * Das Beispiel ist willkürlich gewählt. Auch die Knieperts, vertreten durch ihren Anwalt, zocken mit Unterstützung des LG Hamburg Betreiber von Foren und Blogs ab. Google bringt bei der Suche nach den Begriffen "Abmahnung Kochbuch" 183.000 Treffer!
     
  4. Urs2

    Urs2 Megabyte

    In einem anderen Forum (wo?) hatte ich dieses Gedankenspiel gelesen:

    - Ein Extremist postet im Forum des Zentralrats der Juden sein Gehetze.
    - Ein anderer Extremist "fühlt" sich als aufrechter, wohlmeinender Bürger beleidigt und klagt.

    Wer wird jetzt wegen Judenhass verurteilt?

    Gruss Urs
     
  5. mediana

    mediana ROM

    Genau, so siehts aus! Was ich mich gefragt habe ist wieso Dr.Bahr ausgerechnet nach Hamburg ins Gericht gegangen ist, wo doch Hamburg bereits für diese :aua: Urteile bekannt ist. Wirklich schade.
     
  6. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  7. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...nach Ansicht der Richter am LG Berlin nicht nötig...;)
     
  8. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  9. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Wobei es dann immer noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gibt *klugscheiß* :cool:
     
  10. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    Jesssir!! ;)
     
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