1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Urteil: Handy als "Kieferstütze" im Auto kostet 40 Euro Bußgeld

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by MaRode, Oct 16, 2006.

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  1. MaRode

    MaRode Kbyte

    na toll. Hatte auch immer schonmal überlegt was wohl passiert wenn ich mir mein ausgeschaltetes Handy während der Fahrt ans Ohr halte nur weil ich's toll finde und um zu zeigen wie schwachsinning die derzeitige Regelung ist. Kann ja nicht verboten sein (von wegen rechte Hand nicht am Steuer). Rauchen ist ja auch erlaubt.
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Bei mir würdest du zum Verkehrsunterricht wandern...
     
  3. cheff

    cheff Megabyte

    Ich finde die Story einfach nur :totlach: Das war ein Eigentor, wie es schöner nicht hätte sein können.
    Was ein Rauchverbot am Steuer angeht: Bin voll dafür ... und nicht nur am Steuer :)

    @fidel_castro: Bei mir auch.
     
  4. RemiK

    RemiK Kbyte

    Grundsätzlich ist es so, dass alles was die Aufmerksamkeit behindert, im Straßenverkehr zu unterlassen ist. Außerdem müssen beide Hände am Lenkrad sein.

    Beim Rauchen hat man ja immer noch beide Hände die meiste Zeit am Lenkrad, oder? Schalten und das Radio umstellen darf man ja auch.

    Das Handy lenkt aber mehr ab, da man sich mehr auf das Gespräch konzentrieren muss (deswegen sollte das Telefonieren grundsätzlich verboten sein) und man mit einer Hand das Handy festhalten muss. Wer schon mal einen Wagen vor sich hatte, der Schlangenlinien fuhr - vor allem, wenn nach einem Abbiegevorgang geschaltet werden musste - weiß, was ich meine.
     
  5. MaRode

    MaRode Kbyte

    Ich telefoniere ja nicht sondern habe das Handy nur am Ohr. Schalten muß ich nicht da ich nur Automatik-Fahrzeuge habe. Wenn ich einen Apfel esse habe ich auch nur eine Hand am Steuer, was meines Erachtens nach nicht verboten ist. Mir geht es doch nur um die unausgereiften Bestimmungen. Entweder telefonieren ganz verbieten (weil ja das Sprechen das gefährliche ist und nicht das Handy am Ohr d.h. freisprechen ist somit genauso gefährlich) oder gar keine Einschränkungen. Die derzeitigen Bestimmungen sind jedenfalls unsinning und damit nicht einzusehen.
     
  6. sg69

    sg69 Halbes Megabyte


    Und wer schützt mich vor AUTOABGASEN von Trotteln, die zum Kino mit dem Auto fahren ... das ist ein Privatvergnügen wie das Rauchen.

    Privates Autofahren sollte ebenfalls konsequent verboten werden. Ich sehe keinen Unterschied, ob ich jemaden ANGEBLICH durch passiv Rauchen schädige oder auf dem Weg ins Kino ein Kind überfahre ...
     
  7. RemiK

    RemiK Kbyte

    @MaRode: Wenn du einen Apfel ist und dabei einen Unfall hast, wirst du sehen, wie erlaubt das ist ...

    Beim derzeitigen Verkehrsaufkommen kann jedem nur empfohlen werden, beim Autofahren ausschließlich Auto zu fahren.
     
  8. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Die Ironie: Neulich auf der Autobahn drängelte, nötigte, rasste ein ganz toller Held mit seinem 100.000 Dollar Auto wie man es sich nur vorstellen kann. Einige Minuten später überholte ich ihn, da er mit ca. 100 auf der rechten Spur fuhr. Ruhig und gesittet. Grund: Er telefonierte...

    Einige Minuten später flog er wieder mit 250 links an mir vorbei...
     
  9. RemiK

    RemiK Kbyte

    @fidel_castro: Na immerhin hat er nicht bei 250 telefoniert. So was gibt's auch!
     
  10. adxalf

    adxalf Halbes Megabyte

    Hi!
    Jaja so ist das mit den Gesetzen.. Noch ein Beispiel:
    Mit aktuellen 50er Rollern darf man auch nur noch 45 km/h fahren, aber mit einer alten Simson Schwalbe aus der Ex DDR (ohne Scheibenbremse) darf man ausserhalb Geschlossener Ortschaften 60 km/h fahren :) Das könnte man ewig so weiterführen, und es gab da auch mal so eine Internetseite wo noch viel mehr Schwachsinns Gesetze standen *wie hieß die noch gleich?* Bergab darf man mit einem 50er Roller auch nicht schneller fahren als die "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" auch wenn ich auf der selben Strecke mit meinem Fahrrad schon schneller war!
     
  11. Gri

    Gri Halbes Megabyte

    Aber auch das alleine reicht immer noch nicht aus - man muss auf den Verkehr bzw. andere Verkehrsteilnehmer achten, die dann auch u.U. am Telefonieren, Rauchen, Apfelessen oder sich mit sonst was "beschäftigen".
     
  12. ntsvcfg

    ntsvcfg Byte

    Grundsaetzlich stimme ich dir da zu. Das Problem wird aber oft zu einfach behandelt. Was ich aus meiner Erfahrung in den USA sagen kann:

    Telefonieren ist fuer mich dank Automatik kein Problem - weder beim Ausparken noch beim Mitschwimmen im dichten Stadtverkehr (3 lanes) noch beim Wechsel ueber 5 lanes (Interstate) weil ich die Abfahrt nutzen moechte. Außerhalb der Stadt hatte ich auch keine Probleme, waehrend der Fahrt Kartenmaterial zu studieren, SMS zu schreiben oder das Navi zu programmieren. Warum: die Streckenfuehrung ist meist geradlinig, nahezu alle Fahrzeuge nutzen Cruise Control. Man stellt seine 65MPH ein und kann beide Fuesse entspannt ausstrecken, da i.d.R. alle Fahrzeuge der gleichen Spur exakt die selbe Geschwindigkeit fahren - auf die Meile genau! So braucht man nur noch den Abstand zu kontrollieren. Schalten, Gas regeln und groessere Lenkbewegungen entfallen quasi.

    Aber diese Art des Fahrens wird hier in Deutschland NIE funktionieren, da es genuegend Raser, Drängler und Cutter gibt, die ihr Ego auf diese Weise behaupten muessen. Generell ist das dt. Verkehrssystem auch nicht so toll, wie oft behauptet wird. Soviele LSAs, Schilder und andere Regelungen findet man kaum woanders.

    TM.
     
  13. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Du brauchst es nicht ewig weiterführen! Aber wie wäre es mit, sagen wir mal, zwei Dutzend Beispielen?
    Dann trainiere schon mal das Bremsen, fuer den Fall, dass plötzlich ein Kind auf die Fahrbahn springt!
     
  14. dragon_MF

    dragon_MF Megabyte

    Soweit ich weißt, gab es dazu Gesetze mit Übergangsregelungen, die es den Leuten ersparen sollte, tausnde von Drosseln einzubauen oder ihre Fahrzeuge stillzulegen...
    So dramatisch sind die 60km/h ja nun auch nicht und früher oder später wird die Masse dieser Mopeds verschwinden, bis auf ein paar Oldtimer....und das weiß der Gesetzgeber...macht man bei Abgas usw. doch auchso. Neue Modelle dürfen nicht mehr auf denMarkt wenn sie diese und jene egelung nicht einhalten, alte aber weiterfahren...die scheiden irgendwann schon aus dem Dienst....
     
  15. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ja, und das ist der Knackpunkt, die "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" liegt bei der Schwalbe bei 60 km/h

    Ich darf mit einer 50ger Kreidler RS sogar 110 km/h fahren, allerdings nicht mit dem Mopedführerschein, sonder mit dem alten Klasse IV.

    Ja und Handy am Ohr ist beim Autofahren nun mal verboten, ob es uns passt, oder nicht. Wenn ich nun mit Handy am Ohr erwischt werde, unterstütze ich eben freiwillig die Staatskasse mit 40,- Euro. freiwillig deshalb, weil ich ja nicht gezwungen werde, während der fahrt zu telefonieren. Dass das Handy als Kiefernstütze entweder eine Ausrede oder Provokation ist, haben die Richter schon richtig erkannt. Auch mit die Prüfung der Fahrtauglichkeit finde ich völlig in Ordnung.
     
  16. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Wie kommst du denn auf das schmale Brett? <-- (Wortwitz)
     
  17. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Weil die Kreidler RS Bauartbedingt 110 km/h läuft und ich diese mit dem alten IV fahren darf.

    Mit dem ganz alten Klasse IV darf ich sogar Pkw', bis 250 cm³ fahren. Oder weißt du etwas anderes?
     
  18. adxalf

    adxalf Halbes Megabyte

  19. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    So, hab jetzt mal geguckt, was das überhaupt für eine Mühle ist.

    Dachte, es wäre ein Maschinchen mit bbH 50...
     
  20. Das spielt keine Rolle. Verboten ist jede Benutzung des Handys - auch die Benutzung des Handys zum Ärgern von Polizisten.

    Der genaue Text:

    "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält."
     
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