1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Was zum aufregen

Discussion in 'Smalltalk' started by Magrange, May 7, 2004.

Thread Status:
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  1. Magrange

    Magrange Megabyte

    Was soll man dazu noch sagen?

    Hier
     
  2. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    @ Dampfwalze:

    ich schrieb ja schon weiter oben, daß ich Irrtümer von Gutachtern bezüglich sonstiger Gutachten, also nicht auf das im Thread genannte Thema "Verkehrsunfälle" durchaus nicht ausschließe, auch wenn ich den von Dir genannten Bericht jetzt nicht gesehen habe... ;)

    Zu Deiner letzten Antwort:

    siehe meine Antworten bezüglich der Straßenverkehrsordnung! Die beiden Unfallverursacher haben sich eindeutig verkehrswidrig verhalten, also trift sie demzufolge auch die alleinige Schuld beim Unfall.

    In diesem Sinne noch ein schönes WE.
     
  3. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Na gut ghost rider, bei deiner Argumentation muss ich mich geschlagen geben. Aber nur was Verkehrsunfälle betrifft.:) Ich lass mich doch gerne mal von guten Argumenten überzeugen.

    Gruss Mario
     
  4. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    @whisky
    Ehrlich gesagt ist mir das sowieso schleierhaft wie es zu solch einem Unfall kommen konnte.
    1. Es war abend, also dunkel. Dann hat man die Scheinwerfer an. Also muss die Frau, wenn 2 Leute nebeneinander fahren, sie die Scheinwerfer gesehen haben.
    2 Auch wenn es eine Kurve gab kann sie nicht so steil gewesen sein, weil sonst wären die beiden nicht mit 100 da rein gebrettert.
    3. Hat die Frau logischerweise gepennt im Strassenverkehr u. hat warscheinlich ihren Freundinnen mehr Aufmersamkeit geschenkt als dem Strassenverkehr. Sie hätte in jedem Fall die Scheinwerfer sehen müssen u. hätte dementsprechend reagieren können.

    Gruss Mario
     
  5. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi Dampfwalze,

    mir erschließt sich ehrlich gesagt nicht, warum Gutachen nicht zu 100% stimmen sollten. Die Naturgesetze (Fliehkraft, Beschleunigungskräfte, Wirkrichtung derselbigen u.v.m.) sind für alles und jeden auf der Erde gleich. Oder glaubst Du, daß diese natürlichen Gegebenheiten, mit deren Hilfe die gutachterlichen Rückschlüsse gezogen werden - wohlgemerkt ich rede hierbei von Gutachten bei Verkehrsunfällen und nicht über sonstige Gutachten! - einmal gelten und ein andermal nicht?
     
  6. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Also wegen der Gutachten, da glaub ich werden wir uns nicht einig. Da hab ich noch nie dran glaubt, weil die niemals zu 100% richtig sein können.
    Was die STVO anbelangt, gehe ich da mit dir überein. Die wird heutzutage zu viel missachtet. Ich selber habe seit über 5 Jahren keinen Eintrag in Flensburg mehr u. fahre bis jetzt unfallfrei.

    Gruss Mario
     
  7. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    @Dampfwalze:

    - zu den Gutachten:

    Es kann auch trotz der - möglicherweise - fehlenden Bremsspuren der Unfallhergang nachvollzogen werden, da den Gutachten inzwischen Umfangreiche Datenbanken zur Verfügung stehen, aus denen nachvollzogen werden kann, unter welchem Aufprallwinkel und ~geschwindigkeit eine bestimmte Beschädigung entstehen kann und wann nicht.

    Weiterhin kann der Unfall auch vor Ort mit Fahrzeugen des gleichen Typs bei Bedarf nachtestellt werden, von einer vermuteten Ausgangssituation heraus, und dies wird auch in Zweifelsfällen in der Praxis so gemacht. Treten dann gewisse Beschädigungen auf, oder auch nicht, so kann man daraus schließen, ob sich der Unfall wie angenommen ereignet hat, oder nicht.

    - zum Überholen an unübersichtlichen Stellen:

    Dies ist laut STVO verboten, auch dann, wenn es nicht ausdrücklich durch eine durchgehende, weisse Mittellinie oder ein Verkehrszeichen angezeigt wird.

    Dies lernt man eigentlich in der Fahrschule...

    Nicht zu vergessen der §1 der STVO, welcher besagt, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, daß die anderen nicht gefährdet / geschädigt werden....
     
  8. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Ich glaube du warst noch nicht in so einer Situation wo du dich beim überholen mal verschätzt hast. Das erste was du machst wenn du vor dir was unerwartetes siehst vor Schreck auf die Eisen gehen. Und wenn dein Nebenmann auch noch wie du fälchlicherweise vorschlägst abbremmst, dann wirds mächtig eng für dich, weil du dann nicht mehr rechts rüber kannst.
    Also zieht mein Argument vom Gasgeben doch eher, oder?

    Gruss Mario
     
  9. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Ja ok ich bin bissel abgewichen vom Thema.
    Aber was meinst du für Spuren? Bremsspuren wirst du heutzutage nicht mehr finden bei ABS. Was bleibt ist nur noch das verbeulte Blech an der Unfallstelle. Wenn es keine Augenzeugen gibt sind alle Mutmassungen die aufgrund irgendwelcher Positionen von Fahrzeugen getroffen werden mehr als Wage. Fahrzeuge können nach dem Unfall weiterrollen, durch andere Verkehrsteilnehmer aus dem Weg geräumt werden, um den Verkehr nicht unnötig aufzuhalten usw.

    Gruss Mario
     
  10. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    @Dampfwalze:

    Na, vergleiche mal bitte nicht Äpfel mit Birnen. Bei einem Unfall gibt es sehr zuverlässige und unveränderliche Spuren, die u.a. z.B. auf die gefahrene Geschwindigkeit, die Position der Unfallbeteiligten zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes schließen lassen, ebenso wie die Vermessung der Unfallstelle Rückschlüsse zuläßt, z.B. auf die tatsächlichen Sichtverhältnisse usw. ...

    Das die Gutachter sich auch mal irren können, mag ich ja nicht in Abrede stellen, aber bei Verkehrsunfällen ist dies IMHO bisher noch nicht geschehen.
     
  11. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    oh ja bestimmt, wenn die sich auf Gutachter mehr verlassen als auf Zeugenaussagen dann biste verlassen.
    Gestern Fliege gesehen auf der ARD? Da ist ein unschuldiger wegen angeblichen bewaffneten Bankraub mit Geiselnahme zu 9 Jahren Knast verurteilt worden, blos weil der Richter dem Gutachter mehr Glauben geschenkt hat als 10 unabhängigen Zeugen. Der Beschuldigte war zur der Zeit als Zeitungsdrücker 300km weit weg. Dafür gab es mehr als genug Zeugen. Soviel zu Gutachtern.

    Gruss Mario
     
  12. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, daß zu diesem Unfall ein Gutachter hinzugezogen wurde, der die vorhandenen Unfallspuren entsprechend deuten und dem Geschehen zuordnen konnte...

    Ganz auf den Kopf gefallen sind ja unsere Behörden auch nicht, vor allen Dingen, wenn es um Widersprüchliche Aussagen geht... und die haben auch entsprechende Software, wo sie den Unfall mit den gefunden Spuren abgleichen und sozusagen "live" nachvollziehen können, am PC, und somit sehr schnell wissen, ob einer der Unfallbeteiligten gelogen hat...
     
  13. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Ich glaube nicht das man nur weil 2 Leute nebeneinander herfahren unbedingt nachweisen kann das sich ein Rennen geliefert haben.
    1. kann der Überholende sagen, das der andere mich nicht vorbei lassen wollte.
    2. Kann sich der Überholte damit fein rausreden, das er nur deshalb Gas gegeben hat weil eine Kurve naht u. Gegenverkehr kommt oder kommen könnte, damit sich der Überholende in diesem Falle schneller u. leichter hinter ihm wieder einordnen kann u. um eine drohende Kollision zu verhindern.

    Gruss Mario
     
  14. bitumen

    bitumen Megabyte

    Stell dir mal sowas mit nem Trabi vor... :bse:
     
  15. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    IMHO sind die beiden "Rennfahrer" zu 100% Schuld, da normale öffentliche Straßen eben keine abgesperrten Rennpisten sind, wo keine Nichtbeteiligten drauf fahren und demzufolge auch nicht gefährdet werden können.

    Hier wurde die STVO vorsätzlich mißachtet und aufgrund der Folgen sollten die beiden Unfallverursacher IMHO eine lebenslange Führerscheinsperre bekommen!

    Noch eine kleine Anmerkung:

    Wie erst vor einigen Tagen zu lesen war, wird dem "Kakerlakenschreck" Daniel Küblböck wohl kein Prozeß gemacht werden, wegen des von Ihm verursachten Unfalls... :aua:

    Hat hierzu jemand nähere Infos?
     
  16. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    @RaBerti1, @magiceye04

    Ist mir alles klar. Wollte nur mal aufzeigen wie es ausschauen würde wenn die Aussage von whisky zutreffen würde.
    Gruss Mario
     
  17. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Ging es nicht darum das die Strasse keine Rennstecke ist?

    Aber daran sieht man wieder mal das Jugendliche mit 18 bzw. noch nicht reif genug sind für den Stassenverkehr. Und da zieht man ernsthaft in Betracht den Führerschein schon mit 16 machen zu dürfen.:aua:
    Ich wäre dafür das man den Führerschein erst mit 21 machen darf u. dann aber auch nur mit Beschränkung bis 1.2 Liter Hubraum bzw. bis 50-75 PS auf 4 Jahre. Erst wenn man die Zeit ohne Punkte geschafft hat fällt die Beschränkung weg. Bei Verstössen würde sich die Beschränkung um jeweils ein Jahr verlängern.

    Gruss Mario
     
  18. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Und schon hat der Autofahrer was falsch gemacht, weil er ja nur so schnell fahren darf, daß er das Auto in dem für ihn überschaubaren Straßenstück zum Halten bringen kann. Konnte er bei Deiner Fallgestaltung aber nicht.

    Und die zwei Typen auf der Landstraße? Falschverhalten bei Überholvorgängen? Oder doch verbotenes Autorennen? Die Geschwindigkeit ist dabei ziemlich egal. Fehlverhalten bleibt, egal wie man es dreht. Und auch hier: Fahren auf Sicht? Negativ. Also doch das, was die Polizeistatistik dann "unangepaßte Geschwindigkeit" nennt.

    BTW: Wo sollte man sich nach einem Unfall aufhalten? Hinter der Leitplanke.

    MfG Raberti
     
  19. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    OK, dann ist ja alles klar.

    Kommt ein ein Autofahrer auf der Autobahn über eine Bergkuppe gefahren. Plötzlich sieht er dahinter ein Stauende von einer Massenkarambolage. Auf dem Standstreifen tummeln sich verkehrswiedrig u. verkehrsgefährdent die Unfallbeteiligten.

    Nun hat der gute Mensch 2 Möglichkeiten. Entweder er rast in das Stauende u. riskiert seine eigene Gesundheit, oder aber er weicht auf dem Standstreifen aus u. überfährt die Leute dort.

    Na für welche Möglichkeit entscheidet er sich?

    Also Antwort 1 scheidet schon mal aus. (Selbsterhaltungstrieb des Menschen)

    Gruss Mario
     
  20. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Die waren ja nicht zu schnell. Die haben ja die erlaubten 100km/h eingehalten, steht in dem Bericht.

    Gruss Mario
     
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